Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2003-03-03
Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-03
Wortprotokoll
Nun soll der bis zum 31. Dezember 2004 befristete Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, aber längstens bis zum 31. Dezember 2009 verlängert werden. Dies kann nicht erfolgen, ohne adass man auf die Fragwürdigkeit der Heroinverschreibung aufmerksam macht.
Heroinabgabeversuche sind äusserst fragwürdig, weil diese Versuche mit einer hochtoxischen Substanz an vielen Menschen durchgeführt werden, ohne dass bei Planung, Durchführung und Kontrolle der Ergebnisse die weltweit anerkannten Anforderungen an die Effektivitätsprüfungen medizinischer Massnahmen erfüllt werden. Überdies sprechen aus verantwortlicher ärztlicher Sicht folgende Gründe gegen die Heroinverschreibung:
1. Die Unterhaltung einer Krankheit durch Verschreibung des krank machenden Agens wurde seit jeher und wird auch heute noch als Behandlungsfehler beurteilt. Dies gilt sowohl für illegale wie für legale Suchtstoffe; legale wären Alkohol und Nikotin.
2. Die Lebensgefährdung durch die Heroinsucht ist vergleichbar mit derjenigen durch einen malignen Tumor. Die Toxizität für das Gehirn, das Atemzentrum und die Verhaltenssteuerung ist wissenschaftlich gut belegt.
3. Heroinabgabeversuche wurden im Ausland mehrfach wegen der Suchtunterhaltung und der Ausbreitung der Zahl der Konsumenten abgebrochen.
4. Heroinabgabe schädigt die Ausstiegsmotivation und die Abstinenztherapie. Oberstes Ziel von Therapie- und Betreuungsmassnahmen muss die Drogenabstinenz des Individuums sein.
5. Schliesslich ist das Heroin unter dem Namen Diaphin als Arzneimittel registriert und muss deshalb unweigerlich durch die Krankenversicherung bezahlt werden. Es müsste Sache der Revision des Betäubungsmittelgesetzes sein, ganz klare Indikationen für die ärztliche Verschreibung von Heroin als Therapie für Schwerstabhängige, die in anderen Behandlungen wiederholt gescheitert sind, zu formulieren.
Die Fraktion der SVP beantragt Ihnen, auf die Verlängerung des Bundesbeschlusses nicht einzutreten.