Brunner Thomas · Nationalrat · 2022-09-22
Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Das Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und den Interessen der Videospielbranche ist aus Sicht der grünliberalen Fraktion natürlich sehr interessant. Letztlich geht es ja darum, wo wir den Geissbock als Landschaftsgärtner sehen möchten und wo wir denken, dass es Unterstützung durch einen Pflanzenkenner braucht - denn das gute Tier ist ja nicht böse, aber es hat natürlich nachvollziehbare Eigeninteressen.
Es sind noch drei Differenzen zu unserem Schwesterrat offen. In Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe f geht es um den Einbezug von Expertinnen und Experten. Da gibt es Bedenken seitens der Jugendverbände: Der Beizug sei dann eine blosse Anhörung und damit wirkungslos. Hingegen ist es aber richtig, dass diese Zusammenarbeit vor allem bei der Jugendschutzregelung nötig und sinnvoll ist und vielleicht nicht unbedingt beim Budget oder bei der Rechnung. Eine vertiefte Diskussion in der Kommission hat ergeben, dass wir Konsens haben in unserer Erwartung, dass es ein Einbezug sein muss, also ein Diskurs auf Augenhöhe. Die Branche signalisiert an sich diese Bereitschaft. Uns wurde versichert, dass der Bundesrat eine ungenügende Regelung ablehnen könnte. Wenn auch das nicht klappt, bestünde noch die Möglichkeit, dass wir als Gesetzgeber allenfalls Nachbesserungen machen oder Präzisierungen nachschieben könnten. Das ist alles protokolliert und damit auch nachvollziehbar, und deshalb lassen wir uns mal auf die ständerätliche Version ein. Die Nagelprobe wird dann die Realität sein.
Bei Artikel 11 Buchstabe cbis geht es um die berühmten Mikrotransaktionen, also eine verführerische, real existierende Problematik. Auch die EU, also der Markt rund um uns herum, ist an diesem Thema dran. Die Bedenken waren vor allem, ob das der richtige Ort für eine Regelung ist. Deshalb sind wir einverstanden damit, das Thema eher als Kommissionsmotion aufzunehmen. Damit ist auch offen, wo wir welche Regelung einfügen wollen.
Zur dritten Differenz, zu Artikel 27a, zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention: Das ist das eigentliche Filetstück. Hier geht es um die nachhaltigste Investition überhaupt. Hier gibt es Bedenken betreffend Absatz 4; es stellt sich nämlich die Frage, ob die Kantone diese Unterstützung überhaupt brauchen. Deshalb hat die Kommission Absatz 4 oppositionslos gestrichen. Es erscheint uns aber sehr wichtig, dass wir an den Absätzen 1 bis 3 festhalten, denn der Grundsatz der Information, des Supports und vor allem auch der kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Anpassung an laufende Entwicklungen muss gewährleistet bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass der Ständerat nach diesem weitgehenden Entgegenkommen unserer Version folgen wird.
Wir von der grünliberalen Fraktion werden mit der Kommissionsmehrheit stimmen.