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Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-09-29

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Zu meiner Interessenbindung: Ich sass am runden Tisch Wasserkraft und habe die Erklärung des runden Tisches mitunterzeichnet und sie auch tapfer hier in den Rat getragen, sogar in Form praktisch aussichtsloser Anträge, weil ich mich eben verpflichtet hatte.

Ich möchte ein paar Sätze zu diesem runden Tisch sagen: Kollege Reichmuth hat Aussagen meines Kantonskollegen Kurt Fluri über die rechtliche Verbindlichkeit des runden Tisches erwähnt. Es hat nie jemand behauptet, dass diese Erklärung in Stein gemeisselt sei. Es ist im Gegenteil sogar hier im Rat betont worden, dass es nicht mehr als ein runder Tisch sei; die Gesetze würden hier gemacht. Das ist selbstverständlich so, aber es war immerhin der Versuch, unterschiedliche Interessen einigermassen auszugleichen. Ich finde es ehrlich gesagt schade, wenn man das jetzt einfach banalisiert oder als völlig wirkungslos darstellt. Es hat eine lange und gute Tradition in unserem Land, dass man Probleme gemeinsam zu lösen versucht.

Das ist nicht immer ganz einfach, aber immerhin hat es in diesem Fall hier dazu geführt - das hat meine Kollegin Mazzone erwähnt -, dass sich die Energiedirektoren, der Raumplanungsverantwortliche und der Gebirgskantonsvertreter zusammengerauft haben. Was eigentlich noch erstaunlicher ist: Der Präsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes und der Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes haben eine gemeinsame Basis gefunden. Das ist wirklich ein bisschen so, wie Feuer und Wasser zusammenzubringen. Gelegentlich sage ich, dass es, wenn Feuer und Wasser zusammenkommen, auch ein bisschen Dampf gibt.

Ich hoffe, dass diese vertrauensvolle Zusammenarbeit - ich nenne es so - auch zu Ergebnissen führt. Es war gerade ein integrierter Teil dieser Erklärung, dass man gesagt hat, dass das Schutzniveau und die rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten bleiben. Ja, das ist doch selbstverständlich! Es können doch nicht einfach ein paar Privatpersonen, die irgendwelche Interessengruppen vertreten, eine Rechtsordnung aus den Angeln heben. Das war auch nie die Absicht, sondern es ging eben darum, gemeinsam etwas zu entwickeln, immer unter Beachtung all unserer Spielregeln, insbesondere auch der Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten. Es ist aber auch nie etwas anderes behauptet worden.

Noch zwei, drei Bemerkungen zu einzelnen Diskussionsbeiträgen: Kollege Noser hat die Variante der Minderheit so dargestellt, als ob sie nicht technologieneutral oder weniger technologieoffen wäre als die Variante der Mehrheit. Das scheint mir nicht der Fall zu sein, heisst es doch im Antrag der Minderheit, der Zubau sei in erster Linie mit Anlagen, die namentlich aufgeführt werden, zu erreichen. Eine "erste Linie" impliziert also auch eine "zweite", "dritte" und allenfalls "vierte Linie". Ausserdem steht beim Antrag der Mehrheit mit "insbesondere" auch ein entsprechendes Wort. Die Vertreter der Mehrheit machen einfach eine etwas längere Liste, aber ich würde sagen, bezüglich Technologieoffenheit halten sich die beiden Varianten durchaus die Waage.

Es kommt noch die Berücksichtigung der nationalen Interessen hinzu. Da haben wir ja, nicht zuletzt aufgrund des Entscheids von letzter Woche, ziemlich Prügel bezogen, auch öffentlich, in den Medien, mit Zuschriften und E-Mails. Es hiess, unser Entscheid habe die Verfassungsgrundsätze verletzt. In der Version der Mehrheit steht einfach, dass diese Interessen bei der Realisierung von Anlagen nach Artikel 12 gemäss der neuen Version des Energiegesetzes - das ist ein relativ heikler Artikel - anderen nationalen Interessen vorgehen. Bei der Minderheit wird dagegen das Zauberwort "grundsätzlich" verwendet. Damit wird immerhin insinuiert, dass beim Rest eine Interessenabwägung irgendwie möglich ist. Wenn es hingegen einfach heisst, diese Interessen gingen anderen nationalen Interessen vor, Punkt, Schluss, dann ist keine Interessenabwägung mehr möglich.

Deshalb bin ich der Meinung: Wer letzte Woche Artikel 2a nicht zuletzt aus Gründen des Respekts vor der Verfassung abgelehnt hat, muss hier konsequenterweise auch mit der Minderheit stimmen. Unter uns gesagt: Beide Modelle, sowohl jenes der Mehrheit wie auch jenes der Minderheit, funktionieren auch ein bisschen nach dem Prinzip Hoffnung, dass dieser Gap tatsächlich geschlossen werden kann.

Es wäre auch eine Frage der Konsequenz, dass all diejenigen, die sich letzte Woche bei der Abstimmung zu Artikel 2a für die verfassungstreuere Variante ausgesprochen und Artikel 2a eliminiert haben, hier gemäss Minderheit abstimmen.