Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-15
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15
Wortprotokoll
Artikel 71a Absatz 3 kommt fast leichtfüssig daher. Er gleicht sich auch an Subventionsbestimmungen zur Förderung von erneuerbaren Energien in anderen Artikeln an. Artikel 71a Absatz 3 hat es aber in sich. Man muss ihn genau lesen und die Auswirkungen studieren. Er steht im Zusammenhang mit der Realisierung von Fotovoltaik-Grossanlagen mit einer jährlichen Mindestproduktion von 10 Gigawattstunden. Wir haben diesbezüglich ja heute schon beschlossen, dass die Verfahrensdauer deutlich reduziert werden soll. Das ist eine massive Beschleunigung - wir hörten vorhin Beispiele von Projekten mit zwanzigjähriger Planungsdauer, welche dann erst noch nicht realisiert werden. Hier ist es etwas anders, wir geben den Investoren Sicherheit, sie erhalten Planungssicherheit, sie können ihre Planungskosten entsprechend reduzieren und die Projekte, sollte das Gesetz in Kraft treten, auch bald umsetzen.
Aber was heisst das für den Bund? Grossanlagen, welche innerhalb der nächsten drei Jahre ans Stromnetz gehen, erhalten 50 bis 60 Prozent der Investitionskosten vergütet. Zu der genannten Anlage im Wallis haben wir aus der Kommission ja keine detaillierten Unterlagen oder Angaben zu den Investitionskosten erhalten. Ich beziehe mich deshalb auf einen Medienbericht in einer Walliser Zeitung, welcher die Investitionskosten auf etwa 1,2 Milliarden Franken beziffert. In diesem Artikel schreiben die Investoren, dass sie mit einer Subvention des Bundes von 40 Prozent rechnen, also mit etwa 400 Millionen Franken. Mit Artikel 71a Absatz 3 würde man gerade das gegenteilige Ziel verfolgen: Der Bund würde 750 Millionen zahlen und der Investor nur noch 400 Millionen. Beim Berechnungsbeispiel der Investoren steht am Schluss, dass die Grössenordnung der Stromerträge und der potenziellen Einnahmen fast utopisch zu sein scheinen. Also schon bei einer Subvention von 40 Prozent durch den Bund wären die Erträge fast utopisch.
Der Bund sollte derart grosse Beträge nicht einfach nur bereitstellen, sondern er müsste auch die Wirtschaftlichkeit in irgendeiner Weise berücksichtigen. Für Grengiols würde diese Bestimmung etwa 700 Millionen Franken bedeuten. Es sind aber noch weitere Anlagen möglich, mindestens deren zwei oder drei. Für den Bund hätte dies Kosten in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken oder noch mehr zur Folge; diese wären in den nächsten drei Jahren zu leisten. Drei Jahre solche Beträge im Budget zu haben und die Schuldenbremse einzuhalten - das geht nicht, das ist einfach nicht realistisch.
Diese Bestimmung enthält eine gebundene Ausgabe, deshalb stelle ich auch meinen Einzelantrag. Antragsgemäss ist die Einmalvergütung nicht mit 50 bis 60 Prozent der Investitionskosten zu definieren, sondern sie soll sich auch an der Wirtschaftlichkeit der Investition orientieren. Dem Bundesrat gebe ich die Möglichkeit, das Ganze in einer entsprechenden Verordnung auszuformulieren. Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit einer gleitenden Marktprämie.
In meinem Antrag habe ich Bestimmungen bzw. Regelungen vorgezogen, die nächste Woche bei der Behandlung des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes zur Debatte stehen und wahrscheinlich angenommen werden. Ich möchte das nicht ausschliessen, deshalb habe ich es hier mit in den Antrag aufgenommen.
Am Schluss kommen noch die Netzanschlusskosten. Diese können mitunter recht erheblich sein. Auch hier, meine ich, sollte eine Beurteilung durch den Bundesrat erfolgen können, entsprechend sollte auch ein Beitrag des Bundes möglich sein. Ich sage nicht, dass keine Beiträge geleistet werden sollen, doch Umstände, Wirtschaftlichkeit usw. sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.