Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-09-26
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Ich kann versuchen, es kurz zu machen, weil die Anträge der beiden Motionen identisch sind. Ich möchte einfach noch ein paar Argumente anfügen.
Die Rentnerinnen und Rentner leben ja, wie es die Verfassung vorsieht, im Wesentlichen von den Renten der AHV und der Pensionskasse. Bei den Pensionskassen gibt es keinen Teuerungsausgleich, mindestens ist das seit Langem die Praxis. Es gibt nur eine kleine Minderheit von Pensionskassen, die überhaupt einen teilweisen Teuerungsausgleich vorsehen. Die Rentnerinnen und Rentner sind also entscheidend auf die AHV angewiesen. Wie uns die Zeitschrift "Schweizerische Personalvorsorge" vor einer Woche vorgerechnet hat, wird inzwischen für alle, die früher ein Lohneinkommen bis zu 120[NB]000 Franken hatten, die AHV entscheidend.
Die AHV hat einen Teuerungsausgleich, das ist das Positive, und dieser fängt das, was die Leute jetzt bedingt durch die Teuerung neu bezahlen müssen, auf. Es geht da auch um die steigenden Krankenkassenprämien. Wir werden ja in wenigen Tagen den Prämienschock erleben. All das muss auch bezahlt werden, und die Rentnerinnen und Rentner mit unteren und mittleren Einkommen sind darauf angewiesen, dass dort, wo die Teuerung ausgeglichen wird, also in der AHV, das auch tatsächlich stattfindet. Der Mischindex, Kollege Bischof hat es gesagt, ist eine gute Sache. Wir sind aber in der ausserordentlichen Situation, dass die Teuerung jetzt höher ist als die Lohnentwicklung. Das ist völlig atypisch. Dadurch führt die heutige ausserordentliche Situation zu einem Problem bei den Renten.
Ich verweise in Ergänzung zu dem, was Kollege Bischof ausgeführt hat, auf die Bundesverfassung. Die Bundesverfassung, die unser höchstes Gesetz ist, sagt in Artikel 112 Absatz 1 Buchstabe d, dass die Renten mindestens der Preisentwicklung angepasst werden. So formuliert das unsere Verfassung. Das heisst, dass wir jetzt, da die im Allgemeinen sehr gute und positive Regelung des Mischindexes die Teuerung nicht ausgleicht, mit einer ausserordentlichen Massnahme ausnahmsweise diese Anpassung vorsehen.
Das ist im Übrigen nicht etwas vollkommen Neues. 1990 ist das schon einmal passiert. Schon damals, auch in einer Zeit mit ausserordentlicher Teuerung, machte man eine ausserordentliche Anpassung, eine generelle Rentenerhöhung - auch damals, weil man die Beschlüsse erst in der Wintersession fasste, mit einer Referendumsfrist. So gab es dann zwei Raten beim Teuerungsausgleich, im April und im August.
So gesehen: Was auch immer mit dieser Massnahme möglich ist, sie ändert nichts am Rentensystem selber. Sie führt nicht dazu, dass alle Grenzbeträge neu angepasst werden usw. usf. Mit einer einfachen Massnahme einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich gewährleisten - das ist es, was heute nottut.
Im Anschluss an die im Nationalrat bereits gefassten Beschlüsse lade ich Sie hier ebenfalls ein, diesen Motionen zuzustimmen.