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Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-20

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben im Mai 2022 ihren Bericht zur Krisenorganisation des Bundes in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie veröffentlicht. Im Rahmen dieses Berichtes wurden in den Räten zwei gleichlautende Vorstösse eingereicht. Diese behandeln wir heute. Ich spreche zu beiden. [PAGE 801]

Neben vielen anderen Themen bezüglich der Aufarbeitung der Krise war die Krisenorganisation ein Kernthema unserer GPK-Untersuchungen. Diese Arbeiten wurden von drei Subkommissionen geführt und sind in den Gesamtbericht eingeflossen. Aus meiner Sicht gehören diese organisatorischen Aspekte wohl zu den wichtigsten Themen der Untersuchungen, und es ergeben sich sehr wichtige Lehren aus der Krise, auch für die Zukunft. Entsprechend hohe Bedeutung haben wir in unserem Bericht diesem Bereich zugemessen. Wir haben sogar eine Medienorientierung gemacht.

Es resultieren elf Empfehlungen und zwei Vorstösse aus dem Bericht. Schon daraus sehen Sie, dass wir in der GPK sehr sorgfältig abwägen, ob es neben Empfehlungen Vorstösse braucht, die wir dann über die Räte verbindlich erklären lassen wollen. Hier sind wir in der Regel recht zurückhaltend. Und doch hat es in diesem Bereich nun eine Motion und ein Postulat gegeben, die wir heute besprechen.

Ich spreche zuerst zur Motion "Rechtsgrundlagen für einen 'Fach-Krisenstab'". Unsere Abklärungen haben ergeben, dass die Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit eine zentrale Rolle in der Krisenorganisation des Bundes spielte. Sie hat in gewisser Weise die Funktion als Fach-Krisenstab im Gesundheitsbereich übernommen. Allerdings haben wir festgestellt, dass es dafür keine spezifischen Rechtsgrundlagen gibt. Je nach Art der Krisen, mit denen wir in Zukunft konfrontiert sein werden - wir sind derzeit wieder in einer Krise betreffend Energie -, ist es wahrscheinlich, dass nicht nur das Bundesamt für Gesundheit, sondern auch andere Ämter und andere Departemente als das EDI in ähnlichen Lagen sein werden und kurzfristig Fach-Krisenstäbe einsetzen müssen, welche dann eine zentrale Rolle im nationalen Krisenmanagement einnehmen. Das ist nun einfach, glaube ich, ein Erfahrungswissen aus der Covid-Krise.

Vor diesem Hintergrund erachten es die beiden GPK als erforderlich, dass der Bundesrat die bestehenden Rechtsgrundlagen des Krisenmanagements anpasst und ergänzt, um Aktivitäten eines Fach-Krisenstabs besser einzurahmen. Wir sehen also Handlungsbedarf.

Der Bundesrat vertritt nun in seiner Antwort die Auffassung, die Bundesverwaltung verfüge über relevante rechtliche Grundlagen, man habe sie einfach nicht immer konsequent angewendet. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Wir kommen zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen schon per se ungeeignet oder lückenhaft waren. Wir sind der Ansicht, dass weder die Weisungen des Bundesrates zum Krisenmanagement noch die departementsrelevanten Rechtsgrundlagen ausreichen, um die Arbeit eines Fach-Krisenstabs, wie eben jetzt der Taskforce des BAG, richtig zu regeln. Zuzugestehen ist, dass die Bundeskanzlei zwei sehr wertvolle und durchaus selbstkritische Berichte zu den zwei Phasen der Krise erstellt hat; gestützt darauf hat der Bundesrat Empfehlungen formuliert. Unseres Erachtens erübrigt sich aber damit unsere Motion nicht. Unsere Vorschläge können und sollen in die bundesrätlichen Arbeiten aufgenommen werden.

Es ist auch nicht so - das befürchtet der Bundesrat -, dass mit besseren, genaueren gesetzlichen Grundlagen weniger Flexibilität oder Agilität vorhanden wären. Es sollte möglich sein, einen allgemeinen und abstrakten Rahmen zu schaffen, um bestimmte Elemente der Tätigkeiten eines Fach-Krisenstabes, wie Vertretungen, Regeln zur Entscheidfindung, Personalmanagement usw., im Voraus zu regeln und nicht erst ad hoc in der Krise. Genau in diesen Punkten haben sich unseres Erachtens in der Covid-19-Pandemie Schwächen gezeigt.

