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Schmid Martin · Ständerat · 2022-09-22

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Vorweg gebe ich meine vielen Interessenbindungen in der Energiewirtschaft bekannt: Ich bin Verwaltungsrat bei der Repower AG, Präsident des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie und Verwaltungsratspräsident der Engadiner Kraftwerke AG, eines der grössten Wasserkraftwerke der Schweiz. Zugleich bin ich aber auch Vertreter des Wasserkraftproduktionskantons Graubünden.

Als ehemaliger UREK-Präsident erlaube ich mir, ein paar Bemerkungen zur Kommissionsarbeit zu machen: Vielfach wurde geäussert, dass wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätten und dass die Vorlage zu spät käme. Nein, die Vorlage kommt zum richtigen Zeitpunkt! Es hätte gar nichts geändert, wenn wir schneller gewesen wären. Wir hätten in Bezug auf die Strommangellage in diesem Winter keinen Problemlösungsbeitrag leisten können. Daran ändert sich nichts.

Ich bin mit vielen einverstanden, die darauf hinweisen, dass es um eine Vorlage geht, mit der die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Die Vorlage ist kein Schnellschuss. Was wir hier machen müssen, müssen wir für das nächste Jahrzehnt, die nächsten Jahrzehnte machen. Deshalb verstehe ich nicht alle Begründungen, die vorgebracht wurden. Zu sagen, dass man wegen einiger weniger Monate zu spät auf der Zeitachse wäre, ist aus meiner Sicht schlichtweg nicht reflektiert. Was all den Kritikern entgangen ist, weil sie vielleicht die Energiedebatte in unserem Rat zu wenig genau verfolgt haben, ist, dass wir über die parlamentarische Initiative Girod auf den 1. Januar 2023 die Förderbedingungen geregelt haben. Das ist die Förderung, sie kommt. Wir warten einfach noch sehnlichst auf die Verordnung, die Ausführungsbestimmungen, aber diese werden jetzt dann sicher auch kommen. Sie werden nämlich zeigen, wo man hingeht. Darauf warten alle, und genau das ist der Punkt. Kurzfristig, glaube ich, ist hier kein Vorwurf angebracht.

Ich teile die Auffassung von Kollege Zanetti, wonach die Kommissionsarbeit sehr intensiv war und verschiedene Aspekte hatte. Wenn ich die Vorlage einbette, dann stimme ich da überein. Die Vorlage kommt aus einer etwas anderen Zeit, deshalb hat auch der Fokus ein bisschen gewechselt. Aus meiner Sicht müssen wir uns als Parlament immer wieder die Frage stellen: Waren unsere Annahmen bezüglich der Energiestrategie falsch? Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat immer darauf hingewiesen hat, auch beim Beginn der Energiestrategie, dass ein solcher Systemwechsel nicht ohne Grosskraftwerke geht. Damals, am Anfang, als Doris Leuthard uns das Projekt verkaufte, hatte man in dieser Strategie viele Gaskraftwerke vorgesehen. Man muss die Botschaft zur Energiestrategie 2050 nur einmal lesen. Also insoweit haben sich vielleicht die Planungsgrundlagen ein bisschen verändert, aber die Ausgangslage war dort gegeben. Nur haben wir das nicht umgesetzt. Ich glaube, daher kommt das Problem.

Aus meiner Sicht gibt es aber weitere Punkte. Wir führen inzwischen eine Klimadebatte, die enorm an Fahrt aufgenommen hat. Wir wollen jetzt, und wir haben uns das als Ziel gesetzt, unser Energiesystem bis 2050 dekarbonisieren. Ich [PAGE 850] habe einfach Zweifel daran, dass wir die 2 Terawattstunden Ausbau erreichen werden. Sie wissen, dass wir heute in der Schweiz im Jahr etwa 96 Terawattstunden Öl und 35 Terawattstunden Gas brauchen. Strom hat heute nur einen Anteil von etwas mehr als einem Viertel an der gesamten Energie. Vom Rest stammen über 60 Prozent aus fossilen Quellen. Dazu kommt noch Biogas usw.

