Salzmann Werner · Ständerat · 2022-09-21
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte die zweite Interessenbindung offenlegen: Ich präsidiere den Verband Schweizer Gemüseproduzenten.
Mit seinen Beschlüssen vom 13. April 2022 im Bereich Landwirtschaft erhöht der Bundesrat die Abhängigkeit von der Versorgung mit Lebensmitteln aus dem Ausland, besonders mit der Regelung der Reduktion der Nährstoffverluste bei Stickstoff und Phosphor um 20 Prozent. Zum Glück haben wir jetzt die Motion Gapany 22.3795 angenommen. Die erwähnte Regelung führt zu einer massiven Reduktion der Tierbestände, was wiederum zu mehr Importen führt. Hinzu kommt die Ausweitung der Biodiversitätsförderflächen (BFF), was nicht Inhalt beziehungsweise Auftrag der parlamentarischen Initiative 19.475 war. Diese Ausweitung der BFF bedeutet, dass weitere erhebliche Ertragseinbussen entstehen. In der Schweiz werden zum Beispiel rund 10[NB]000 Hektaren an landwirtschaftlicher Nutzfläche für den Gemüsebau genutzt. Durch die Mehrfachbelegung der Parzellen im gleichen Jahr ergeben sich rund 14[NB]000 Hektaren effektiv bewirtschaftete Gemüsefläche. Die 3,5 Prozent BFF fallen bei der Gemüseproduktionsfläche deshalb mehrfach ins Gewicht. Wir sprechen hier nicht mehr von 350 Hektaren an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die neu den BFF zuzuweisen sind, sondern von rund 500 Hektaren an verlorener Ackerfläche.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass wir den Selbstversorgungsgrad erhöhen müssen. Die geplanten Massnahmen bewirken aber genau das Gegenteil. In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, erst wenn sich eine schwere, über ein Jahr andauernde Mangellage abzeichne, kämen gegebenenfalls Massnahmen zur Optimierung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion infrage. Angesichts der aktuellen Lage in der Ukraine - Sie konnten es lesen, Präsident Putin hat [PAGE 820] soeben, heute Morgen, die Teilmobilmachung mit 300[NB]000 Reservisten befohlen - ist dieses Vorgehen des Bundesrates absolut unverständlich. Aber auch langfristig ist das Handeln des Bundesrates im Bereich der Ernährung meines Erachtens fahrlässig. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen hat bereits 2012 gewarnt, dass 50 Prozent mehr Nahrungsmittel und Viehfutter bis im Jahr 2050 produziert werden müssen, um die massiv wachsende weltweite Bevölkerung ernähren zu können.
Vor diesem Hintergrund scheinen die Beschlüsse des Bundesrates vom 13. April 2022 nicht nachvollziehbar. Solche Beschlüsse werden weltweit zu vielen Hungernden führen. Das gilt es unverzüglich zu stoppen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Abhängigkeit der Schweizer Bevölkerung von der Versorgung mit Nahrungsmitteln aus dem Ausland zu verringern.
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die grosse Abhängigkeit vom Ausland, die bei Düngemitteln besteht. Dazu gibt es nur eine Antwort: Die Pflichtlagerhaltung bei Dünge- und Nahrungsmitteln sowie Hilfsstoffen muss erhöht werden. Die Pflichtlagerung von Stickstoffdünger reicht nur für einen Drittel der Vegetationsperiode, und Saatgut wird gar nicht auf Vorrat gelagert. Erst ab 2023 ist bei Raps eine Pflichtlagerhaltung geplant. Bei Brotgetreide, Zucker, Speiseöl, Energie- und Proteinträgern beträgt die Pflichtlagerhaltung zum Beispiel zwei bis vier Monate. Eine solche Pflichtlagerhaltung ist, wie der Bundesrat sagt, bei einer schweren Mangellage, die über ein Jahr dauert, auch nicht nachvollziehbar. Hier besteht ein grosser Handlungsbedarf, und wir erwarten rasche und wirksame Massnahmen, die die Durchhaltefähigkeit unseres Landes verbessern.
Aus diesen Gründen sind die Beschlüsse vom 13. April 2022 unverzüglich zu korrigieren; die Motion ist umzusetzen.