Wir fordern im Bericht und in der Motion nicht, dass vor jeder Krise bestimmt wird, welches Amt oder Departement dann mit der Leitung beauftragt werden soll; das kann man nicht abstrakt vorwegnehmen. Aber gewisse Grundregeln und der klare Prozess können festgelegt werden. Die mit der Motion nun geforderten Gesetzesanpassungen müssen nicht separat erfolgen, sondern können in die ohnehin laufenden Revisionen, zum Beispiel des Epidemiengesetzes, oder in Weisungen des Bundesrates zur Krisenbewältigung einfliessen. Wir sehen hier also eine Konvergenz und nicht irgendwie einen Widerspruch.

Ich komme nun noch zum Postulat 22.3509, "Gesamtbilanz und Revision der Krisenorganisation des Bundes anhand der Lehren aus der Covid-19-Krise". Die GPK sind ausgehend von ihren Abklärungen der Ansicht, dass es zahlreiche Grundsatzfragen zur Krisenorganisation gibt, die nach wie vor aktuell sind. Zum grossen Teil werden sie vom Bundesrat auch untersucht. Unter Einbezug aller betroffenen Akteure braucht es eine kritische Gesamtbilanz der Krisenorganisation. Gestützt auf diese Bilanz soll dann ein Konzept für die künftige Krisenorganisation des Bundes erstellt werden.

Wir begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Krisenorganisation kritisch zu hinterfragen - er hat es auf der Grundlage der Evaluationen der Bundeskanzlei schon getan -, um Anpassungen ins Auge zu fassen. Da es die GPK für wichtig halten, dass diese Massnahmen vom Parlament mitgetragen werden und dass der Bundesrat die Ergebnisse seiner Überlegungen in einem Bericht darlegt, haben wir beschlossen, dieses Postulat einzureichen. Wir ziehen also am gleichen Strang wie der Bundesrat.

Der Bundesrat stützt seine ablehnende Haltung nun hauptsächlich auf die Tatsache, dass das Thema Krisenorganisation bereits in den vorerwähnten Berichten der Bundeskanzlei untersucht wurde. Aus unserer Sicht hat sich jedoch herausgestellt, dass neben den Evaluationen der Bundeskanzlei mehrere andere Berichte veröffentlicht wurden, die ebenfalls wichtige Empfehlungen und Ansätze zur Krisenorganisation enthalten. In der Verwaltung sind zahlreiche Arbeiten im Zusammenhang mit der Krisenorganisation im Gange, die sehr unterschiedliche Aspekte betreffen. Der Bericht, den wir nun im Postulat verlangen, soll dazu dienen, alle Schlussfolgerungen und Massnahmenvorschläge des Bundesrates zu diesem Thema in einem einzigen Dokument zusammenzufassen; es besteht also die Möglichkeit eines "Meta-Berichtes". Damit sollen auch Doppelspurigkeiten ausgeschlossen werden.

Schliesslich äussert sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme nicht zu allen Fragen, die von den GPK aufgeworfen worden sind, wie z. B. zur Frage, ob es sinnvoll ist, dass ein einziges Departement alle wichtigen Krisenorgane des Bundes leitet, oder zur Frage, wie die Schnittstellen zur Wirtschaft und zur Zivilgesellschaft in einer Krisenorganisation des Bundes geregelt werden. Diese Fragen verlangen nach Antworten. Aus unserer Sicht können alle Aspekte der Krisenorganisation letztlich in einer konsolidierten und für Parlament und Bevölkerung kommunizierbaren Weise dargestellt werden.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die GPK-S einstimmig, sowohl die Motion als auch das Postulat anzunehmen. Letzte Woche hat der Nationalrat die analoge Motion mit 129 zu 51 Stimmen und das analoge Postulat mit 185 zu 1 Stimmen angenommen. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.