Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-09-22
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22
Wortprotokoll
Die Motionärinnen wollen gesamtschweizerisch Zentren für Opfer häuslicher Gewalt errichten lassen. Heute existieren schweizweit Beratungsstellen der Opferhilfe. Opfer häuslicher Gewalt können schon jetzt während 24 Stunden am Tag von der Polizei betreut und in den Spitälern behandelt werden. Ausserdem haben die Kantone die Arbeit bereits aufgenommen und sind daran, die Betreuung der Opfer zu verfeinern, indem sie beispielsweise "forensic nurses" ausbilden, wie dies der Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich ausweist. Nun sollen nebst den Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz und einem 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche offenen Betreuungsangebot noch separate Zentren entstehen. Laut Istanbuler Konferenz soll pro 40[NB]000 Einwohner ein Zentrum eingerichtet werden.
Ein solches Vorgehen führt zwangsläufig zu Doppelspurigkeiten. In der Schweiz werden die Opfer häuslicher Gewalt schon heute beraten und nach allen Möglichkeiten des Opferhilfegesetzes unterstützt. Die Beratungsstellen sind für Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche da. Die Homepage der Opferhilfe ist in allen Landessprachen und in Englisch abrufbar. Weiterführende Informationen finden sich auf der ersten Seite der Homepage in Gebärdensprache und in dreizehn weiteren Sprachen. Jeder Kanton ist mit Adresse und Telefonnummer vertreten. Zur Trägerschaft der Website Opferhilfe Schweiz gehört die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Beteiligt daran sind auch das Bundesamt für Justiz sowie das Eidgenössische Departement des Innern mit dem Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Erklärt wird auch ausführlich, was man unter häuslicher Gewalt versteht, z. B. körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt inner- und ausserhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung. Dazu gehören Stalking, Drohungen, Vergewaltigungen und Zwangsheirat.
Personen, welche in ihrem Umfeld solche Feststellungen machen, sind ebenfalls aufgefordert, sich zu melden. Die Fachpersonen der Opferhilfe hören ihnen zu, helfen zu überlegen, wie Gewalt beendet werden kann, helfen bei Entscheidungen. Ferner vermitteln sie weitere Hilfe oder finden für Opfer geschützte Orte wie Frauenhäuser. Oder sie raten, die Polizei anzurufen. Bei Rücksprachen mit kantonalen Opferhilfestellen bin ich dahingehend informiert worden, dass sie mit den Kantonsspitälern zusammenarbeiten, wo sie die nötigen rechtsmedizinischen Untersuchungen organisieren.
Äusserst bedauernswert finde ich, dass die Mehrheit in diesem Saal dem Anliegen, ausländische Delinquenten im Bereich von sexuellen Übergriffen und Gewalt an Frauen und Kindern des Landes zu verweisen, keinen Nachdruck verleihen wollte. Ich erinnere an meine Motion 19.4191. Damit könnten viele schwere Schicksale vermieden werden. Hierbei wurde selbst von Bundesrätin Keller-Sutter bestätigt, dass überwiegend ausländische Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Es braucht keine zusätzliche Institution, wir haben professionelle Opferhilfestellen, die mit allen wichtigen und notwendigen Diensten vernetzt sind. Die Polizei und die Ambulanzen haben einen 24-Stunden-Betrieb. Es geht nicht darum, den Opfern eine angemessene Hilfe vorzuenthalten, sondern darum, die Forderungen sorgfältiger und genauer zu formulieren und zu definieren, damit sie mit der Situation in den Kantonen abgeglichen werden können. Es geht darum, dass nicht einfach zusätzliche Zentren aufgebaut werden und somit Doppelspurigkeiten entstehen. Ausserdem soll die bisher geleistete Arbeit der Kantone wertgeschätzt werden, und es soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, ihre momentan laufenden Arbeiten weiterzuführen.[GZ]
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.