Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2003-03-03
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-03
Wortprotokoll
Die SVP ist stolz auf die beiden ETH und das Image, das sie weltweit geniessen. Mit grosser Befriedigung haben wir von den letztjährigen Peer Reviews Kenntnis genommen: Sie haben unseren Hochschulen ein ausgezeichnetes Zeugnis ausgestellt. Wir gratulieren den Hochschulen herzlich dazu. Dieses Niveau gilt es zu halten, ja zu verbessern. Die SVP-Fraktion ist bereit, ihren - kleinen - Beitrag dazu zu leisten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen mit dieser Minirevision das Fortkommen zu erleichtern. Wir haben uns einstimmig für Eintreten auf die Revision des ETH-Gesetzes entschieden.
Der Ständerat lieferte uns hier eine Vorlage, auf der aufgebaut werden konnte. Ein Hauptpunkt, der aus unserer Sicht verbesserungsfähig war, war die Unterteilung der Organe in ein effektiv strategisches und ein operatives Organ. Wir hätten gerne eine noch eindeutigere Trennung zwischen dem ETH-Rat als strategischem Organ und der ETH-Leitung - deren Präsident nur als beratendes Mitglied im ETH-Rat teilnimmt - als operativem Gremium gesehen. Doch wir haben uns schliesslich zu einem Kompromiss bereit gefunden, zu dem wir noch heute stehen können. Er besteht darin, dass der ETH-Rat den Antrag für die Wahl des ETH-Präsidenten formuliert, dieser dann aber durch den Bundesrat gewählt wird. Damit bleibt die hochehrwürdige Wahl durch den Bundesrat erhalten; der ETH-Rat wird jedoch zum massgebenden Organ für die Auswahl der Kandidaten. Er kann schliesslich Persönlichkeiten vorschlagen, mit denen er sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann. Falls er dies nicht tut, ist er selber schuld. Das revidierte ETH-Gesetz bringt aber auch eine saubere Rechtsgrundlage für den Leistungsauftrag und für die Finanzen sowie für die Verankerung der Qualitätssicherung. Die Details sind von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher dargelegt worden.
Der Gesetzentwurf nennt zudem neu die Verwertung von wissenschaftlichen Ergebnissen als expliziten Auftrag des ETH-Bereichs. Hier haben wir, verglichen mit dem Ausland, einen klaren Nachholbedarf, ein massives Defizit. Dies ist auch aus den Peer Reviews hervorgegangen. Diesbezüglich [PAGE 15] haben wir bei Artikel 3a den einzigen Minderheitsantrag; wir werden dort der Mehrheit folgen. Wir lehnen es ab, die ETH mit zusätzlichen Verordnungen mehr als unbedingt nötig einzuschränken. Die ETH sollen die Verantwortung für die Verwertung von wissenschaftlichen Ergebnissen und für den Know-how-Transfer übernehmen - um das geht es in Artikel 3a. Es geht nicht um irgendwelche spekulative Börsenengagements, sondern es geht um die Vermarktung von Wissen. Lassen wir doch die ETH ihre Kompetenzen wahrnehmen; sie haben die Verantwortung für ihr Handeln.
Zu den Einzelanträgen: Wir haben sie in der Fraktionssitzung nicht behandelt; aus meiner persönlichen Sicht empfehle ich Ihnen, den WBK-Antrag anzunehmen. Es geht dabei um den Ausschluss des Bundesgerichts. Es macht wenig Sinn, dass das Bundesgericht da involviert bleibt. Ich bitte Sie, alle anderen Einzelanträge abzulehnen.
Ich habe einzig für den Antrag Polla eine gewisse Sympathie; es ist schon die Frage, ob die Lehrlingsausbildung in den Zweckartikel des ETH-Gesetzes gehört. Mit gleicher Berechtigung kann man auch den Buchstaben e streichen. Der Zweck der ETH besteht nicht darin, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, sondern der Zweck der ETH ist ein ganz anderer. Für mich ist es aber an und für sich klar, dass die ETH Lehrlinge ausbilden sollen; das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber wie gesagt, diese Bestimmung ist hier wahrscheinlich am falschen Ort.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf die Revision des ETH-Gesetzes einzutreten, diese im Sinne der Mehrheit zu verabschieden und die Einzelanträge alle - mit Ausnahme des WBK-Antrages - abzulehnen.