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Graf Maya · Nationalrat · 2003-03-05

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die Grünen unterstützen die Mehrheit der Kommission und sprechen sich daher für eine Verbandsbeschwerdemöglichkeit auch im Gentechnikgesetz aus. Da das Gentechnikgesetz aus dem Umweltschutzgesetz herausgebrochen wird, ist es klar, dass die Verbandsbeschwerdemöglichkeit auch in dieses Gesetz hineingehört. Wir bitten Sie, hier kein Exempel zu statuieren.

Die Umweltschutzorganisationen setzen ihr Beschwerderecht sparsam ein. Lediglich 1 von 100 Beschwerden bei kantonalen Verwaltungsgerichten stammt von Verbänden, die 99 anderen kommen von privater Seite; denken Sie an die vielen Nachbarstreitigkeiten. Weiter ist festzuhalten, dass die Einsprachen der Umweltschutzverbände eine hohe Erfolgsquote haben. Auch dies zeigt, dass die Klagen durchaus berechtigt sind. Vor Bundesgericht gewinnen diese Verbände durchschnittlich in zwei von drei Fällen.

Noch etwas zur demokratischen Legitimierung, die Herr Wandfluh diesen Verbänden abspricht: Die demokratische Legitimierung dieser Anwälte für Natur und Umwelt ist durch ihre weit über 100 000 Mitglieder in der ganzen Schweiz, die auch die Möglichkeit haben, an Generalversammlungen mitzubestimmen, gegeben.

Es wird also seriöse Arbeit gemacht. Darum stellen auch die Autoren eines Berichts zu einer durchgeführten Evaluation fest: "Das Verbandsbeschwerderecht stellt ein wirksames Instrument dar, um den Schutz der Umwelt in Genehmigungsverfahren zu realisieren. Alternativen zum Verbandsbeschwerderecht mit einer ebenso grossen Wirksamkeit sind durchwegs aufwendiger." Denken Sie daran, wie viel es kosten würde, unsere Verwaltung so aufzustocken, um diese Kontrollfunktion, die hier effizient an Private übergeben wurde, ebenfalls so effizient wahrzunehmen.

Bevor ich schliesse, möchte ich noch etwas zum Vorwurf im Zusammenhang von Verbandsbeschwerderecht und Freisetzungsversuchen mit Gentech-Weizen der ETH in Lindau sagen. Ich möchte festhalten, dass das, was dort im Moment mit Einsprachen gemacht wird, ein Nachbarschaftsrecht ist. Es sind Private, die Einsprache erhoben haben - mit Unterstützung von Organisationen, das ist richtig. Aber es hat nichts mit dem Verbandsbeschwerderecht zu tun, das genau in diesem Fall eben gar nicht greifen kann, und das möchten Sie ja. Aber dann bitte ich Sie: Ziehen Sie es nicht in diesen Fall hinein, und versuchen Sie nicht, das Verbandsbeschwerderecht mit diesem Fall in Lindau zu diskreditieren. Denn genau dort geht es eben um Nachbarschaftsrecht, also um Privatrecht. Das möchte ich deutlich festhalten.

Die Grünen möchten Ihnen also beantragen, die Minderheiten I und II abzulehnen und wie der Ständerat auch im Gentechnikgesetz für ein Verbandsbeschwerderecht einzustehen.