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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-29

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Als wir dieses Thema in der Kommission berieten, waren wir in der gleichen Situation wie jetzt, nämlich unter Zeitdruck. Man wollte das Thema noch schnell erledigt haben. Das gleiche Risiko sehe ich heute ein wenig. Ich stelle mir ganz einfach die Frage: Besteht beim Messwesen in Bezug auf das geltende Recht irgendein Handlungsbedarf? Wenn ja, ist die Lösung, welche die Kommissionsmehrheit vorschlägt, überzeugend? Ist das wirklich die richtige Lösung?

Kollege Schmid hat es gesagt, wir haben uns gegen die Strommarktliberalisierung ausgesprochen und in der Konsequenz auch auf eine Teilmarktöffnung beim Messwesen verzichtet. Diesbezüglich besteht eigentlich Einigkeit. Nun würde mit dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit trotz diesem grundsätzlichen Bekenntnis zur Monopollösung in die bestehende Regelung eingegriffen. Das geschähe - das ist für mich entscheidend -, obwohl die massgebende Stromversorgungsverordnung (StromVV) im Bereich des Messwesens bzw. der Messtarife auf den 1. Januar 2018, d. h. erst vor Kurzem, angepasst worden ist, um bestehende Probleme zu beheben. Seither haben sich in der Praxis keine Mängel mehr gezeigt und keine Probleme mehr ergeben. Es macht daher aus meiner Sicht keinen Sinn, jetzt vom geltenden Recht abzuweichen, auch nicht, sage ich sicherheitshalber, mit dem Hinweis auf eine Untersuchung der Elcom. Diese bezog sich nämlich auf das Jahr 2017 und damit auf eine Periode vor der Revision der StromVV.

Ich komme zu meinem Fazit: Es besteht kein Handlungsbedarf. Wenn Sie es anders sehen, muss ich Ihnen einfach sagen, dass wir in der Kommission feststellten, dass wir die Konsequenzen der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Änderung nur ungenügend bewerten können. Wir kennen auch die Meinung der Netzbetreiber und jene der[NB]Messbranche nicht. Auch das spricht gegen ein Abweichen vom geltenden Recht. Ich bin offen, wenn der Zweitrat hier auch noch Überlegungen anstellt und vielleicht eine Lösung präsentiert. Aber der Stand heute ist: Es gibt keinen Handlungsbedarf, und die Lösung der Mehrheit überzeugt nicht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.