Das sind die Fakten. Das ist Physik, das ist nicht Politik. Und bei diesen Themen müssen wir bei der Physik beginnen. Wenn wir also das System bei diesen enormen Energiemengen umbauen wollen, müssen wir diesen Weg gehen.

Ich bin ja auch überzeugt davon, dass es richtig ist, was wir hier tun. Nur erreichen wir damit vielleicht nur ein Minimum dessen, was wir erreichen müssen. Wenn wir diesen Umbau hinbringen - mit Effizienzmassnahmen, mit Dekarbonisierung, mit Energieeffizienz -, werden wir aufgrund der Mobilität und des Umbaus im Gebäudebereich nochmals massiv mehr Strom brauchen, um eben diese Öl- und Gas-Terawattstunden ersetzen zu können. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht.

Ich glaube, hier zeigt sich dann relativ schnell, dass wir uns mit den Zielen im Dreiecksfeld "Versorgungssicherheit - Klimaschutz - Umweltschutz" bewegen müssen. Wo wollen wir die Prioritäten setzen? Wollen wir sie beim Umweltschutz setzen, wollen wir sie beim Klimaschutz setzen, wollen wir die Versorgungssicherheit vernachlässigen? Aus meiner Sicht hat die Versorgungssicherheit Priorität. Deshalb unterstütze ich auch die kurzfristigen Massnahmen des Bundesrates, der gestützt auf das Stromversorgungsgesetz und das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung eine Wasserkraftreserve eingerichtet hat.

Gleichzeitig gibt es auch die Ölkraftwerke in Birr. Diese sind natürlich schon ein Symbol unserer falschen Politik der letzten Jahre: Wenn wir kurzfristig 240 Megawatt Leistung von Ölkraftwerken einbauen müssen, um die Versorgungssicherheit unserer Wirtschaft und Gesellschaft gewährleisten zu können, dann - da müssen wir uns nichts vormachen - hat nicht nur der Bundesrat, dann haben auch wir selbst unsere Hausaufgaben nicht richtig eingeschätzt. Aber ich unterstütze es, dass der Bundesrat das nun macht, denn die Versorgungssicherheit geht hier vor.

Die enormen Kosten werden uns präsentiert. Es sind in etwa 450 Millionen Franken für fünf Jahre - allein für dieses Back-up. Das ist gleich viel, wie das Wasserkraftwerk Chlus im Prättigau für achtzig Jahre kosten würde. Ich sage das nur, damit man hier die Vergleichsgrössen vor Augen hat und weiss, was uns diese Sofortmassnahmen für diese kurze Zeit letztlich kosten. Ich wiederhole es: Ich unterstütze es, dass der Bundesrat das gemacht hat. Er hat die richtigen Lehren gezogen. Die Situation ist kritisch, und in kritischen Situationen muss man halt manchmal Dinge tun, die eben nicht so passen.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich dann aber schon die Frage, wie wir weiter ausbauen. Ich war vor Kurzem in Österreich. In Österreich sind zurzeit acht Wasserkraftwerke im Bau, und allein im Land Tirol sind sechs weitere geplant. Wir haben das Projekt Grimsel, das wurde schon erwähnt. Ich glaube, das ist das beste Beispiel, um zu diskutieren, wie wir in der Praxis mit solchen Projekten umgehen. Wir haben dort zwanzig Jahre Verfahrensdauer. Wir haben immer noch laufende Verfahren. Wir haben Beschwerden. Das ist die Ausgangslage. Ich will das nicht mehr. Ich will lieber einen politischen Entscheid.

