Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-15
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15
Wortprotokoll
Ich vertrete eine Minderheit, die in der vorberatenden Kommission mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin sehr knapp unterlegen ist.
Kollege Zanetti hat in der Eintretensdebatte gesagt, bei diesem Erlass benötigten wir etwas Elastizität in Bezug auf die Interpretation der Verfassung. Ich meine, bei dieser Bestimmung wird die Elastizität etwas überspannt. Mit dieser Bestimmung werden sowohl die Eigentumsgarantie nach Artikel 26 der Bundesverfassung als auch die Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der [PAGE 731] Energieversorgung gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung mehr als nur geritzt.
Im Bereich der Energieversorgung haben Bund und Kantone eine gemeinsame Zuständigkeit. Im Gebäudebereich aber liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Kantonen. In Umsetzung dieser Verfassungsvorschrift hat der Gesetzgeber in Artikel 45 Absatz 3 des Energiegesetzes festgelegt, dass es die Sache, aber auch die Pflicht der Kantone ist, Vorschriften über die Produktion erneuerbarer Energien bei Gebäuden sowie auch über die Energieeffizienz von Gebäuden zu erlassen. Die Kantone haben diese Kompetenz aufgenommen und die Eigenstromversorgung bei Neubauten in die Mustervorschriften für die Energieversorgung (Muken) 2014 aufgenommen. Die Muken 2014, das scheint mir noch wichtig zu sein, sind kein Gesetz und keine Verordnung. Das sind vielmehr Empfehlungen und Richtlinien - ein gemeinsamer Nenner -, welche durch die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) im Jahre 2015 verabschiedet worden sind.
Es ist Sache der Kantone, sich in ihrer kantonalen Gesetzgebungsarbeit an diesen Mustervorschriften zu orientieren. Das machen die Kantone auch. Sie haben einen Brief, der bereits erwähnt wurde, vom Präsidenten der EnDK erhalten. Der Brief stammt vom 12. September dieses Jahres. Der Präsident der EnDK stellt darin fest, dass 19 von 26 Kantonen dieser Empfehlung der Muken 2014 bereits gefolgt sind und ihre kantonale Energiegesetzgebung entsprechend angepasst haben. Zum Teil werden die Regelungen bereits im Vollzug angewendet, zum Teil stehen sie kurz vor der Inkraftsetzung.
In vier Kantonen, das sind die Kantone Uri, Zug, Basel-Landschaft und Wallis, steckt das Ganze noch im politischen Prozess. Wir haben drei Kantone, das sind die Kantone Bern, Aargau und Solothurn, welche die Aufgabe noch nicht erfüllt haben. Sie scheiterten bei der Revision des Energiegesetzes zur Umsetzung der Muken 2014 in der Volksabstimmung.
Vor diesem Hintergrund wäre der von der knappen Kommissionsmehrheit beabsichtigte Bundeseingriff in die Eigentumsgarantien, die Kompetenzen im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 der Bundesverfassung zu formulieren, unverhältnismässig und damit verfassungswidrig; dies im Wissen darum, dass es erstens Aufgabe der Kantone ist, dass sich die Kantone zweitens Mustervorschriften gegeben haben und dass die meisten Kantone drittens diese Mustervorschriften bereits umgesetzt haben. Ein Eingriff in ein Grundrecht wie die Eigentumsgarantie ist dann möglich, wenn es eine Grundlage in einem Gesetz gibt - diese würden wir hier schaffen - und wenn es im öffentlichen Interesse ist; das können wir hier wahrscheinlich bejahen. Ein Eingriff muss aber auch verhältnismässig sein. Ich bezweifle, dass dieser Eingriff angesichts dieser sehr raschen Übung effektiv die Verhältnismässigkeit wahrt.
Noch etwas: Wir beraten nächste Woche, heute in einer Woche, den Mantelerlass. Bei der Beratung des Mantelerlasses in der Kommission haben wir uns dieselbe Frage auch gestellt: Was sollen wir im Bereich der Energieversorgung bei Gebäuden machen? Da gibt es eine Kommissionsmehrheit, die Artikel 45 Absatz 3 des Energiegesetzes ändern möchte. Bisher besteht eine Pflicht der Kantone, im Gebäudebereich Vorschriften über die Produktion erneuerbarer Energien zu erlassen. Neu sollen die Kantone eine Pflicht zur Installation von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Neubauten, aber auch bei erheblichen Um- und Erneuerungsbauten, erhalten.
Ich bin der Meinung, dass dieses doch sehr, sehr gravierende Thema, das sehr stark in die Eigentumsfreiheit der Gebäudeeigentümer eingreift, jetzt nicht in diesem befristeten Erlass geregelt werden sollte. Wir sollten uns die Zeit nehmen, diese Frage im ordentlichen Gesetzgebungsprozess im Mantelerlass zu regeln.
Jetzt können Sie einwenden, das gehe zu lange. Aber dann müssen Sie sich einfach auch vor Augen führen, welchen Beitrag die Fotovoltaik heute an unsere Energieversorgung leistet. Ich bin überhaupt kein Gegner der Fotovoltaik, und ich verstehe die Gebäudeeigentümer nicht, welche bei einem Neubau nicht eine Fotovoltaikanlage montieren. Aber führen Sie sich vor Augen, welchen Anteil die Fotovoltaik heute effektiv leistet. Wir hatten in der Schweiz im Jahre 2021 eine Gesamtproduktion von 60 Terawattstunden und einen Verbrauch von 58 Terawattstunden. Die Fotovoltaikproduktion belief sich im Jahre 2020 - die Zahl von 2021 habe ich nicht gefunden - auf 2,6 Terawattstunden. Das sind 4,3 Prozent der Gesamtproduktion von 2021.
Ich habe eine Präsentation der Elcom erhalten, worin dargestellt ist, dass bei der Fotovoltaik bezüglich der Winterstromproduktion - und wir reden ja vor allem über die Deckung der Winterstromlücke - ein Zubau von 0,1 Terawattstunden pro Jahr erfolgt. Das entspricht einem Anteil von 0,17 Prozent an der Gesamtproduktion. Das heisst, Frau Bundesrätin, auch wenn wir bei Neubauten den Anteil von 25 auf 50, 75 oder vielleicht sogar 100 Prozent steigern können, lösen wir damit das Problem der Winterstromlücke nicht. Ich meine deshalb, dass wir dieses Thema beim Mantelerlass à fond beraten sollten. Dort ist ja durchaus auch vorgesehen, dass der Zubau beschleunigt werden soll und entsprechende Anreize geschaffen werden sollen.
Nur am Rande sei noch erwähnt, dass eine derartige Beschleunigung, die dann sehr kurzfristig erfolgen müsste, bei der Fotovoltaik auch zu Problemen führen wird: 1. Bei der Verfügbarkeit von Rohstoffen, die nötig sind, um diese Panels herzustellen. 2. Diese Rohstoffe kommen, das sei auch gesagt, zu einem grossen Teil aus Asien, also zu einem grossen Teil aus China. Ist das dann immer gesichert? 3. Es braucht auch Fachkräfte, welche diese Panels dann montieren. Das ist bereits heute ein grösseres Problem.
Dies gesagt, ersuche ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.