Egger Kurt · Nationalrat · 2022-09-26
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Wenn wir in einer Session in einem dringlichen Verfahren einen Rettungsschirm von 10 Milliarden Franken aufspannen und gleichzeitig einen Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken sprechen müssen, liegt eindeutig ein Marktversagen vor. Es zeigt sich heute, dass sich die Teilliberalisierung nicht bewährt hat. Die Grünen waren übrigens schon bei der Einführung dagegen. Es zeigt sich auch, dass möglichst rasch Reformen an die Hand genommen werden müssen, damit solche Rettungsaktionen künftig verhindert werden können.
Das Marktregime muss dahingehend korrigiert werden, dass für die Unternehmen, beispielsweise die Axpo, die Versorgungssicherheit wichtiger ist als der Profit. Das war übrigens vor der Gründung der Axpo bereits einmal der Fall. Die aktuelle Lage mit den ausser Betrieb stehenden AKW in Frankreich zeigt klar, dass wir die Versorgungssicherheit nur mit einem deutlichen Zubau der erneuerbaren Energien verbessern können. Dazu muss die Axpo Hand bieten.
Wohl oder übel stimmen wir wie die meisten Fraktionen dem Nachtragskredit zu. Wir sind aber der Ansicht, dass der Rettungsschirm eine absolute Notlösung ist, die verhindern soll, dass das System jetzt zusammenbricht.
Die drei Minderheitsanträge lehnen wir ab. Es ist heute nicht der Zeitpunkt, grundlegende Reformen überhastet einzuführen. Und trotzdem sind wir der Meinung, dass die Anliegen, die in den Minderheitsanträgen aufgeführt sind, in Bezug auf ihre Zielrichtung einigermassen sympathisch sind. So sind auch wir der Meinung, dass sich die Eigentümer und insbesondere die Kantone mehr beteiligen sollten. Bisher haben wir aber noch wenige Anstrengungen dieser Art gesehen, obschon wir seit mehr als einem halben Jahr wissen, dass wir in diese Lage kommen könnten.
Ebenso dürfte es nötig sein, die Produktion und den Handel zu trennen, wie das der dritte Minderheitsantrag Egger[NB]Mike antönt. Die Stromproduktion muss weiterhin im Besitz der öffentlichen Hand sein; sie muss dafür sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in den Besitzerkantonen mit Strom zu angemessenen Bedingungen, also zu Strompreisen nahe an den Gestehungskosten, beliefert werden. Demgegenüber kann der spekulative Handel privat erfolgen; dieser darf die öffentliche Hand jedenfalls nicht belasten.
Wir müssen uns also bald wieder mit diesem Thema beschäftigen.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, die drei Minderheitsanträge abzulehnen und auf künftige Diskussionen einzusteigen.