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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-19

Wortprotokoll

Im Zuge des Krieges in der Ukraine hat die EU am 4. März 2022 die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG zum temporären Schutz von Vertriebenen beschlossen. Diese Richtlinie ist für die Schweiz nicht verbindlich. Der Bundesrat hat per 11. März 2022 den sogenannten Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine aktiviert und damit einen ähnlichen Schutz vorgesehen. Zu jenem Zeitpunkt wurden die temporär Schutzberechtigten europaweit nicht in einer einheitlichen Datenbank erfasst. Die Temporary Protection Platform (TPP) wurde von der EU mit dem Ziel geschaffen, genauere statistische Grundlagen über den Aufenthalt von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU zu erhalten sowie Doppelregistrierungen zu vermeiden. Die Schweiz verhandelt derzeit mit der EU die rechtlichen Modalitäten, um an die Plattform angeschlossen zu werden. Dieser Prozess sollte voraussichtlich in wenigen Monaten abgeschlossen sein.

Die Konsequenzen eines Anschlusses lassen sich derzeit nicht im Einzelnen abschätzen, da auf europäischer Ebene noch keine konsolidierten Erfahrungen mit solchen Mechanismen vorliegen. Das Risiko von Doppelregistrierungen wird jedenfalls weiter reduziert, wenn auch die an Schengen assoziierten Staaten sowie Dänemark an die TPP angeschlossen werden. Hingegen ist mit einer Anbindung an diese Datenbank keine automatische Übernahme der Richtlinie 2001/55/EG vorgesehen.

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