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Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-09-22

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich weiss, dass es Kollege Engler gut meint. Aber dieser Antrag ist unnötig oder eben nicht so gut, wie es jetzt dargestellt worden ist. Die Regelungen von Artikel 80 ff. haben wir in Artikel 2a Absatz 2 Litera a Ziffer[NB]2. Dort ist es drin. Dort ist aber auch noch das Bundesgesetz über die Fischerei erwähnt, die Fischgängigkeit enthalten. Das ist im Antrag Engler nicht drin. Daher bitte ich Sie, den Antrag Engler abzulehnen.

Erlauben Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zu den Ausführungen, die er zu den maximalen Restwassermengen gemacht hat. Artikel 31 Absatz 1 meint keine maximale Restwassermenge. Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates [PAGE 871] zur Revision des Gewässerschutzgesetzes: "Die Werte für die Mindestrestwassermengen (Abs. 1) [...] stellen gewissermassen das Existenzminimum für die wichtigsten vom Gewässer abhängigen Lebensgemeinschaften dar. In diesem Sinn bilden sie eine Alarmgrenze." Es ist also nicht eine Maximalgrenze, es ist die Alarmgrenze. Das war um 1991, also vor rund dreissig Jahren.

In diesem Sommer hatten wir warmes Wasser, hatten wir wenig Wasser. Mit einer solchen Alarmgrenze hat man die Grenze wahrscheinlich schon unterschritten. Herr Noser empfiehlt uns, die Flüsse trockenzulegen, bevor der Klimawandel unsere Flüsse trockenlegt. Das kann man schon machen, das ist wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Das ist für mich kein gangbarer Weg.

Daher noch einmal: Erinnern Sie sich an Ihren Eid oder an Ihr Gelöbnis, wo Sie sich nicht nur auf die Gesetze, sondern auch auf die Verfassung verpflichtet haben, und lehnen Sie Artikel 2a ab!

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