Hier denke ich auch an das, was Frau Kollegin Mazzone oder Herr Fässler gesagt haben. Ich frage mich, ob wir nicht doch einmal das Volk zu diesen Themen befragen sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir es vermeiden sollten, bei diesen Themen eine Vorlage zu machen, welche vor die Bevölkerung kommt oder allenfalls referendumsgefährdet ist. Ich bin nicht so sicher, ob wir uns so einen guten Dienst erweisen. Ich frage mich, ob wir nicht gerade bei dieser Ausgangslage halt einmal im Notfall eine Verfassungsänderung machen oder ein Referendum haben sollten und da allenfalls nochmals etwas nachjustieren und mit unserer Bevölkerung darüber diskutieren, welche Anliegen vorgehen sollen. Importieren wir weiterhin Strom aus dem europäischen Strommix mit etwa 35 Prozent CO2-Belastung? Ist das die Lösung? Wollen wir das, wollen wir die Abhängigkeit auch beim Strom, so, wie wir beim Gas oder beim Öl Importe haben, weil wir ja in der Schweiz kein eigenes Gas fördern wollen? Sind das die Themen?

Ich glaube, diese Diskussion sollten wir mit unserer Bevölkerung führen. Denn ich stelle einfach in der Praxis fest, dass für viele die Versorgungssicherheit ein enorm wichtiges Thema ist. Allein die Ankündigung, dass es diesen Winter eine Strommangellage geben könnte, mit alternierenden Abschaltungen von zwei bis vier Stunden, hat riesige Reaktionen ausgelöst. Es ist auch so, dass wir in der letzten Zeit einfach keinen Fortschritt gemacht haben. Vielleicht ist das auch ein gesellschaftliches Thema. Da verstehe ich dann wirklich nicht, weshalb wir nicht auch einmal eine Vorlage vor die Bevölkerung bringen sollten. Sie müsste dann halt auch die richtige Fragestellung haben. Wollen wir die Grimsel-Projekte weiterhin verzögern? Wollen wir weiterhin zwanzig Jahre lang Anwälte, Projektierende und Richter beschäftigen, oder wollen wir nicht einmal einen politischen Entscheid fällen, ob eben solche Kraftwerke auch gebaut werden können?

Warum funktioniert es letztlich in der Praxis nicht? Ich glaube, wir haben drei Elemente zu berücksichtigen: Das erste ist die Wirtschaftlichkeit, das zweite ist die Verfahrensdauer, und das dritte ist dann einfach die Abwägung im materiellen Entscheid.

Bei der Wirtschaftlichkeit möchte ich einfach auf Folgendes hinweisen: Mit der parlamentarischen Initiative Girod haben wir die Massnahmen ergriffen. Wir sehen auch im Mantelerlass viele wegweisende Dinge vor, mit denen man eben zu einer Lösung gelangen kann. Wir sehen auch die Contract-for-Difference-Lösung vor. Wir haben viele Elemente für die Zukunft, damit wir das Problem lösen können.

Bezüglich der Verfahrensdauer ist richtig gesagt worden, dass noch die Beschleunigungsvorlage fehlt. Diese wird Frau Bundesrätin Sommaruga oder der Bundesrat dann später bringen; sie ist noch offen. Das ist richtig, bezüglich der Verfahren ändern wir hier nichts, wenn wir nicht einem Minderheitsantrag zustimmen, wonach der Bundesrat diese Verfahren dann eben selbst einführen könnte, was meines Erachtens auch nicht ganz unproblematisch wäre. Wenn wir hier nichts ändern, brauchen wir eine Vorlage.

Die dritte Komponente betrifft dann natürlich die Frage, ob das materielle Umweltrecht vorgeht, also der absolute Schutz der Biotope und der Landschaft, wie wir ihn heute haben. Heute gilt eben der absolute Schutz, und in diesen Bereichen ist keine Interessenabwägung möglich. Das ist der dritte Punkt, und darüber diskutieren wir ja dann bei diesem Mantelerlass; das ist eine der Fragestellungen heute. Wir haben es schon gehört, das ist der umstrittenste Punkt. Denn bei vielen Themen ist die Differenz, auch in der Kommission, nicht so riesig.

