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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-09-21

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21

Wortprotokoll

Digitalisierung tönt modern und gut. Die Frage ist immer, was der Staat genau daraus macht und vor allem wie er es macht.

Auch wir von der SVP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten, weil die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben mit Informatikmitteln sinnvoll ist. Schneller Wissenstransfer, bessere Zusammenarbeit, Produktivitätssteigerungen, Vereinheitlichung und damit Optimierung der Datensammlungen und der Geschäftsprozesse gelten seit mehr als zwanzig Jahren als die Zukunft in der Privatwirtschaft und sollen es nun auch in den öffentlichen Verwaltungen sein. Nicht zuletzt hat uns die Papier- und Faxwirtschaft der Schweizer Gesundheitsämter während der Corona-Zeit deutlich vor Augen geführt, wie wir dem Anschluss an die moderne Welt hinterherrennen.

Es ist aber unseriös, wie schnell und unkritisch dieses Gesetz durch das Parlament gepeitscht wird. Im Ständerat hielt sich das Interesse stark in Grenzen, nebst dem Kommissionssprecher meldete sich nur ein Mitglied zu Wort. Die Vorlage kam am 2. September dieses Jahres in die SPK-N und war zu diesem Zeitpunkt bereits für den 12. September hier im Plenum traktandiert. Offenbar rechnete man mit unkritischen Parlamentariern.

Die Finanzkommission plädiert in ihrem Mitbericht für eine Verfassungsgrundlage, ansonsten sei es dem Bund verwehrt, den Kantonen und Gemeinden konkrete Vorgaben zu machen. Das bedingt allerdings die Zustimmung von Volk und Ständen. Rein formell dürfte das kein Problem sein, aber wenn wir rund zwanzig bis dreissig Jahre nach Einsetzen der Digitalisierung dem Bürger weismachen müssen, warum wir jetzt noch eine Grundlage benötigen, wird uns dieser zu Recht die Frage entgegenhalten, was wir denn bis heute gemacht hätten.

Es heisst, zuerst sollen wir hier das Gesetz durchwinken, dann komme nächstes Jahr eine Verfassungsgrundlage. Normalerweise läuft der Prozess ja andersrum ab: Erst lässt sich der Bund vom Souverän die Kompetenz geben, dann kommt der Gesetzgeber zum Zug.

Die Bundesverwaltung liefert keine einzige Angabe zu irgendwelchen Kostenfolgen. Die konkreten Summen sollen uns dann im Budgetprozess bei den jeweiligen Anschaffungen der IT bekannt gemacht werden, wurde uns gesagt. Es entbehrt aber jeder Logik, bei der Legiferierung präventiv die Ausgabenbremse zu lösen, wie das bei Artikel 16 des Entwurfes geplant ist.

Die Botschaft, abgefasst mit durchwegs sehr technischen Formulierungen, lässt nur wenige Parlamentarier mit IT-Hintergrundwissen eine ungefähre Vorstellung davon haben, was die Verwaltungen aller Staatsstufen schlussendlich erwartet. Es findet sich kein einziges konkretes Beispiel von einem Bereich, der digitalisiert wird. Wieweit hiermit eine Zentralisierung geschaffen wird, indem die Kantone und Gemeinden ihre heutigen Kompetenzen über die IT hinaus an den Bund abgeben, bleibt offen.

Schliesslich war die staatliche Digitalisierungswirtschaft bisher kein Ruhmesblatt, was ersichtlich wird, wenn man sich die Funktionsfähigkeit und das Kostenbewusstsein bei verschiedenen Projekten vor Augen führt. Weder das Sicherheitsfunknetz Polycom mit einer Investition von 2 Milliarden Franken noch das FIS Heer mit 500 Millionen Franken Aufwand haben jemals wirklich funktioniert. Das einst hochgelobte 100-Millionen-Franken-Projekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung - das Nachfolgeprojekt war Fiscal-IT - wurde 2012 gestoppt. Und auch die kleinen Herausforderungen sind ausgeufert: die IT-Projekte Mistra und IVZ des ASTRA, Dazit, Interception System Schweiz (ISS), ch.ch und E-Voting waren Flops; überall wurden Millionengräber geschaffen.

Dennoch wird die SVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten. Die aufgezählten Missgriffe liegen einige Jahre zurück, der Staat dürfte seine Lehren gezogen haben. Wir verschliessen uns der längst fälligen Digitalisierung beim Staat ganz sicher nicht. Im Gegenteil: Dadurch liesse sich vieles effizienter gestalten. Digitalisierte Abläufe müssten dann aber eine Reduktion des heute sehr hohen Personalbestandes auf Bundes- und Kantonsebene nach sich ziehen. Wir haben uns in der Kommission aber der Stimme enthalten, weil die Behandlung der Vorlage dort die offenen Fragen unbeantwortet liess.