Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2003-03-05
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05
Wortprotokoll
Gleich zu Beginn: Wir wollen uns ein Ziel setzen. Die Bereinigung dieser Differenzen muss noch in dieser Session erfolgen, damit am 21. März endlich die Schlussabstimmungen erfolgen können. Dies liegt nämlich sowohl im Interesse der Post, damit sie weiss, welchen Weg sie bezüglich Universaldienst gehen kann bzw. zu gehen hat, und es liegt auch im Interesse aller Postkunden und Postkundinnen. In Artikel 2 wird klar festgehalten, welchen Auftrag die Post bezüglich Universaldienst, bezüglich Service public zu erfüllen bzw. zu leisten hat. Dann haben wir endlich Klarheit.
Zu den Differenzen: Der Ständerat hat in seinen Beratungen zwei Differenzen geschaffen, eine erste in Artikel 2, wo er den von unserem Rat im ersten Durchgang stipulierten Absatz 3, der den Auftrag der Post genauer definiert als bisher, umformuliert hat. Eine zweite Differenz besteht in Artikel 5 Absatz 2. Dort hat der Ständerat eine detailliertere Auflistung der zu erfüllenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession eingebaut.
Zusätzlich wurden nun in den Beratungen unserer Kommission am 13. Januar bzw. 10. Februar durch Minderheitsanträge weitere Differenzen geschaffen. In Artikel 2 verlangt die Minderheit I (Jossen) mit einem Zusatz zu Absatz 3 eine gesetzlich verankerte Garantie der Hauszustellung für abgelegene, ganzjährig bewohnte Siedlungen. In Artikel 5 will die praktisch gleiche Minderheit zusätzliche Bedingungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession einbauen. Wir haben hier also effektiv über vier Differenzen zu entscheiden.
Zur ersten Differenz, Artikel 2 Absatz 3: Was ist der ständerätlichen und der nationalrätlichen Fassung gemeinsam? In beiden Fassungen wird die Post verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben; das ist also ein Infrastrukturauftrag an die Post. Er ist auch wörtlich genau gleich formuliert. Auch bezüglich der Kriterien dafür besteht Übereinstimmung. Es heisst nämlich in beiden Formulierungen "in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz". Der Unterschied besteht nun darin, dass der Ständerat seinen Auftrag an die Post darauf bezieht, dass die Post gemäss diesen Kriterien präsent zu sein hat, gestützt auf die Dienstleistungen des Universaldienstes, auf die Dienstleistungen der Grundversicherung. Unser Rat, wir, hat diese drei Kriterien - in allen Regionen, für alle Bevölkerungsgruppen, in angemessener Distanz - auf die Poststellen bezogen, also auf die physische Infrastruktur.
Dem Ständerat war der Zugang zu den Dienstleistungen wichtiger als der Zugang zu den Gebäuden. Damit soll auch mehr Flexibilität möglich sein, eine Flexibilität schliesslich, die nicht nur im Interesse des Unternehmens Post liegt, sondern die durchaus auch im Interesse der Postkunden liegen kann.
Die Kommissionsmehrheit - dazu zählt für diesen ersten Teil des Absatzes 3 eigentlich auch die Minderheit II - hat sich mit 12 zu 10 Stimmen dieser Sicht des Ständerates angeschlossen und beantragt Zustimmung zum Ständerat. Eine Differenz wäre damit beseitigt.
Nun kommt in diesem Absatz 3 eben noch der Zusatz betreffend Hauszustellungsgarantie; er kann sowohl bei der Fassung des Ständerates wie auch bei jener des Nationalrates angefügt werden. Ich bitte deshalb den Präsidenten, über den ersten Teil und über den zweiten, erwähnten Zusatz getrennt abzustimmen.
Gleich noch zum Zusatz: Die Kommission hat am 10. Februar 2003 mit 12 zu 8 Stimmen für Streichen dieses Zusatzes plädiert, nachdem ein Bericht des UVEK und eine Stellungnahme der Post eingeholt worden waren. Die Minderheit I will, dass die Hauszustellung in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen erfolgt; die Minderheit II will, dass dies nur "grundsätzlich" erfolgt. Damit hat die Minderheit II im Grunde genommen den Charakter eines Eventualantrages.
Was hat die Kommissionsmehrheit bewogen, keinen Zusatz zu beschliessen, sondern sich der Fassung des Ständerates auch hier anzuschliessen? Einmal ist die Definition des Begriffes "Siedlung" nicht so einfach. Schon die Diskussionen in der Kommission haben ergeben, dass man sich darüber sehr wohl streiten kann; es bräuchte dann noch eine ganz genaue Definition.
[PAGE 106] Ein zweiter Aspekt: Diese Definition würde, wenn man sie konsequent durchziehen würde, wenn man jede Einzelsiedlung, die in Einzelfällen 12 oder 20 Kilometer weit entfernt sein kann, in den Universaldienst mit der Hauszustellung komplett einschliessen müsste, wohl zu unvernünftigen Situationen führen. Die Kommission hat sich im Gegenteil davon überzeugen können, dass in der Praxis schon jetzt sehr vernünftige Lösungen zur Zufriedenheit der Kunden und Kundinnen gefunden werden konnten. Sie funktionieren, ohne dass eine solche gesetzliche Verpflichtung besteht. Fragen Sie im Muotatal nach; kommen Sie in einzelne Gemeinden im Berner Oberland. Sie werden sehen: Die Post hat hier gute Lösungen mit den betreffenden Kunden treffen können.
Ein weiterer Aspekt: Wir haben ja die Post vor ein paar Jahren in die Marktwirtschaft entlassen, und nun erhöhen wir gleichzeitig wieder die Regulierungsdichte. An sich ist das nicht sehr logisch.
Schlussendlich darf ich Ihnen sagen - das hat man im Ständerat hören können -, dass die Post beim Vollzug dieser Gesetzesartikel eine politische Begleitung akzeptiert. Diese Begleitung wird durch Vertreter von Konsumentenorganisationen - das sind ja auch wichtige Kundinnen und Kunden der Post - und meines Wissens auch durch Vertreter der Kantone gebildet. Also besteht auch da eine Gewähr, dass die Post den Artikel, wie er hier steht, ohne den Zusatz der Hauszustellungsgarantie im Sinne unserer Auffassung gut erfüllen wird.