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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-29

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Wenn Sie die Fahne anschauen, könnten Sie denken, diese Minderheit sei mit vier Kommissionsmitgliedern etwas mager ausgefallen. Dem ist nicht so: Der Entscheid fiel in der Kommission mit 4 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen mit Stichentscheid der Präsidentin, das heisst äusserst knapp. Wenn man dieses Resultat betrachtet, sieht man, dass der Kommissionsmehrheit offenbar auch etwas die Überzeugung fehlte, dass das, was sie beschlossen hat, richtig ist.

Zum Inhaltlichen: Bei der Ermittlung des Netznutzungsentgelts gelten gemäss geltendem Recht die Betriebskosten, die Kapitalkosten sowie ein angemessener Betriebsgewinn als anrechenbare Netzkosten. Die Kapitalkosten müssen auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ermittelt werden und setzen sich aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen auf den für den Netzbetrieb notwendigen Vermögenswerten zusammen. Das ist geltendes Recht, und daran soll sich auch nichts ändern.

Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage jedoch eine Klärung vor. Mit einer Änderung in den Absätzen 1 und 3 soll verdeutlicht werden, dass die anrechenbaren Betriebskosten keine Gewinnkomponente enthalten. Eine solche enthalten nur die anrechenbaren Kapitalkosten, indem der WACC, das heisst die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, so festgesetzt wird, dass ein angemessener Betriebsgewinn resultiert. An der bisherigen Praxis wird sich dadurch gemäss Vorlage des Bundesrates und gemäss Meinung der Minderheit nichts ändern.

Eine knappe Kommissionsmehrheit möchte nun im Gesetz festschreiben, wie die kalkulatorischen Zinsen zu berechnen sind. Sie möchte gleichzeitig berücksichtigt haben, dass der Netzbetrieb im Monopolbereich risikoarm ist. Damit soll letztlich der massgebende durchschnittliche Kapitalkostensatz tiefer angesetzt werden können, um die Konsumentinnen und Konsumenten etwas zu entlasten.

Die Minderheit bezweifelt, ob sich damit am heutigen System wirklich etwas ändern würde. Sie gibt zudem zu bedenken, dass sich die Zinssituation nach dem Zinsanstieg wieder anders präsentiert als noch vor einem halben Jahr. Schliesslich befürchtet die Minderheit, dass mit der von der Mehrheit beantragten Formulierung in erster Linie Rechtsunsicherheit geschaffen würde.

Sollten Sie jetzt noch unsicher sein, wie Sie sich entscheiden möchten: Wir feiern ja heute den Tag der Mehrsprachigkeit. Man kann sich durchaus fragen, ob wir wirklich noch einen englischsprachigen Text in unserer Gesetzgebung brauchen.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates und damit beim geltenden Recht und der heutigen Praxis zu bleiben.