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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-09-26

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-26

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit Nichteintreten auf den Entwurf 4 des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative. Gerne erläutere ich Ihnen meine Gründe für diesen Antrag.

Wie ist diese Vorlage entstanden? Am 29. August 2022, also vor vier Wochen, hat die UREK-S zum ersten Mal über dringliche Massnahmen informiert, um einen Engpass bei der Stromversorgung unseres Landes in den kommenden Wintermonaten zu vermeiden. Am 15. September 2022, also vor knapp zehn Tagen, hat der Ständerat Elemente des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative in einen separaten Entwurf ausgegliedert. Heute beraten wir diesen Entwurf, auch "Lex Bodenmann" genannt. Bereits am Freitag soll diese Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung verabschiedet und für dringlich erklärt werden. Das Inkrafttreten wäre bereits am nächsten Samstag, 1. Oktober 2022.

Zu dieser Vorlage gab es keine Ämterkonsultation, es fand keine Vernehmlassung statt, es gibt keine bundesrätliche Botschaft mit Kostenschätzungen oder einer Regulierungsfolgenabschätzung. Und vor allem: Es gibt ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, das klipp und klar festhält, dass insbesondere Artikel 71b Absatz 2 EnG nicht im Einklang mit der Bundesverfassung steht. Aufgrund der namentlichen Nennung von einzelnen Projekten würden diese einer umfassenden Abwägung durch die Baubewilligungsbehörde entzogen. Weiter steht im Gutachten, dass mit diesen Bestimmungen das Gewaltenteilungsprinzip aufgehoben werde, da die Bundesversammlung nicht nur faktisch die Baubewilligung erteile, sondern gleichzeitig aufgrund von Artikel 190 der Bundesverfassung diese Bewilligung einer effektiven gerichtlichen Überprüfung entziehe.

Meine Damen und Herren, so geht es nicht! Ich zitiere, was Adrian Amstutz am 16. Dezember 2016 hier in diesem Rat zum Geschäft 16.027 zu Ihnen gesagt hat: "Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nichtgeschätzte Verfassungsbrecher, die SVP-Fraktion lehnt diesen den Volkswillen verachtenden Verfassungsbruch ab, weil damit die Massenzuwanderung unkontrolliert weitergeht. Mit der Nichtumsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser Form wohl einmalig dreisten Verfassungsbruch." (AB 2016 N 2314)

Sie alle haben einen Eid oder ein Gelübde auf die Verfassung abgegeben. Bitte respektieren Sie die Verfassung, und gehen Sie nicht so salopp mit ihr um, wie sich Ständerat Ruedi Noser am Samstag in der "Samstagsrundschau" zum Umgang mit der Verfassung geäussert hat.

Gerne spreche ich nun zu meinen Anträgen in der Detailberatung.

Das Gesetz soll "Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter" heissen. Doch in diesem Winter stehen diese Solarpanels noch nicht, auch nicht im Winter 2023/24. Frühestens könnten im Winter 2024/25 einzelne Solarpanels stehen. Es ist nicht redlich, unter diesen Umständen das Dringlichkeitsverfahren anzurufen. Entsprechend bitte ich Sie, das Gesetz in "Bundesgesetz über den Bau von Fotovoltaik-Grosskraftwerken, die Erhöhung der Grimselstaumauer und den Solarenergiezwang bei Neubauten" umzubenennen und unter Ziffer II Absatz 1 auf die Dringlichkeitsbestimmung zu verzichten.

Was bedeutet der Zwang zur Nutzung der Solarenergie unter Artikel 45a EnG? Ein Zwang für solche Anlagen greift sowohl in die Eigentumsgarantie als auch in die Wirtschaftsfreiheit ein, indem den Grundeigentümern nicht nur vorgeschrieben wird, in eine Anlage zu investieren, sondern darüber hinaus gegebenenfalls auch, dass sie damit faktisch zum Stromversorger werden. Mangels technisch geeigneter und zumutbarer Speichermöglichkeiten müsste ein grosser Teil des selbst produzierten Stroms an Dritte, also monopolistisch tätige Energieversorgungsunternehmen, veräussert werden.

