Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-20
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20
Wortprotokoll
Es ist auch der Minderheit ein grosses Anliegen, für alle Patientengruppen eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Tarifen sicherzustellen. Allerdings erachten wir den Weg über die Motion als nicht zielführend.
Was will die Motion? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden - ich zitiere aus dem Text der Motion -, "dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die Grundlage schafft, dass eine zweckmässige und sichere Umnutzung von Mitteln und Gegenständen für Kinder und Jugendliche tarifarisch abgegolten wird".
Dieser Auftrag besteht heute schon, d. h., die Tarifpartner sind heute schon verpflichtet, entsprechende Tarife zu erarbeiten, die das abgelten sollen. Damit wird der zweckmässige und wirtschaftliche Einsatz von medizinischem Verbrauchsmaterial bereits tarifarisch korrekt ausgewiesen. Gemäss genereller Interpretation des Tarifes für ambulante ärztliche Leistungen nach Tarmed GI-20 darf Verbrauchsmaterial zum Einkaufspreis weiterverrechnet werden oder ist bereits in den entsprechenden Tarifpositionen enthalten; dies im Fall, dass der Einkaufspreis pro Einzelstück unter drei Franken liegt. Im stationären Bereich ist das Verbrauchsmaterial in der Fallpauschale berücksichtigt und somit ebenfalls abgegolten. Die Tarife, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden, dürfen dabei höchstens die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen und transparent ausgewiesenen Kosten decken.
Der Einkauf und das Lagermanagement von Verbrauchsmaterial ist dabei Sache der Leistungserbringer. Durch die Zusammenarbeit von mehreren Leistungserbringern können diese Prozesse gegebenenfalls optimiert und die Verfügbarkeit von selten gebrauchtem Material sichergestellt werden. Die Finanzierung von Vorhalteleistungen durch die OKP stünde im Widerspruch mit den gesetzlichen Anforderungen an die Tarife.
Gemäss Kommissionsminderheit ist also die adäquate Vergütung der Mittel und Gegenstände auch in der Kindermedizin durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sichergestellt. Wir stellen fest, dass die Mittel und Gegenstände im stationären Bereich über die Betriebskosten abgedeckt sind. Im ambulanten Bereich können sie separat in Rechnung gestellt werden, sofern ihr Einkaufspreis drei Franken übersteigt. Ausserdem könnte das übliche Antragsverfahren genutzt werden, um neue Mittel und Gegenstände in diese Liste aufzunehmen, wenn die Vergütung bei nicht gedeckten Mehrkosten angepasst werden soll.
Bei der Beratung in der Kommission wurden wir auch darüber informiert, wie es aktuell aussieht. Unter anderem wurde die Situation im stationären Bereich des KVG erläutert. Im stationären Bereich wird die Tarifstruktur Swiss DRG, unter anderem mit Schwerpunkt auf der Kindermedizin, laufend weiterentwickelt. Im stationären Bereich konnte durch diese Bemühungen eine sachgerechte Tarifierung der Leistungen der Kindermedizin erreicht werden. Die Kindermedizin erreicht in der aktuellen Version von Swiss DRG, 11.0, einen sogenannten Finanzierungsgrad von mehr als 100 Prozent, und das in allen Fällen im Altersspektrum von 0 bis 17 Jahren.
Wie sieht die Situation im stationären Bereich bei der IV aus? Bei den stationären Tarifstrukturen Swiss DRG, Tarpsy und ST Reha setzt sich das BSV via die Zentralstelle für Medizinaltarife laufend dafür ein, dass die Kindermedizin gesamtschweizerisch sachgerecht abgebildet wird. Die Zentralstelle für Medizinaltarife prüft dabei in enger Zusammenarbeit mit dem BSV die gesamtschweizerischen Tarifberechnungsmodalitäten. Auch hier werden neue Modelle analysiert, die dann auch spitalseitig erarbeitet werden.
Wie sieht die Situation im ambulanten Bereich des KVG aus? Es ist so, dass die Kinderspitäler zum Teil Defizite ausweisen. Wenn die Kinderspitäler und -kliniken nicht kostendeckend arbeiten können, müssten sie ihre Kosten und Defizite transparent darlegen. Diesbezüglich fehlt aber noch einiges, denn diese Angaben werden nicht detailliert gemacht. Demzufolge ist es schwierig zu beurteilen, wie es wirklich ist.
Ich meine, der Bundesrat, das BAG und das BSV nehmen die Situation in diesem Bereich ernst. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen bestehen, die Tarifierung wird laufend überprüft. Wenn Bedarf oder Notwendigkeit besteht, können die einzelnen Akteure entsprechend vorstellig werden und beantragen, die entsprechenden Mittel ebenfalls aufzunehmen.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, die Motion nicht anzunehmen, sondern die Akteure in diesem Spektrum, in diesem Aufgabenbereich anzuweisen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zu handeln.