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AB 306583

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Wir haben unsere Berichterstattung aufgeteilt. Ich werde vor allem zu Artikel 1 kurz sprechen und dann noch zu Artikel 18bis.

In Artikel 1 geht es um den Zweck. In Buchstabe d wird ein Teil von der Minderheit Graber bestritten. Herr Graber möchte dort die Vernetzung streichen. Das würde heissen, dass wir den Status quo zementieren und dass es für diese Vernetzung keine zusätzlichen Flächen braucht. Die Mehrheit erachtet es aber als wichtig, dass genau diese Gebiete vernetzt werden. Ob mit Kern- und Vernetzungsgebieten oder mit dem Antrag der Minderheit, spielt eigentlich keine Rolle - [PAGE 1561] wichtig erscheint der Kommission, dass diese Gebiete auch miteinander vernetzt sind und so eine Wanderung der Arten möglich ist. Der Antrag Graber wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Der zweite Minderheitsantrag zu Artikel 1 ist jener der Minderheit I (Müller-Altermatt). Er fusst auf einem eingegangenen Mitbericht der WBK. Dort geht es um das Wort "Schönheit". Das ist wirklich sehr subjektiv, dessen ist sich auch die Kommission bewusst. Es ist nur schwer einzuordnen, was das wirklich bedeuten soll. Aber die Kommission ist mit 14 zu 11 Stimmen zum Schluss gekommen, dass man das Wort "Schönheit", wie es der Bundesrat vorschlägt, in dieser Bestimmung stehenlassen möchte.

Der dritte Minderheitsantrag zu diesem Artikel ist jener der Minderheit II (Wismer Priska). Sie möchte den ganzen Buchstaben dter streichen. Es ist die Bestimmung, die die Biodiversität als Leistungserbringerin darstellt. Genau diese Funktion erachtet die Kommission als sehr wichtig. Man anerkennt, dass die Biodiversität eben eine Leistung erbringt. Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung bei dieser Bestimmung geblieben und hat den Antrag abgelehnt.

Dann komme ich noch zu Artikel 18bis, wo im Grunde drei Konzepte auf dem Tisch liegen, zu denen ich im Namen der Mehrheit spreche: Als Konzept hat die Mehrheit in diesem Artikel eine abschliessende Liste aufgenommen, in der zu Beginn der Diskussionen übrigens auch noch andere Gebiete, wie z. B. die Jagdbanngebiete, aufgeführt waren. Letztlich hat sich die Kommission aber auf die hier vorliegende Liste geeinigt, die von der Mehrheit noch dahingehend ergänzt wurde, dass der Bundesrat auch zusätzliche - und das ist wichtig: zusätzliche - Gebiete ausscheiden könnte. Hier muss man zugeben, dass die Mehrheit ziemlich weit gegangen ist.

Bei den zwei anderen Konzepten wurde grundsätzlich die Prozentzahl gestrichen. Mit dem Minderheitsantrag III (Graber) möchte man den Status quo beibehalten - mit einem grossen, nicht übersehbaren Vorteil: Bei den Anbauflächen gibt es bestimmt keine Flächenreduktion und auch keine Richtplaneinträge. Beim Minderheitsantrag II (Jauslin) hat man ebenfalls die Prozentzahl gestrichen, stattdessen - und das gilt es festzuhalten - delegiert man einen Teil der Kompetenzen an den Bundesrat, die Kantone und letztlich an die Stakeholder oder die Landwirte, die diese Gebiete zusammen mit den Kantonen vor Ort bezeichnen müssen. Dabei bestimmt der Bundesrat die Qualität, während die Lage und vor allem auch die Art der Umsetzung des Konzeptes richtigerweise von den Kantonen bestimmt werden. Sowohl das Konzept Jauslin wie auch das Konzept Graber verloren beide mit 18 zu 7 Stimmen.

Dann komme ich noch kurz zum Einzelantrag Müller-Altermatt, der in der Kommission nicht besprochen wurde. Ich möchte hier deutlich unterstreichen, dass sich Herr Müller-Altermatt sehr bemüht hat, einen Kompromissvorschlag zu finden, der möglichst vielen und vor allem auch der Landwirtschaft passt. Leider wurde das Ziel nicht erreicht. Kollege Müller-Altermatt hat nun mittels Einzelantrag - ich danke dafür! - noch einmal versucht, eine Möglichkeit für einen Brückenschlag zu präsentieren. Da wir diesen Antrag in der Kommission nicht beraten haben, kann ich die Frage nach der Mehrheit hier nicht beantworten.

Zu guter Letzt komme ich noch zur Motion 22.3892, "Förderung der Baukultur von hoher Qualität", die durch den Streichungsantrag entstanden ist. In der Kommission ist eine deutliche Mehrheit der Ansicht, dass die Baukultur zwar einen grossen Stellenwert hat, dass sie aber nicht zusammen mit der Biodiversitäts-Initiative, sondern separat behandelt werden muss. Der von Kollege Flach eingebrachte Antrag, eine Motion einzureichen, wurde angenommen.

Wir bitten auch Sie, die Motion anzunehmen und sie damit der zuständigen Kommission zur Behandlung zu übertragen.