Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Wenn Sie es mir erlauben, werde ich die Besprechung der Buchstaben a bis e von Artikel 29a Absatz 1 in einem Aufwisch erledigen. Es geht um die Einführung eines neuen Fördermittels. Herr Kollege Stark hat sich dafür starkgemacht. Es betrifft gleitende Marktprämien für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat hat ein System von Investitionsbeiträgen für die Förderung der erneuerbaren Energien vorgeschlagen, das mit der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 ab 2023 umgesetzt werden soll. In einem solchen System tragen die Produzenten die Verantwortung für die Vermarktung der Energie mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Die Gestehungskosten für die Anlagen werden durch den Investitionsbeitrag aber um etwa die Hälfte gesenkt.
Die Kommissionsmehrheit hat dem ein System von gleitenden Marktprämien für gewisse Anlagen an die Seite gestellt, das im Wesentlichen dem bisherigen Einspeisevergütungssystem mit direkter Vermarktung entspricht. Dabei erhält der Produzent zwar keinen Investitionsbeitrag, dafür wird aber ein sich an den Gestehungskosten orientierender Abnahmepreis, der sogenannte Vergütungssatz, garantiert. Die Anlagebetreiber müssen die Energie selbst vermarkten. Bei dem Verkauf des Stroms am Markt zu Preisen, die unter dem Vergütungssatz liegen, wird die Differenz mit Geldern aus dem Netzzuschlagsfonds ausgeglichen. Im gegenteiligen Fall muss der Produzent die Überschüsse in den Netzzuschlagsfonds einzahlen. Davon ausgenommen sind die Einnahmen in den Monaten Dezember bis März, wenn die Produzenten 20 bis 40 Prozent des den Vergütungssatz übersteigenden Teils einbehalten können sollen. Wir haben diesen besonderen Vergütungssatz festgelegt, weil es uns ein Anliegen war, die Produktion im Winterhalbjahr zu stärken.
Anspruchsberechtigt sind neue Wasserkraftanlagen ab 1 Megawatt, erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von Wasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt, Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 Kilowatt, Windenergieanlagen sowie Biomasseanlagen. Für diese Anlagen besteht das einmalige Wahlrecht zwischen der gleitenden Marktprämie und einem Investitionsbeitrag.
Die gleitende Marktprämie trägt den Ertragsrisiken langfristiger Investitionen viel besser Rechnung als Investitionsbeiträge. Wie viele Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, verbessert sich dadurch die Investitionsbereitschaft erheblich. Wir wissen ja, dass wir in den letzten Jahren einen Mangel an Investitionen in diesem Bereich hatten. Bei steigendem Strompreis, wie wir es gerade erleben, braucht es für die meisten Anlagen keine Unterstützung durch den Staat, weil die Gestehungskosten über den Markt abgegolten werden. Entwickeln sich die Marktpreise über den Erwartungen, so partizipiert daran, durch das Prinzip "contracts for difference", auch der Staat bzw. der Netzzuschlagsfonds. Es gibt aber auch andere Zeiten, zum Beispiel war es 2015 so, in denen die Marktpreise unter die Gestehungskosten fallen, und dann wäre dies ein Auffangnetz, damit diese Investition auch gegen unten abgesichert werden könnte.
Es gibt keine Minderheiten; in diesem Sinn weiss ich nicht, ob noch jemand aus der Kommission sprechen will.