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Humbel Ruth · Nationalrat · 2022-09-27

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-27

Wortprotokoll

Die Motion 22.3869, "Förderung von Forschung und Therapie für spezifische Frauenkrankheiten", hat Ihre SGK nach der Beratung von zwei Petitionen zur Gender-Medizin aus der Frauensession vom Oktober 2021 angenommen. Diese Motion nimmt den Aspekt der Gender-Medizin im engeren Sinn auf. Es geht um Fragen der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Forschung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Es geht um Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Gesundheit und bei Krankheiten und um die Frage, inwieweit diese biologisch bedingt sind. Es gibt verschiedenste Frauenkrankheiten, die biologisch bedingt sind und über die man schlicht zu wenig weiss, weil viele unerforschte Krankheiten eben gerade Frauen betreffen.

Sie werden nachher von Gegnern der Motion hören, dass Frauen ja eine höhere Lebenserwartung hätten als Männer und es diese Motion nicht brauche. Ja, Frauen haben eine längere Lebenserwartung als Männer, dies vor allem, weil sie besser zu ihrer Gesundheit schauen als Männer; Frauen rauchen weniger und trinken weniger Alkohol. Wenn Frauen gesundheitsbewusster leben, heisst das nicht, dass Frauen gesundheitlich weniger Probleme haben, im Gegenteil. Es gibt spezifische Frauenkrankheiten und Frauenleiden, über die man zu wenig weiss, weil kaum geforscht wird. Krankheiten bleiben in der Folge lange unerkannt und werden falsch [PAGE 1751] behandelt. Das verursacht vermeidbares Leid und unnötige Kosten.

Zu frauenspezifischen Gesundheitsproblemen zählen beispielsweise regelmässige Menstruationsbeschwerden. In Spanien wird darüber diskutiert, ob diese Zeit arbeitsfrei werden soll. Das kann ja nicht die Lösung sein: arbeitsfrei, weil man über Beschwerden und Schmerzen und über deren Ursachen und Behandlungen zu wenig weiss! Die Endometriose, eine sehr schmerzhafte Krankheit und Wucherung der Gebärmutterschleimhaut, wurde schon mit Vorstössen thematisiert. Auch diese Krankheit dauert lange, verursacht viel Leid und unnötige Kosten, bis eine richtige Diagnose gestellt ist. Ein weiteres Beispiel ist das Lipödem, eine sehr schmerzhafte Erkrankung des Fettgewebes. Es ist eine spezifische Frauenkrankheit, die nicht erforscht ist. Das Lipödem trifft nur Frauen, ist bis heute nirgends abgehandelt und wird verbreitet einfach mit Adipositas gleichgesetzt. Für betroffene Frauen ist das eine endlose, tragische Leidensgeschichte. Sie werden stigmatisiert, leben oft mit falscher Diagnose und falschen Behandlungen. Das wiederum verursacht unnötige Kosten.

Der Bundesrat anerkennt, dass die erwähnten frauenspezifischen Krankheiten grosses Leid verursachen, sieht sich für die Lösungsansätze indes nicht in der Verantwortung. Er verweist auf das Postulat Fehlmann Rielle 19.3910, "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten", das in Bearbeitung ist, und empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Die Motion verlangt aber keinen Bericht, sondern konkretes Handeln für die Besserung der Situation betroffener Frauen. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass frauenspezifische Krankheiten und Beschwerden klarer identifiziert und gezielter erforscht werden, dass zusammen mit Fachgesellschaften Guidelines für Diagnose, Indikation und Therapie erstellt und durchgesetzt werden und dass die Förderung der Qualität der Behandlung frauenspezifischer Krankheiten als Ziel der Eidgenössischen Qualitätskommission definiert wird.

Mit der Empfehlung, die Motion abzulehnen, macht es sich der Bundesrat zu einfach. Er muss Verantwortung übernehmen. Er kann dafür sorgen, dass der Nationalfonds entsprechende Forschungen unterstützt, und muss mit Qualitätsvorgaben Guidelines gemäss den neuen KVG-Bestimmungen durchsetzen. Dafür hat er das Instrument der Qualitätsentwicklungsziele und der Eidgenössischen Qualitätskommission bekommen. Somit kann und muss der Bundesrat im Interesse betroffener Frauen und der Versorgungsqualität tätig werden. Es braucht verbindliche Guidelines für Medizinalpersonen, damit Patientinnen zeitgerecht eine Diagnose und wirksame Therapien erhalten.

Ihre SGK hat absatzweise über die Motion abgestimmt: Absatz 1 wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, Absatz 2 mit 14 zu 11 Stimmen und Absatz 3 mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.