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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte dazu zwei Dinge sagen. Zunächst einmal Folgendes:

In Artikel 11 des Gesetzes können Sie lesen: "Bewilligungen sind regelmässig daraufhin zu überprüfen, ob sie aufrechterhalten werden können oder nicht." Das hat eine Verfügung zur Folge. Eine solche Verfügung ist meines Erachtens anfechtbar, wenn dadurch ein eigener Antrag abgelehnt wird.

Ich habe mich aber zu Ihrem Antrag nicht geäussert - das haben Sie vielleicht gemerkt -, ich habe nur zum Grundsatz gesprochen. Ich betrachte Ihren Ansatz - als ich vorher von Filigranarbeit gesprochen habe, habe ich das keineswegs pejorativ gemeint - als eine Modifizierung, über welche man unterschiedlicher Meinung sein kann. Und ich denke, der Bundesrat muss sich nicht zu allem und jedem dezidiert äussern, umso weniger, als er Ihren Antrag als Gesamtkollegium noch nicht überprüfen durfte. Da habe ich mich jetzt einfach zurückgehalten. Aber der Bundesrat hat sich zum Grundsatz der Verbandsbeschwerde geäussert; er hat darüber beraten, und er unterstützt sie. Ich kann nicht im Namen des Gesamtbundesrates für oder gegen den Antrag der Minderheit I (Randegger) sprechen.

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