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Bellaiche Judith · Nationalrat · 2022-09-22

Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

86 Prozent der Bevölkerung erachten digitale Gewalt als verbreitetes Phänomen. Die Mehrheit der Menschen fühlt sich nicht in der Lage, sich in diesem Land gegen digitale Gewalt zu wehren. Nur gerade 16 Prozentchen der Bevölkerung finden, digitale Gewalt werde von unseren Behörden ausreichend bekämpft. Dies ergab eine repräsentative Umfrage Anfang dieses Jahres. Wir sprechen also nicht von einem Nischenproblem. Nein, digitale Gewalt ist weitverbreitet, hat sich im Alltag der Menschen eingenistet und hat es sich gemütlich gemacht. Ja, gemütlich, denn sie hat nichts zu befürchten, denn man lässt sie gewähren und nährt sie durch Nichtstun.

Am Strafrecht liegt es kaum, denn die Tatbestände sind meistens definiert und gelten auch für den virtuellen Raum. Das Problem ist aber, dass Täter einfach damit davonkommen. Sie fühlen sich in Sicherheit, weil sie wissen, dass man ihnen nicht nachgehen wird und dass sie ungeschoren davonkommen. Sie fühlen sich sicher - ja genau, sicher. Während die Opfer hilflos ausgeliefert sind, fühlen sich die Täter in Sicherheit.

Es sind aber nicht nur die Opfer, die hilflos sind, auch die Strafverfolgungsbehörden sind es. Wenn sich Opfer an sie wenden, wissen diese oft gar nicht, wo ansetzen. Die Ortspolizei ist weder ausgebildet noch dafür ausgestattet, Tätern im Netz nachzugehen. Es sind Täter, von denen man nicht weiss, wo sie sind, geschweige denn, wer sie sind. Ausserdem ist die Strafverfolgung kantonal organisiert, was zu einer fragmentierten, sehr unterschiedlichen Bekämpfung von digitaler Gewalt führt.

Hier, bei der Rechtsdurchsetzung, setzt mein Postulat an. Wie der Bundesrat selber bestätigt hat, liegt das tatsächliche Problem der Bekämpfung von digitaler Gewalt genau hier und nicht beim materiellen Recht. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Bekämpfung von Gewalt sind auch im digitalen Raum hoheitliche Aufgaben. Man kann sie nicht auf private Plattformanbieter abwälzen. Diese können zwar selbst viel tun für die Beseitigung von widerrechtlichen Angriffen im Internet, etwa durch die Löschung von Inhalten oder sogar von Profilen. Ohne wirksame Strafverfolgung aber führt das ins Leere, denn Täter können neue Profile erstellen und weiterhin wüten. Es ist wie ein Kampf gegen die Hydra: Schlägt man einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach.

Für die Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung bleibt der Staat verantwortlich, und er kann sich dieser Verantwortung nicht mit dem Hinweis auf unsere föderalistischen Strukturen oder auf die Anonymität der Täter oder auf ihren Aufenthaltsort im Ausland entziehen. Im Gegenteil, es sollen jetzt konkrete Massnahmen wie etwa zentrale Anlaufstellen, verbesserte Koordination der kantonalen Strafverfolgung, Kompetenzsteigerung und kantonsübergreifende Wissensvermittlung bei digitaler Gewalt geprüft werden. Die Zusammenarbeit mit den Plattformanbietern kann dabei ein Erfolgsfaktor sein. In Österreich wurde zum Beispiel eine Einheit gegründet, die für den Austausch zwischen Rechtsdurchsetzungsbehörden, vor allem der Polizei, und Social-Media-Plattformen sorgt. Die Zentrale Anlaufstelle steht seit Ende Februar dieses Jahres allen Polizeidienststellen in Österreich als Serviceeinrichtung zur Verfügung. Dank dieser Kooperation konnte die Erfolgsrate der Anfragen von 25 auf 80 Prozent gesteigert werden.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Antwort auf die Interpellation Gysin Greta 21.3683, "Prävention gegen Cybergewalt", dass die beste Massnahme zur Prävention von Cybergewalt die Förderung der Medienkompetenz sei. Das ist sicher nicht falsch, aber es reicht nicht aus. Die Schweiz ist blind, wenn es um die Rechtsdurchsetzung geht. Das hat der Bundesrat ebenfalls erkannt und beantragt die Annahme meines Postulates.

Ich bitte Sie, das Anliegen ebenfalls zu unterstützen.

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