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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-09-29

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Ich danke all denjenigen, die jetzt für die Behandlung dieser Vorlage aufgestanden sind.

Am 9. Januar 2017 hat die WAK-S im Zusammenhang mit der Motion Egloff 13.3083, "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert", beraten, ob man den Eigenmietwert abschaffen soll. Man hat die Motion abgelehnt und stattdessen eine Kommissionsinitiative beschlossen, die die Abschaffung des Eigenmietwerts vorsieht. Sie ist am 2. Februar 2017 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen [PAGE 1800] worden. Die WAK-N hat am 14. August 2017 Zustimmung beschlossen. An drei Sitzungen hat die WAK-S daraufhin die Eckwerte definiert. Der Vorentwurf wurde am 14. Februar 2019 geprüft, und ihm wurde zugestimmt. Die Vernehmlassung dauerte daraufhin vom 5. April bis 12. Juli 2019. Diese war sehr kontrovers und ergab keine klare Haltung.

Nach erfolgtem Beschluss im Ständerat vom 21. September 2021 hat die WAK-N die Beratung am 18. Oktober 2021 unter Kenntnisnahme des Ergebnisberichtes und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25. August 2021 mit Anhörungen aufgenommen. An der Sitzung vom 8. November 2021 fand im Anschluss an die Anhörung des Berichterstatters aus der WAK-S die Debatte zum Eintreten auf den Entwurf des Ständerates statt. Aus der intensiven Eintretensdebatte ergab sich Abklärungsbedarf für die Kommission. So wurden der Verwaltung diverse Abklärungs- und Prüfungsaufträge erteilt, wie z. B. zu den Kompensationsmöglichkeiten betreffend die Zweitwohnungsproblematik in Tourismuskantonen, zu den Schuldzinsenabzügen oder zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Systemwechsels.

Die Resultate der umfangreichen Aufträge wurden an der Sitzung vom 24. Januar 2022 besprochen. Diese Ergebnisse lösten weitere Aufträge aus, da sich zusätzlicher Informations- und Abklärungsbedarf ergeben hatte. Sodann wurden der Verwaltung weitere Aufträge erteilt, etwa betreffend die nationale Härtefallregelung, die Herabsetzung des Eigenmietwertes, die Durchführung von Wirkungsanalysen, die quotale Schuldzinsenverteilung sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Objektsteuer als mögliche Kompensation für einen reinen Systemwechsel für die Tourismuskantone.

An der Sitzung vom 5. Mai 2022 erfolgte die erste Lesung der Detailberatung und am 15. August die zweite Lesung. An dieser Sitzung diskutierte die Kommission auch intensiv über ein Alternativkonzept, das darin besteht, zwar beim geltenden Recht zu bleiben, den Eigenmietwert jedoch auf 60 Prozent der Marktmiete zu beschränken. Nach diesem Konzept könnten die Kantone die Besteuerung des Eigenmietwerts sogar noch tiefer ansetzen, sofern sie gleichzeitig einen Abzug für Mietende gewähren. Über dieses Konzept - es ist der Minderheitsantrag Ritter - werden wir im zweiten Block der Detailberatung noch entscheiden, sollten wir heute tatsächlich dazu kommen.

Wie bereits erwähnt, Ihre Kommission ist am 8. November 2021 mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts seit vielen Jahren sowohl die Politik als auch die betroffene Bevölkerung beschäftigt und dieser als fiktiver Einkommensbestandteil störend wirkt, insbesondere wenn die Liegenschaft abbezahlt ist. Sie sieht Handlungsbedarf und unterstützt die Bestrebungen zur Abschaffung. Das tut sie aber im Wissen, dass es noch einzelne Punkte gibt, die in der Behandlung auf dem Weg bis zur Schlussabstimmung zusammen mit dem Ständerat angepasst werden müssen. Eine Minderheit möchte nicht eintreten, da das vorliegende System nicht befriedigend sei, falsche Anreize setze und neue Vorteile gegenüber Mieterinnen und Mietern verursache.

In der Gesamtabstimmung wurde zuerst das Alternativkonzept gemäss Minderheit Ritter dem Konzept der WAK-N gegenübergestellt. Dabei wurde das Alternativkonzept mit Senkung des Eigenmietwerts mit 11 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission nahm die Vorlage mit ihren Anpassungen sodann mit 12 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen an.