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Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-20

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Gemäss Antrag unserer GPK soll der Ständerat beim umstrittenen Artikel 53a an seiner Haltung bzw. seiner Version festhalten. Das heisst, es verbliebe dann eine Differenz zum Nationalrat, der diese spezielle gemeinsame Subkommission einführen will. Angesichts der Tatsache, dass der Nationalrat letzte Woche einstimmig an seiner Fassung festgehalten hat, würde diese Frage in die Einigungskonferenz kommen, sollten wir uns heute nicht anders als bisher entscheiden.

Ich zäume nun nicht die ganze langjährige Geschichte wieder auf, sondern erinnere Sie nur daran, dass unser Rat in der letzten Session mit 24 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat, an seiner Version festzuhalten. Damals war das noch gegen den Antrag der GPK; sie hatte mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen. Damals habe ich namens der Kommission für die Übernahme der nationalrätlichen Fassung votiert. Heute, nach der Sitzung vom 14. September, spreche ich für das Gegenteil, nämlich für das Festhalten an der Fassung des Ständerates - als Politiker können wir ja das eine begründen wie auch das andere, das Gegenteil. Dies tue ich, weil Ihre Kommission vorgestern mit 5 zu 4 Stimmen Festhalten beschlossen hat. Ich begründe somit die Fassung der Mehrheit, obwohl diese - Sie haben es gehört - aufgrund der reduzierten Besetzung der Kommission mit neun Mitgliedern und des knappen Resultats etwas relativiert wird.

Der Nationalrat wollte ursprünglich ja eine sogenannte ausserordentliche Aufsichtsdelegation, was dem Ständerat von [PAGE 798] Anfang an missfiel. Der Nationalrat ist unserer ablehnenden Haltung insofern entgegengekommen, als nun strengere Voraussetzungen für die Schaffung einer speziellen Kommission bzw. gemeinsamen Subkommission, wie es heute heisst, gegeben sein müssen. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen, die ich jetzt nicht wieder nenne, sollen dieser Subkommission erweiterte Rechte wie unbeschränktes Einsichtsrecht und das Recht zur Zeugeneinvernahme zukommen, also Rechte, die sonst nur der FinDel und der GPDel vorbehalten sind.

Doch auch diese Erweiterung unter strengen Voraussetzungen erachtete unser Rat - und nun mit knappem Mehr die GPK-S - als nicht unbedingt notwendig und unter verschiedenen Punkten zweifelhaft. Es verbleibt damit halt nach wie vor, so der Eindruck der Mehrheit der Kommission, eine versteckte ausserordentliche Aufsichtsdelegation oder welchen Namen auch immer man diesem Kind geben will. Dieser Aufsichtsdelegation oder dieser Subkommission, wie es heute heisst, werden dann mehr Rechte zugestanden als den delegierenden Kommissionen, was in sich ein logischer Widerspruch ist.

Wenn der Ständerat heute entsprechend dem Antrag unserer Kommission an seiner Fassung festhält, so halte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins fest, dass bezüglich Artikel 53a in unserer Version das bestehende und auch praktizierte Recht einfach noch einmal explizit kodifiziert wird. Materiell wird keine Änderung erfolgen. Sollte die Differenz bis in die Einigungskonferenz verbleiben und deren Antrag dann nicht angenommen werden, so würden wir einige unbestrittene Punkte der Revision verlieren. Es wären dies aber zugestandenermassen eher untergeordnete Punkte und Klärungen, die sich auch durch die Praxis und durch Auslegungen klären liessen. Die immer knappen Stimmenverhältnisse in der GPK-S und der Umstand, dass nun mit 5 zu 4 Stimmen ein anderslautender Antrag vorliegt als noch im Sommer, zeigen, dass auch unsere Kommission und bisher die Mehrheit des Ständerates den Handlungsbedarf nicht wirklich als akut erachten oder dass die vorgeschlagene Lösung nicht wirklich überzeugt.

Man könnte es auch anders sagen: Aus Sicht der Ständeratsmehrheit und nun auch der Mehrheit der Kommission ist die GPK stark genug, sodass man keine neuen Instrumente erfinden muss. Umgekehrt - und hier erwähne ich ein Argument der fast gleich grossen Minderheit der Kommission - haben beide Kammern, indem sie der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge gegeben haben, offenbar einen Handlungsbedarf erkannt. Auch wenn die nun vorliegende Version des Nationalrates kein riesiger Schritt ist, ermöglicht sie doch eine Steigerung der Agilität, eine Steigerung der Effizienz, und zwar in dem Sinne, dass Subkommissionen unter bestimmten Voraussetzungen direkt Rechte, erweiterte Rechte haben. Sie können diese wahrnehmen, ohne dass man - das war die Praxis in der Vergangenheit - über Doppelmitglieder in der FinDel oder GPDel handeln müsste, um gewisse Informationen vom Bundesrat zu erhalten oder um Zeugen einzuvernehmen.

Aber wie gesagt, nach Meinung der Kommission ist diese Praxis nach wie vor möglich und kann in relativ seltenen Fällen nach wie vor angewendet werden. Deshalb bitte ich Sie namens der Kommission, am bisherigen Beschluss festzuhalten.

Vielleicht abschliessend noch eine persönliche Bemerkung: Es könnte den Anschein haben, dass hier nun ein Machtspiel zwischen Ständerat und Nationalrat entsteht. Ich bitte Sie, nicht darauf zu schauen, sondern sich einfach zu fragen: Können die GPK mit dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Artikel 53a wirklich gestärkt werden oder nicht? Beantworten Sie diese Frage für sich, und stimmen Sie entsprechend ab.