Lexipedia

Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-09-26

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Gerne stelle ich eine Nachfrage zum aktuellen Nachrichtendienstgesetz. In Artikel 5 Absatz 5 steht: "Er" - der Nachrichtendienst - "beschafft und bearbeitet keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz." Absatz 6 führt die Ausnahmen von diesem Grundsatz auf, was dann der Fall ist, wenn diese Rechte für terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten missbraucht werden.

Es gibt also zwei Alternativen: Entweder bearbeitet der Nachrichtendienst illegal Daten über mich, oder es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass ich terroristische Tätigkeiten vorbereite. Was trifft zu?