Und woher kommen diese Solarpanels? Sie werden teilweise durch Kinder- oder Zwangsarbeit in Asien hergestellt, dann mit Frachtschiffen, die mit Schweröl betrieben werden, nach Europa verschifft und - zumindest bei den Fotovoltaik-Grossanlagen - schliesslich mit dem Helikopter auf die Berggipfel geflogen.

Ich bitte Sie mit meiner Minderheit IV auf Seite 4 der Fahne, diesen Zwang zur Nutzung der Solarenergie abzulehnen und stattdessen steuerliche Anreize vorzusehen, wie dies die Stimmbevölkerung mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes auch beschlossen hat.

Bei Artikel 45a Absatz 4 geht es um die Frist, die Sie den Kantonen für die eigenständige Verabschiedung einer Energiegesetzesvorlage gewähren. Die Mehrheit will diese Frist auf den 1. Januar 2023 setzen. Das heisst, sie will den betroffenen Kantonen Aargau, Baselland, Bern, Solothurn, Uri, Wallis und Zug vorschreiben, innerhalb von nur drei Monaten ihre kantonalen Gesetze anzupassen. Diese Frist ist zu kurz und mit dem Föderalismus und dem Subsidiaritätsprinzip nicht zu vereinbaren. Bitte setzen Sie diese Frist auf den[NB]1.[NB]Januar 2024. Grundsätzlich wäre aber eine Ablehnung von Artikel 45a, so, wie das Mike Egger mit seiner Minderheit beantragt, das Richtige.

Mein nächster Minderheitsantrag, zu Artikel 71a Absatz 3, betrifft den Anteil der Investitionskosten, der durch den KEV-Fonds übernommen wird. Die Mehrheit beantragt Ihnen, dass aus diesem von den Stromkonsumenten finanzierten Fonds 50 bis 60 Prozent der Investitionen für Fotovoltaik-Grossanlagen übernommen werden. Ich muss Ihnen schlicht sagen: Eine solch hohe Quote fördert unrentable Projekte. Entsprechend bitte ich Sie hier, diesen Anteil auf 30 Prozent [PAGE 1704] zu senken. Auch die "NZZ am Sonntag" schrieb, dieser KEV-Fonds werde innert Kürze leer sein.

Mein nächster Minderheitsantrag, zu Artikel 71a Absatz 5, betrifft die Obergrenze der jährlich aus dem KEV-Fonds finanzierten Projekte. Auch hier bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen und entsprechend eine Obergrenze festzulegen.

Mit meinen beiden letzten Minderheiten beantrage ich Ihnen unter Ziffer II Absatz 1, auf die Dringlichkeitsklausel zu verzichten, und schliesslich, bei Absatz 2, das Gesetz auf den 30. Juni 2024 statt auf den 31. Dezember 2025 zu befristen.

Wie sagte es Friedrich Schiller? "Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären." Was Ihnen heute vorgelegt wird, war nur der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich: Die parlamentarische Initiative 22.461 verlangt ebenfalls, es sei in einem dringlichen Bundesgesetz festzuhalten, dass gegen die Bauausführung von Windenergieanlagen neu keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung stehen. Auch hier soll es keine Botschaft, keine Vernehmlassung, keine Kostenschätzungen, keine Regulierungsfolgenabschätzung und keine rechtliche Prüfung der Verfassungsmässigkeit geben. Die Vorlage dazu soll bereits in der Wintersession in beide Räte kommen. Wie Sie heute entscheiden, wird einen grossen Einfluss auf diese nächste Vorlage haben.

Die SVP-Fraktion hat das vorliegende dringliche Bundesgesetz heute an einer ausserordentlichen Fraktionssitzung während eineinhalb Stunden beraten. Dabei zeigte sich, dass zwei Herzen in unserer Brust schlagen. Einerseits verurteilen wir dieses nicht verfassungskonforme und nicht gesetzeskonforme Vorgehen der beiden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie. Andererseits sehen wir aber auch die Dringlichkeit, dass wegen der verfehlten Energiestrategie 2050 von den FDP-Liberalen, der Mitte und den Linksparteien nun alles Menschenmögliche unternommen werden muss, um die inländische Winterstromproduktion zu erhöhen. Entsprechend ziehe ich meinen Nichteintretensantrag zurück.

Danke für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.