Bangerter Käthi · Nationalrat · 2003-03-03
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-03
Wortprotokoll
Bei diesem neuen Antrag der WBK zu Artikel 34 über die Berichterstattung geht es eigentlich nur um einen Begriff. In Absatz 1 heisst es: "Am Ende einer Leistungsperiode erstellt der ETH-Rat zuhanden der Bundesbehörden einen Leistungsbericht ....", und auch in Absatz 2 wird der Begriff "Bundesbehörden" verwendet. Der Ständerat wie auch die WBK-NR meinten mit "Bundesbehörden" natürlich den Bundesrat und die beiden eidgenössischen Räte.
Nun hat uns die Redaktionskommission darauf aufmerksam gemacht, dass in der Bezeichnung "Bundesbehörden" gemäss Bundesverfassung das Bundesgericht mit eingeschlossen ist. Das war natürlich weder die Meinung des Ständerates noch die der WBK-NR. Es geht in diesem Antrag somit nur um eine angepasste und korrekte Formulierung.
Ich bitte Sie, dem neuen Antrag der WBK zu folgen.