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Suter Gabriela · Nationalrat · 2022-09-21

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Gestern drehte sich die Debatte stark um die potenziellen Konflikte zwischen Biodiversitätsförderung und Landwirtschaft. Es wurde immer wieder die Befürchtung geäussert, dass Flächen für die Landwirtschaft verloren gehen. Erlauben Sie mir deshalb vorab zwei Klarstellungen:

1. Es geht vor allem um eine Verbesserung der Qualität der bisherigen Flächen, also derjenigen Flächen, die heute schon als Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden sind.

2. Die Verantwortung liegt eben nicht nur bei der Landwirtschaft, sondern auch bei den Siedlungsgebieten und Agglomerationen. Gerade im Siedlungsgebiet fehlt es an Vernetzung. Es ist enorm wichtig, dass wir Vernetzung schaffen, dass die Arten von einem Gebiet zum anderen wandern können. In diesen Vernetzungsgebieten ist Landwirtschaft weiterhin möglich.

Ich gebe Ihnen nun die Haltung der SP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen in Block 2 bekannt.

Artikel 18b Absatz 1: Die Minderheit I (Rüegger) will nicht, dass die Kantone bei der Ausscheidung von Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung deren Vernetzung untereinander besonders berücksichtigen. Zudem möchte sie die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten fördern und den Schutz der einheimischen Artenvielfalt explizit ins Gesetz aufnehmen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Vernetzung der Biotope absolut zentral ist. Es bringt wenig, wenn die Biotope isoliert voneinander bestehen. Es kommt sehr darauf an, wo sich diese Biotope befinden und wie sie untereinander vernetzt sind. Wir teilen aber natürlich die Sorge von Kollegin Rüegger um die zunehmende Verbreitung invasiver Arten. Es ist wichtig, dass diese eingedämmt werden. Aber diese Bestimmung ist hier im Gesetz fehl am Platz, denn hier geht es nicht um Schutz- und Unterhaltsmassnahmen, sondern um die Ausscheidung von Gebieten.

Die Bekämpfung der invasiven gebietsfremden Arten ist bereits in Artikel 29 des Umweltschutzgesetzes sowie in der Freisetzungsverordnung geregelt. Der Bundesrat ist daran, diese Neophytenregelungen noch zu verschärfen. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag deshalb ab.

Die Minderheit II (Page) möchte die Bestimmung, wonach die Kantone Biotope ausscheiden müssen, ersatzlos streichen. Auch diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab.

Auch den Antrag der Minderheit Page zu Artikel 24e lehnen wir ab. Mit diesem Artikel wird eine Rechtslücke geschlossen. Heute ist es so, dass jemand, der ohne Bewilligung einen Eingriff in einen schutzwürdigen Lebensraum vornimmt, nicht dazu verpflichtet werden kann, den früheren Zustand wiederherzustellen. Ganz konkret: Jemand zerstört eine grosse, schützenswerte Hecke. Dann kriegt er vom Kanton vielleicht eine Busse, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden, die Hecke wieder anzupflanzen. Deshalb braucht es diese gesetzliche Regelung, die so auch von den Kantonen explizit gewünscht wird.

Ich habe Herrn Page gestern aufmerksam zugehört, als er seinen Minderheitsantrag begründet hat. Er störte sich auch daran, dass neu nur noch von "Ufervegetation" die Rede sei und nicht wie im geltenden Recht von der "geschützten Ufervegetation". Er vermutete eine Ausweitung. Wie uns aber bereits in der Kommission, der Kollege Page ja angehört, erklärt wurde, fällt das Wort "geschützte" weg, weil der Begriff "Ufervegetation" speziell in Artikel 21 NHG geregelt ist und die Ufervegetation per se immer geschützt ist. Man hat also diesen Pleonasmus gestrichen. Herrn Pages Annahme ist deshalb falsch.

Zur Minderheit Rösti bei Artikel 24i: Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ebenso ab. Die Kantone sollen beim Vollzug, also beim Aufbau der ökologischen Infrastruktur, auch personelle Unterstützung von Privaten in Anspruch nehmen können. Das entspricht dem Bedürfnis der Kantone. Konkret geht es um Dinge wie Erfolgskontrollen und Berichterstattungen. Diese Übertragung von Vollzugsaufgaben ist nichts Exotisches, sondern gilt etwa auch beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes.

Schliesslich komme ich zu den beiden Minderheitsanträgen zum Landwirtschaftsgesetz. Die Minderheit Schneider Schüttel möchte bei Artikel 70a an der Variante des Bundesrates festhalten. Wir unterstützen diese Minderheit. Aktuell gilt der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) nur für die Gebiete in Inventaren von nationaler Bedeutung. Wir erachten es als sinnvoll, den ÖLN auch bei der Bewirtschaftung von Biotopen von regionaler oder lokaler Bedeutung anzuwenden. Der ÖLN gilt nur für rechtskräftig ausgeschiedene Objekte. Für den Vollzug sind die Kantone verantwortlich, die diese Kontrollen im Zusammenhang mit den Direktzahlungen durchführen.

Schliesslich unterstützen wir auch die Minderheit Clivaz Christophe bei Artikel 73. Bereits heute werden Biodiversitätsbeiträge für Vernetzung ausgerichtet. Neu sollen diese Beiträge spezifisch für die Förderung der Vernetzung für bedrohte und prioritäre Tier- und Pflanzenarten gelten.