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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-09-20

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-20

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 3 Absatz 3 auf Seite 2 der deutschen Fahne. Wie Sie sehen, hat der Ständerat hier eine Bestimmung eingefügt, in der er Folgendes festhält: "Sollten die Aktionäre eines systemkritischen Unternehmens ihren aktienrechtlichen Möglichkeiten und den subsidiären Pflichten gemäss Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 ungenügend nachgekommen sein,[NB]namentlich[NB]nicht[NB]Kapital[NB]erhöht,[NB]nicht Darlehen oder Garantien abgegeben haben, dann müssen sie dies nach einer vom Bundesrat angesetzten angemessenen Frist nachholen."

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass wir diese Bestimmung im Gesetz belassen sollten. Sie erlaubt ein Stück weit ein Rückgriffsrecht, einen Regress des Bundes hauptsächlich auf die Kantone, damit eben nicht nur der Bundessteuerzahler, sondern auch die Kantone und damit die Aktionäre dieser systemkritischen Unternehmen haften und zur Rechenschaft gezogen werden.

Dementsprechend bitte ich Sie, hier dem Ständerat zu folgen und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.