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Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-09-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-19

Wortprotokoll

Zuerst gebe ich meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin Präsident der Stiftung [PAGE 1525] Landschaftsschutz, die ja zu den Trägerorganisationen gehört, und bin selbst auch im Initiativkomitee.

Ich möchte die Ziele der Biodiversitäts-Initiative nicht wiederholen, auch die Begründungen nicht; hierfür kann man auf die Ausführungen der Kommissionssprecher, auf die Botschaft und auf den Entwurf des Bundesrates verweisen. In Anbetracht der an sich unbestrittenen Biodiversitäts- oder Artenschwundproblematik ist es eigentlich merkwürdig und irgendwie surreal, Vorwürfe wie denjenigen von Herrn de Courten, es sei ein Modebegriff, oder des Egoismus, geäussert von Herrn Leo Müller, entgegennehmen zu müssen.

Die Volksinitiative will Artikel 78 der Bundesverfassung mit einem Artikel 78a ergänzen. Artikel 78 will die Rücksichtnahme auf Natur- und Heimatschutz: Der Bund hat gemäss Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes zu nehmen. Schmälerungen dieser Anliegen setzen eine Interessenabwägung voraus. Die ungeschmälerte Erhaltung ist garantiert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet.

Die Initiative will diesen Artikel 78 nun mit einer Bewahrungspflicht, mit einer Schonungspflicht und mit der Pflicht, die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung zu stellen, ergänzen. Ferner will sie bei erheblichen - erheblichen! - Eingriffen in Schutzobjekte überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer bzw. überwiegende Interessen von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung voraussetzen. Der Kerngehalt der Schutzwerte ist dabei ungeschmälert zu erhalten.

Nimmt man die fast einhellig geäusserten Sorgen über den rasanten Artenschwund ernst, muss man diese Volksinitiative unterstützen. Unterstützen Sie hingegen dennoch den indirekten Gegenvorschlag, so achten Sie dabei insbesondere auf die Artikel 12h und 18bis NHG.

In Artikel 12h geht es darum, dass die Kantone die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung im Rahmen der Interessenabwägung bei ihren Planungen zu berücksichtigen haben, d. h. bei ihren Richtplanungen und bei ihren Nutzungsplanungen. Die Erwähnung und Betonung der Bedeutung der Interessenabwägung ist, diese Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen, wohltuend nach der gegenüber Natur und Landschaft völlig rücksichtslosen Politik, die der Ständerat letzte Woche gepflegt hat.

Bei Artikel 18bis bitten wir Sie, die Minderheit II (Jauslin) zu unterstützen. Es ist zwar erfreulich, dass der Bundesrat den Anteil der Schutzflächen von eigentlich unhaltbaren 13,4 auf 17 Prozent steigern will. Wir ziehen es dennoch wie die Kantone vor, uns nicht an Prozentzahlen zu klammern, sondern auf Qualität zu setzen. Mit den Biodiversitätsgebieten werden die Forderungen der drei involvierten kantonalen Direktorenkonferenzen aufgenommen. Damit können das Interesse am Schutz und jenes an der Nutzung von Flächen in Einklang gebracht werden.

Somit bitten wir Sie um Unterstützung der Volksinitiative, zumindest aber des indirekten Gegenvorschlages und dort insbesondere von Artikel 12h und des Minderheitsantrages II (Jauslin) zu Artikel 18bis.