Wir haben darauf verzichtet, die Strommarktliberalisierung zu bringen. Wir wissen alle, warum: Im jetzigen Umfeld hätte das auf der einen Seite zu solch erhöhten Stromkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten geführt, dass wir dann auf der anderen Seite eben wieder stützende Massnahmen hätten treffen müssen. Aber ich möchte hier, einfach zuhanden der Spezialisten, die zuhören, darauf hinweisen, dass wir in der Kommission auch darüber diskutiert haben.

Kollege Zopfi hat in der Interpellation 22.3856 bezüglich des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch die Frage thematisiert, ob dort Regelungen beschlossen werden sollten. Wir haben keine Anträge gestellt. Das geltende Recht soll weiterhin Bestand haben. Die Möglichkeit, dass man zurück in die Grundversorgung kann, soll bestehen, sofern eben ein entsprechender Zubau gemacht wird. Denn wir möchten damit auch den Zubau der erneuerbaren Energien fördern.

Wir haben aber auch darauf verzichtet, andere Anträge dahingehend zu stellen, dass alle in die Grundversorgung zurückkommen können. Wir haben das in der Kommission diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass jede Lösung auf die eine oder andere Art ein Schnellschuss wäre. Wir haben dem Rat dazu letztlich keine Anträge gestellt, weil wir [PAGE 851] gesehen haben, dass wir hier noch eine neue Geländekammer aufmachen, wenn wir das tun.

Wir haben in der Kommission also keinen Antrag zur Liberalisierung im Bereich Strommarkt mehr gestellt. Es könnte sein, dass der Bundesrat selbst noch an seinem Entwurf festhält, wie er in der bundesrätlichen Lösung ja noch auf der Fahne steht. Aber ich glaube, das ist schnell erledigt.

Ich möchte mir einfach noch einen Hinweis zur Frage des Messwesens erlauben, denn ich habe dazu einen Minderheitsantrag gestellt. Ich möchte Ihnen beliebt machen, auch beim Messwesen beim alten Recht zu bleiben. Sonst lösen wir in diesem Umfeld auch für die Netzbetreiber zu viel Komplexität und zu viele neue Themen aus. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, dass man auch dort beim bestehenden Recht bleibt.

Letztlich geht es hier um eine demokratische Auseinandersetzung. Diese ist richtig, und es ist zum jetzigen Zeitpunkt auch notwendig, dass wir hier politisch darüber diskutieren, wo die Prioritäten zu setzen sind. Es handelt sich natürlich um ein wichtiges Thema: Sollen die Gemeindeversammlungen, die Kantonsbevölkerungen oder die Verbände über Projekte entscheiden? Das ist doch letztlich die Frage. Zu vielen Projekten hat die Bevölkerung nämlich demokratisch Ja gesagt: Gemeindeversammlungen haben abgestimmt, und Kantonsparlamente oder Kantonsregierungen haben die Projekte gutgeheissen. Demokratiepolitisch werden diese Projekte vor Ort also gestützt, ansonsten kommen sie gar nicht an eine Baubewilligung. Dann ist aber die Frage: Übersteuert man das letztlich wieder durch Einsprachen, oder muss hier auch ein demokratisch-staatspolitisches Element beachtet werden? Wenn die Einwohnerschaft von Gondo ein solches Projekt will, steht es uns Aussenstehenden dann zu, es wieder zu bekämpfen? Wollen wir das dann wissentlich übersteuern? Ich glaube, diese demokratiepolitischen Fragen sind dieser Vorlage inhärent.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, auf die Vorlage einzutreten, in vielen Punkten mit der Mehrheit zu stimmen und beim Messwesen ebenfalls auf eine Liberalisierung zu verzichten.