Schmid Martin · Ständerat · 2022-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Ich glaube, wir müssen uns die Zeit nehmen, die Argumente in diesem Bereich vorzubringen. Es handelt sich um eine entscheidende Bestimmung, das gebe ich offen zu. Ich traue Ihnen auch zu, dass Sie hier eine durchaus reflektierte Betrachtung gemacht haben. Wir haben einfach politisch fundamental andere Auffassungen und sind zu anderen Schlüssen gekommen.
Zu meiner Sicht: Ich bin der starken Überzeugung, dass mindestens Artikel 2a Absatz 2 sicher verfassungsmässig ist, sonst würden wir heute schon gegen das Verfassungsrecht verstossen, denn dieser Absatz betrifft ja den Weiterbetrieb. Ich möchte mich eigentlich auch auf diesen Punkt konzentrieren. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier der Mehrheit, aber in der ersten Abstimmung gleichzeitig auch dem Einzelantrag Engler folgen sollten. Der Einzelantrag Engler stellt klar, dass die heutigen Wasserkraftwerke, soweit sie gemäss Gewässerschutzvorgaben saniert sind, im Weiterbetrieb erhalten werden müssen und dass das heutige Niveau nicht unterschritten werden kann. Ich kann das zu hundert Prozent unterstützen.
Bei uns im Kanton Graubünden sind mehr als 90 Prozent der Wasserkraftwerke saniert. Wir wollen nicht zurück, wir wollen mit unseren Anträgen den Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen auch in Zukunft sicherstellen. Wir wollen nur das: den Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftanlagen sicherstellen.
Ich mache Ihnen jetzt als Präsident der Engadiner Kraftwerke, eines der grössten Wasserkraftwerke, ein Beispiel. Wir haben eine Konzession bis ins Jahr 2040. Die Engadiner Kraftwerke produzieren 1300 Gigawattstunden Strom pro Jahr. Das ist viel - 1300 Gigawattstunden. Wenn die Gemeinden uns wieder demokratisch eine Konzession erteilen würden - dazu braucht es eine Gemeindeabstimmung - und wir infolge der Konzessionserneuerung die zukünftigen Vorschriften einhalten müssten, dann würden wir bei den Engadiner Kraftwerken 130 Gigawattstunden Strom wegen der zusätzlichen Restwassermengen verlieren. Gleichzeitig sprechen wir hier über den Ausbau, den Zubau und die Vergrösserung. Das ist, an diesem Beispiel, das Thema. Alleine der Weiterbetrieb dieser Anlage entspricht dem Bau von 35 Windrädern des Typs wie in Haldenstein, das bei Chur mit seiner grossen Bevölkerung liegt. In der Frage, ob es sinnvoll ist, die bestehenden Anlagen so einzuschränken, aber dafür im Churer Rheintal vielleicht noch 35 Windräder zu bauen, um nur schon den Status quo, die gleiche Energiemenge, zu halten, komme ich einfach in einer Abwägung der verschiedenen Interessen zum Schluss, dass es richtig ist, den Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen zuzulassen. Denn die erste Phase der Sanierung ist schon erfolgt.
Eine weitere Bemerkung: Ich glaube, es gibt einen unausgesprochenen Zusammenhang zwischen den Projekten des runden Tisches, der Thematik des Ausbaus beim Winterstrom und der vorliegenden Bestimmung. Ich sage Ihnen, warum. Ich nehme keine Bündner Beispiele. Nehmen wir die[NB]Reusskaskade mit dem Ausbau des Staudamms Göscheneralp. Höchstwahrscheinlich wird dieses Projekt eine Konzessionserneuerung zur Folge haben, wenn man eben zuoberst eine Änderung bezüglich Winterstrom machen will. Das wird Folgen für die ganze Kaskade haben. Dann kommen die neuen Vorschriften zur Anwendung. Diese sehen natürlich höhere Restwassermengen vor, bis alles saniert ist. Das ist ja das heutige Gesetz. Wird es dann überhaupt zu einer Konzessionserneuerung kommen? Schliesslich ist die Einbusse bei der Produktion so gross, dass niemand ein Interesse am Zubau hat.
Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit lösen wir den Knopf. Wir schaffen hier die Möglichkeit, dass diese Themen kombiniert werden. Es werden Möglichkeiten für die Kantone und Gemeinden da sein, die Konzessionserneuerung zu gewähren, und die bisherigen Partner können dabeibleiben und investieren. Und dann kommt der Winterzubau.
Wenn wir diesen Zusammenhang nicht einbeziehen, dann missachten wir meines Erachtens etwas in der praktischen Umsetzung. Wir werden zehn Jahre später hier wieder feststellen, dass eben nichts passiert ist. Das ist der Zusammenhang mit diesen Vorschriften. Bei einer Konzessionserneuerung gilt das neuere, schärfere Recht.
In dieser Abwägung bin ich einfach dafür, dass man den bestehenden Park weiterlaufen lässt, dass man die Winterprojekte zubaut, dass man hier aber auch Rechtssicherheit schafft. Dazu hat Kollege Engler zu Recht gesagt: Wenn die Konzession neu erteilt wird, dann gilt Absatz 1 für die ganze Dauer. Eine Konzessionserneuerung ist gemäss Wasserrechtsgesetz nur für 60 Jahre möglich, denn die längeren Fristen - 80 Jahre - sind bei der Konzessionserneuerung ausgeschlossen. Das sind dann die Voraussetzungen. Insoweit wird mit diesem Artikel Rechtssicherheit geschaffen, weil eben dann klar ist, wie diese Projekte realisiert werden können. Die Vorschriften sind dann hier im Gesetz. Wir haben es festgehalten.
Wenn man nichts tut, werden wir viele Verfahren haben. Wir haben heute eine Blockade. Sie müssten mir einmal aufzeigen, was Sie denn tun, um diese Blockade zu lösen. Welches ist Ihre Antwort an den Verband Aqua Viva? Wenn wir Artikel 2a nicht ergänzen, können Sie einen runden Tisch durchführen und alle können zwar zustimmen, der Verband Aqua Viva, der nicht am Tisch ist, kann aber weiterhin eine Einsprache machen. Das ist weiterhin möglich.
Aufgrund dieser Ausgangslage möchte ich Ihnen wirklich beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen. Man muss hier diese Abwägung machen. Der Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen darf nicht so eingeschränkt werden, dass wir zuerst viel neu zubauen müssen, um nur schon den Status quo zu halten.
Das ist die Begründung, mit der ich hier mit der Mehrheit stimme. Ich werde aber auch dem Antrag Engler zustimmen, denn er führt zu einer Präzisierung und stellt klar, dass man nicht unter das heutige Niveau geht.