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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-20

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20

Wortprotokoll

Wir kommen zu einer weniger umstrittenen Vorlage, zum Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Dieses ist 1952 in Kraft getreten und regelt seither die Zulagen in der Landwirtschaft. Die Finanzierung erfolgt grösstenteils durch die öffentliche Hand. Die Landwirte bezahlen 2 Prozent auf [PAGE 781] Bar- und Naturallöhnen an die kantonalen Ausgleichskassen, was heute rund 23 Millionen Franken entspricht. Der Bund übernimmt zwei Drittel der Restkosten, das sind aktuell rund 45 Millionen Franken, und die Kantone übernehmen rund 23 Millionen Franken.

Der Fonds im Umfang von 32,4 Millionen Franken wurde ursprünglich eingesetzt, um den Finanzierungsbetrag der Kantone zu senken. Bis 2017 war im Gesetz ein Zinssatz von 4 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 wurde die feste Verzinsung von 4 Prozent abgeschafft. Neu ist der Fonds nur noch zu marktüblichen Zinsen zu verzinsen. Seither werden den Kantonen, wenn überhaupt, nur sehr kleine Beiträge überwiesen. In den letzten drei Jahren erhielten sie bekanntlich gar keine Zinsen mehr.

Deshalb hat die Eidgenössische Finanzkontrolle empfohlen, den Fonds aufzulösen und das Geld den Kantonen zu überweisen. Der Ablauf der Auflösung ist im Gesetzentwurf vorgeschrieben. Die 32,4 Millionen Franken sollen innerhalb von zwei Jahren im Verhältnis zu den bisherigen kantonalen Ausgaben für die Familienzulagen auf die Kantone verteilt werden. Wegen dieses Mittelabflusses wird dann auch die Ausgabenbremse zu lösen sein. Mit dem Mittelabfluss wird der Bund von seiner Verzinsungspflicht befreit, und die administrativen Abläufe werden vereinfacht. Die Auflösung des Fonds hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bezüger der Leistungen auf Grundlage dieses Bundesgesetzes. Die Leistungen bleiben unverändert.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 1. Juni 2022 mit 184 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Ihre Kommission hat die Vorlage am 6. September beraten und empfiehlt Ihnen ebenfalls einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und sie ohne Änderungen anzunehmen.