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AB 307592

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es verbleiben zwei Differenzen. Die FDP-Liberale Fraktion wird diesbezüglich den Mehrheiten und damit dem Ständerat folgen.

Zum einen geht es um Artikel 10 Absatz 1 Litera a. Es ist grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen, dass nicht nur die Darlehensnehmerin selbst, sondern auch die von ihr beherrschten Firmen vom Dividenden- und Tantiemenverbot umfasst sind. Dies wurde von uns in den Beratungen auch unterstützt. Der Ständerat verweist nun aber zu Recht auf die aktienrechtlichen Bestimmungen und dabei insbesondere auf das Gleichbehandlungsgebot gegenüber Aktionären.

Zum andern geht es um Artikel 10 Absatz 1 Litera d. Anvisiert sind die Trader, welche nicht in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat vertreten sind. Auch dies ist grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen, wobei aber bereits die gewählte Lohngrenze willkürlich erscheint. Sodann stellt diese Bestimmung, wie der Ständerat richtig konstatiert hat, einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und insbesondere in obligationenrechtliche Verträge dar. Zudem handelt es sich bei den besagten Mitarbeitenden nicht um solche mit strategischer Verantwortung. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Gefahr eines Braindrains, da es sich um Spezialistinnen und Spezialisten auf ihrem Gebiet handelt. Ebenso klar ist aber die Erwartung der FDP-Liberalen Fraktion, dass die Entscheidungsträger in den betroffenen Unternehmungen hier Zurückhaltung walten lassen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und damit der Version des Ständerates.

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