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Noser Ruedi · Ständerat · 2022-09-26

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Ihre Kommission, die WAK-S, hat an ihrer Sitzung vom 25. August die von ihrer Schwesterkommission am 21. Februar eingereichten Motionen vorberaten, die der Nationalrat am 10. Mai angenommen hat. Es sind zwei Motionen. Die eine, die Motion 22.3019, verlangt, es sei sicherzustellen, dass als Vergabekriterium die Einhaltung von Prinzipien aus dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verlangt werden könne, auch wenn die Schweiz diese nicht ratifiziert habe. Zudem seien weitere Lücken bezüglich der Einhaltung von sozialen Mindestnormen zu schliessen. Die andere, die Motion 22.3020, verlangt, dass ein wirksamer Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung als zusätzliches Kontrollkriterium in die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen wird. [PAGE 901]

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 bzw. 8 zu 5 Stimmen, die Motionen 22.3019 und 22.3020 abzulehnen. Es gibt bei beiden Motionen eine Minderheit. Die Vertretung der Minderheit werden Sie nachher direkt hören.

Wir haben im Parlament das Beschaffungsrecht 2019 grundsätzlich revidiert. Eine klare Mehrheit stimmte damals dafür, dass soziale und ökologische Nachhaltigkeit im neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen angesprochen werden. So wurde unter anderem beschlossen, folgende Teilnahmebedingungen in das Gesetz aufzunehmen: Eine Auftraggeberin kann einen öffentlichen Auftrag für im Ausland zu erbringende Leistungen nur an Anbieterinnen vergeben, die mindestens die Kernübereinkommen der ILO einhalten. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin die Einhaltung von weiteren wesentlichen internationalen[NB]Arbeitsstandards[NB]fordern, den entsprechenden Nachweis verlangen sowie die Einhaltung dieser Anforderungen kontrollieren.

Das hat die Schweiz in ihrem Gesetz so vorgesehen. Es gibt in der ILO etwa 190 internationale Arbeitsübereinkommen und sechs Protokolle. Sechzig davon hat die Schweiz ratifiziert, und deren Einhaltung wird bei der Beschaffung auch verlangt. Es gibt laufend weitere Übereinkommen, die angegangen werden.

Zur zweiten Motion ist zu sagen, dass Artikel 6 des Arbeitsgesetzes vom Arbeitgeber bereits den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit verlangt und dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, dazu auch Prävention zu betreiben. Das heisst, die zweite Motion verlangt nichts anderes als das, was heute schon geltendes Recht ist.

Ihre Kommission kam zum Schluss, beide Motionen seien abzulehnen. Warum? Die Mehrheit Ihrer Kommission hat die Begründung so verstanden, dass es sinnvoll ist, bei den Ausschreibungen situativ die Einhaltung gewisser Normen zu verlangen oder nicht zu verlangen. Es ist für Sie hier im Saal vermutlich nachvollziehbar, dass man eher sagen kann, dass Arbeitsbedingungen - Minimallohn usw. -, wie sie in der Schweiz gelten, eingehalten werden müssen, wenn man eine Dienstleistung verlangt, als wenn man Ziegelsteine, ganze Fassadenelemente oder z. B. Computer und Handys beschafft. Das heisst, das Bundesamt für Bauten und Logistik möchte situativ - je nach Tätigkeit, die man einkauft, oder nach Produkt, das man einkauft - die richtigen Bedingungen setzen; es möchte nicht, dass einfach eine Norm für alle Beschaffungen gilt. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat uns auch dokumentiert, dass es die Einhaltung der Bedingungen prüft.

Weiter möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die ILO-Standards nicht Standards sind, die Firmen erfüllen müssen. Es sind Vorgaben, die ein Staat in sein Recht aufnehmen muss und die dann für alle Firmen gelten. Wenn man die Motion unterstützen würde, würde das heissen, dass man Staaten auf eine schwarze Liste setzen müsste. Denn erfüllt ein Staat die Normen nicht, wird es fast nicht möglich sein, bei einzelnen Anbietern aus diesem Staat zu kontrollieren, ob sie diese Normen jetzt erfüllen oder nicht erfüllen.

In dem Sinne empfehlen wir Ihnen, die Motion 22.3019 abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die Motion 22.3020 abzulehnen, weil das heute schon im Arbeitsrecht vorgesehen ist.

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