Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2022-09-20
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, dass Kinder und Jugendliche über Medienkompetenz verfügen müssen. Gefahren und Risiken im Netz sollen sie selber rasch erkennen können. Wie gehört, ist der Bund in diesem Bereich schon heute aktiv; er kann also bereits etwas unternehmen und wird das auch weiterhin tun. Es geht hier keineswegs darum, dem Bund in irgendeiner Art und Weise ein Verbot aufzuzwingen. Es braucht, wie gesagt, keine gesetzliche Regelung.
Artikel 27a ist zu streichen, weil er weit über das Gesetz hinausgeht, das die Bereiche Film und Videospiele regelt. Die digitalen Medien umfassen sehr viel mehr, darunter Social Media wie Instagram, Snapchat, Twitter, Facebook und was weiss ich alles. Artikel 27a ist zu streichen, weil das Gesetz nicht der richtige Ort für die Regelung dieser neuen Bundesaufgabe ist und weil der Artikel unnötig ist. Ebenso zu streichen ist der Artikel, weil es die Swiss Interactive Entertainment Association (SIEA) gibt. Dieser Verband der Schweizer Video- und Computerspielbranche betreibt ebenfalls Jugendschutz, und das ist richtig so. Er stellt insbesondere aktive Informationen zu den Altersempfehlungen bereit und führt konsequente Alterskontrollen durch. Vor allem gibt es aber auch die nationale Plattform Jugend und Medien, die das Ziel verfolgt, die Medienkompetenz von Eltern und Lehrpersonen, aber auch von interessierten Organisationen zu fördern.
Schlussendlich möchten wir auch das Prinzip der Subsidiarität hochhalten, ebenso wie das AKV-Prinzip, wonach Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar geregelt werden und insbesondere bei der dafür zuständigen Stelle angesiedelt sein sollen. Auch weil es sich bei der Medienkompetenzförderung klar um eine Aufgabe der Kantone handelt, braucht es Artikel 27a nicht. Die Kantone nehmen diese Aufgabe wahr. Die Medienkompetenz ist ein Ziel des Lehrplans 21 und wird in der Volksschule gefördert. Auch die Eltern und Familien haben diesbezüglich ihren Auftrag wahrzunehmen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie nachdrücklich, die ordentlichen Zuständigkeiten zu berücksichtigen, so wie wir das gestern bei der Ablehnung der Motion 22.3391 getan haben. Dabei ging es um die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die ebenfalls eine gute Sache ist, die aber eben auch nicht im Aufgabenbereich des Bundes liegt.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen, auf diese Kompetenzvermischung zu verzichten und damit auch dem Bundesrat zu folgen.