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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-09-26

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-26

Wortprotokoll

Bei der vorliegenden Motion geht es darum, eine unabhängige Raubkunstkommission einzurichten. Das ist keinesfalls eine trockene Materie, sondern kann zu vielen Diskussionen und Emotionen führen - denken Sie nur an die leidenschaftlichen Auseinandersetzungen im zehnjährigen Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich um den St. Galler Globus!

Hier geht es um einen internationalen Kontext; es geht insbesondere um NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter. Sie können auch den Medien entnehmen, dass das Thema hochaktuell ist - denken Sie an die Diskussionen um das Kunstmuseum Bern und die Sammlung Gurlitt, die auf den NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt zurückgeht, oder an die Diskussionen rund um die Sammlung Bührle in Zürich.

Ihre Kommission ist der Auffassung, dass es richtig ist, eine solche Kommission einzusetzen. Die Thematik ist ziemlich komplex, vielschichtig und immer noch von grosser Aktualität, auch bald achtzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Fragestellungen, sondern auch um den Umgang mit Geschichte, es geht um die Wahrnehmung von Verantwortung und den daraus resultierenden Verpflichtungen.

Auf internationaler Ebene hat sich die Eidgenossenschaft im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten aktiv an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Washingtoner Richtlinien beteiligt. Damit hat die Schweiz erklärt, dass sie der Aufarbeitung der NS-Raubkunst-Problematik und der Erreichung von "gerechten und fairen Lösungen" grosse Bedeutung zumisst.

Die zwei zwischenstaatlichen Folgekonferenzen in Vilnius und Terezín fanden ebenfalls unter Teilnahme der Schweiz statt. Im Rahmen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft findet im November dieses Jahres eine weitere Folgekonferenz statt, die International Terezín Declaration Conference. Das ist eine sehr relevante Entwicklung. Darum hat Ihre WBK [PAGE 924] gesagt, dass die Einsetzung einer solchen Kommission richtig sei. Sie teilt allerdings die Auffassung des Bundesrates, dass es heute verfrüht ist, irgendwelche Rahmenbedingungen für diese Kommission verbindlich festzulegen. Man muss sich Zeit nehmen, um das sorgfältig zu prüfen; auch Funktionsweise, Zusammensetzung und Kompetenzen der Kommission sind vertieft zu analysieren. Was ebenfalls sehr wichtig ist und was wir auch ausführlich diskutiert haben, ist die Frage, ob eine Kommission für Kulturgüter aus anderen, namentlich kolonialen Kontexten nötig ist. Diese Frage muss ergebnisoffen im Rahmen der Umsetzung dieser Motion geprüft werden.

Von den insgesamt sechs Rahmenbedingungen, um die es in dieser Motion bekanntlich geht, erwähne ich aus zeitlichen[NB]Gründen nur zwei; sie enthalten einen gewissen Zündstoff:

Die vierte Rahmenbedingung bezieht sich auf die Frage, ob eine ein- oder eine zweiseitige Anrufung dieser Kommission möglich sein soll. Es gibt hier verschiedene mögliche Modelle. Gewisse nationale Kommissionen in unseren Nachbarländern sind nur zweiseitig anrufbar, wie z. B. jene in Deutschland; andere sind einseitig anrufbar, etwa jene in Frankreich, die sich aber wiederum nur mit Kulturgütern im Besitz des Staates beschäftigt. Es gibt auch nationale Kommissionen, die ein gemischtes System haben. Aber, und hier spielt auch das föderalistische System der Schweiz hinein, es muss sehr sorgfältig überlegt werden, in welcher Art und Weise eben dann der ganze Meccano in Gang gesetzt werden kann und soll.

Bei der sechsten Rahmenbedingung geht es um das Aussprechen von Empfehlungen für oder gegen eine Rückgabe und insbesondere um die Fragen: Sollen diese Empfehlungen bindend oder nicht bindend sein? Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung einer Empfehlung? Wie ist die Abgrenzung zu schiedsgerichtlichen Verfahren oder zur zivilrechtlichen Gerichtsbarkeit im Allgemeinen? Diese Fragen muss man genau abklären, darum will die Kommission auch keine detaillierten Rahmenbedingungen.

Heute, und ich schliesse damit meine Ausführungen, betreibt ja das Bundesamt für Kultur eine Anlaufstelle Raubkunst. Diese bearbeitet inhaltlich aber nur Anfragen, die die Kunstsammlungen des Bundes, das Schweizerische Nationalmuseum und die Schweizerische Nationalbibliothek betreffen. Anfragen im Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater leitet die Anlaufstelle Raubkunst an die zuständigen Institutionen und Personen weiter und stellt damit allgemeine Informationen zur Verfügung. Die Anlaufstelle Raubkunst ist ferner das Kompetenzzentrum auf Bundesebene für Fragen zum Thema Raubkunst ganz allgemein. Sie ist beratend und vernetzend tätig.

Wir haben uns davon überzeugt, dass diese heutige Ordnung ausbaufähig ist, dass es eben diese unabhängige Raubkunstkommission braucht und dass die Schweiz diesen Schritt nun machen soll. Wie erwähnt, teilen wir aber die Auffassung des Bundesrates, dass wir heute keine detaillierten Rahmenbedingungen festlegen sollten.

Darum folgt Ihre Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Linie des Bundesrates. Ich bitte Sie, ebenfalls diesen Weg zu gehen.