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AB 306783

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-21

Wortprotokoll

Die Diskussion im Rat zeigt etwa, wo wir in der Diskussion zur Digitalisierung stehen. Auf der einen Seite hört man: Löst endlich die Handbremse und macht vorwärts. Auf der anderen Seite spürt man abgrundtiefes Misstrauen, wenn wir hier über Digitalisierung sprechen. Ich glaube, die Vorlage passt genau in diese Mittelposition, die Sie etwas skizziert haben.

Es ist tatsächlich so: Es ist ein Gesetz, das - lesen Sie den Titel - nur den elektronischen Verkehr zwischen dem Bund und den Kantonen regeln soll. Wir haben bereits Regelungen für den Papierverkehr zwischen den Behörden, und hier regeln wir den digitalen Bereich, nicht mehr und nicht weniger. Dafür haben wir selbstverständlich eine Verfassungsgrundlage, daher unterbreiten wir Ihnen die Vorlage auch. Notwendig ist dieses Gesetz darum, weil im Moment beim Bund und den Kantonen unterschiedliche Entwicklungen von digitalen Lösungen geschehen. Wir möchten dem Einhalt gebieten und eine gewisse Einheitlichkeit mit den Kantonen anstreben, damit hier nicht unnötig Geld ausgegeben wird.

Wir gehen aber nicht darüber hinaus, weil wir bei der Bevölkerung immer noch, wie das auch jetzt dargelegt wurde, ein gewisses Grundmisstrauen gegenüber digitalen Lösungen spüren. Ich erinnere Sie an die Ablehnung der Vorlage zur elektronischen Identität. Die Vorlage ist gescheitert. Das zeigt etwa, wo wir stehen. Wir versuchen ja, diesem Misstrauen zu begegnen. Wir bauen mit einem eigens dafür geschaffenen Bundesamt die Cybersecurity aus.

Wo stehen wir bei dieser Vorlage mit den Kantonen? Wir haben mit den Kantonen eine gemeinsame Regelung für dieses Gesetz gefunden. Wir sind mit den Kantonen, den Städten und Gemeinden in der Zwischenzeit aber wesentlich weitergekommen. Wir haben die Plattform Digitale Verwaltung Schweiz geschaffen, über die wir uns austauschen. Was wir in den letzten Jahren erreicht haben, ist in unserem föderalistischen System durchaus beachtenswert. Wir sind sowohl mit den Städten und Gemeinden als auch mit den Kantonen ein Commitment für digitale Lösungen eingegangen.

Dafür brauchen wir eine Verfassungsgrundlage. Daran arbeiten wir, und wir werden diese Arbeiten intern noch dieses Jahr abschliessen. Dann können wir den Kreis der Betroffenen erweitern. Aber dafür brauchen wir das entsprechende Vertrauen. Indem wir eine digitale Lösung für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen schaffen, brechen wir hier nur einen Teil heraus, der nicht warten kann. Das ist dieses Gesetz. Weitere Schritte, die gefordert wurden, werden dann nächstes und übernächstes Jahr erfolgen. Wir sind also eigentlich weiter, als es dieses Gesetz vermuten lässt. Wenn man nämlich in unserem Land ein Commitment mit kleinen Gemeinden, mit den kleinen Kantonen, mit den grossen Städten und mit allen Kantonen erzielt, dann hat man doch einiges erreicht. Dieses Verständnis ist heute durchaus vorhanden.

In diesem Zusammenhang war Ihre Kommission sehr schwungvoll unterwegs. Bei Artikel 2 werden wir wohl eine grundsätzliche Diskussion führen müssen. Dort möchte Ihre Kommission viel weiter gehen als der Bundesrat. Ich warne Sie jedoch vor dieser Ausweitung. Die digitale Identität ist genau daran gescheitert, dass wir die Kantone nicht eingebunden haben. Hier möchte Ihre Kommission nun wieder etwas machen, mit dem die Kantone nicht einverstanden sind: Sie möchte den Geltungsbereich des Gesetzes auf zusätzliche Akteure erweitern, obwohl die Kantone eigentlich ausdrücklich dagegen sind. Dieser Schritt, den Ihre [PAGE 1596] Kommission mit der Erweiterung des Geltungsbereichs in Artikel 2 anstrebt, kommt dann mit der Bundesverfassung und dem weitergehenden Gesetz. Hier löst Ihre Kommission jedoch kein Problem. Ich verstehe absolut den Schwung, ich bin ja selbst auch sehr ungeduldig in diesen Fragen. Aber wir können einfach nicht schneller marschieren, als die Musik spielt, und die Musik spielt mit den Kantonen. Wir brauchen die Einheit mit den Kantonen. Erweitern Sie den Geltungsbereich also nicht, sonst schaffen Sie mehr Probleme, als Sie[NB]vermeintlich[NB]lösen.[NB]Wir[NB]brauchen die Kantone in diesen Bereichen.

Zu anderen Punkten hat Ihre Kommission zum Teil redaktionelle Änderungen vorgenommen, die nicht für Klarheit sorgen. Das Gesetz wird aber wohl zur Differenzbereinigung in den Ständerat gehen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, das eine oder andere noch einmal anzuschauen und zu diskutieren.

Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, indem es ein Teilproblem zwischen Bund und Kantonen bezüglich der Digitalisierung löst. Es schafft die entsprechende Rechtssicherheit, es schafft Rechtssicherheit für Open-Source-Software, also für eine allfällige Offenlegung des Quellcodes von Software: Was steht zur Verfügung, was nicht? Weiter können wir im Moment leider nicht gehen, aber die Vorbereitungsarbeiten laufen.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf den Gesetzentwurf einzutreten und ihm dann auch zuzustimmen.

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zu Voten, die hier gefallen sind. Fiscal-IT, das hier als gescheitert erklärt worden ist, funktioniert in allen Teilen zufriedenstellend. Es ist nicht so, dass sämtliche Informatikprojekte des Bundes scheitern würden. Das war bei den zwei, drei, die genannt worden sind, der Fall, und wir haben auch entsprechend daraus gelernt. Der Rest funktioniert.

Das hier ist mit den Kantonen abgesprochen. Es gibt keine Ausweitung für die Bürger, wenn Sie dem nicht zustimmen. Die Schuldenbremse lösen Sie, damit wir zukünftig unter diesem Titel Kredite beantragen können. Aber das Gesetz ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen verbunden.

Ich bitte Sie somit, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann auch zuzustimmen.

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