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Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-26

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat heute Morgen getagt, ist bei der letzten verbleibenden Differenz bei Artikel 27a des Gesetzes mit 10 zu 2 Stimmen dem Nationalrat gefolgt und beantragt Ihnen, dasselbe zu tun. Damit können wir die Vorlage heute bereinigen - ausser Sie sollten der Minderheit folgen, die nachher von Jakob Stark vertreten wird. [PAGE 920]

Zum einen gilt es nun, den Gesamtkontext zu beachten. Der Nationalrat ist vorerst dem Konzept des Ständerates gefolgt, wonach es keine Meta-, keine Superorganisationen für den Jugendschutz gibt, sondern die Regelungen des Jugendschutzes Aufgabe der bestehenden Branchenorganisationen ist. Sodann ist der Nationalrat dem Ständerat bei der Frage gefolgt, ob in diesen Organisationen Experten ständig oder nicht ständig Einsitz nehmen sollen; gefolgt ist er dem Ständerat auch bei der Streichung der Mikrotransaktionen aus dem Gesetz.

Nun zu Artikel 27a: Bei unserer letzten Abstimmung haben wir mit 24 zu 20 Stimmen an der Streichung des gesamten Artikels festgehalten. Wir wollten damit vor allem verhindern, dass dem Bund neue Kompetenzen im Aufgabenbereich der Kantone zukommen. Mit Artikel 27a Absatz 4 wäre dies der Fall gewesen. Genau diesen Absatz 4, also den eigentlichen Stein des Anstosses, hat der Nationalrat nun gestrichen. Damit ist Artikel 27a mit den verbleibenden Absätzen 1 und 3 eigentlich nur noch eine Bekräftigung dessen, was heute getan wird und getan werden kann. Die zum Teil von unserer Seite befürchtete Aufgabenverschiebung tritt nicht ein. Damit wird aus der Sicht der Kommissionsmehrheit dieser[NB]Beschluss[NB]des Nationalrates nun definitiv zustimmungsfähig.

Man kann sich natürlich fragen, ob dieser Artikel überhaupt noch notwendig sei, doch eine klare Kommissionsmehrheit ist erstens der Ansicht, dass der Bund seine bisherigen Anstrengungen weiterführen sollte; mit der Streichung des gesamten Artikels könnte man ein falsches, gegenteiliges Signal senden. Zweitens finden wir, dass der Medienförderungsartikel im Gesetz über den Jugendschutz bei Medien und Film gut untergebracht ist. Gerade beim Umgang mit Medien soll es nicht nur um Verbote, Zulassungsbeschränkungen und andere Einschränkungen gehen, sondern auch um Selbstverantwortung von Jugendlichen und Eltern, und darin sollen sie durch Aufklärung, Sensibilisierung und Bildung gestärkt werden; das ist der Sinngehalt dieses Artikels.

Ich denke, es gibt keinen Grund mehr, nun nochmals zu blockieren und uns in eine Einigungskonferenz zu schicken.

Ich bitte Sie im Namen der klaren Kommissionsmehrheit, hier dem Nationalrat zu folgen.