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Mettler Melanie · Nationalrat · 2022-09-29

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befasste sich an der Sitzung im Juni mit der Thematik der geschlechterspezifischen Unterschiede in der Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Die Kommission diskutierte folgende Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zwischen den Geschlechtern:

1. Manche Krankheiten, die alle betreffen können, weisen bei Frauen und Männern unterschiedliche Symptome auf. Darüber wissen wir heute zu wenig, und es ist in der Diagnosepraxis zu wenig präsent.

2. Auch die Wirkung von Arzneimitteln ist nicht dieselbe bei Frauen und Männern. Auch darüber wissen wir heute zu wenig, und es ist in der Verschreibungspraxis zu wenig präsent.

3. Es gibt Krankheiten, die ausschliesslich Frauen betreffen, wie z. B. die Endometriose oder Lipödeme. Wenn Ihnen diese Begriffe nichts sagen, dann ist das bezeichnend dafür, dass wir auch hier zu wenig wissen und es in der Praxis zu wenig präsent ist.

Zu den möglichen Gründen für diesen Sachverhalt hat die Kommission in ihren Unterlagen folgende Resultate festgestellt: Nur 5 Prozent der Grundlagenforschung an Zellen beziehen überhaupt auch weibliche Zellen mit ein. Die Tendenz ist aktuell abnehmend. Folglich werden geschlechterabhängige Unterschiede in den Forschungsresultaten gar nicht festgestellt. Erst seit wenigen Jahren werden Frauen überhaupt in klinische Arzneimittelprüfungen einbezogen. Vorher wurden Medikamente nur an männlichen Versuchspersonen studiert. Die Folgen davon sind natürlich spürbar. Frauen haben z. B. ein um 60 Prozent erhöhtes Risiko, schädliche Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu erleiden. Ein erhöhtes Risiko der Fehlversorgung besteht auch bei Alzheimer, Krebs, Schlaganfällen, Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Aus der Kommissionsminderheit wurde das Argument angeführt, dass die Forschung ja auch ein Markt sei und dieser sich an der Prävalenz orientiere, dass man also davon ausgehen könne, dass, wenn genug Personen von einer Krankheit betroffen seien, auch automatisch die Erforschung erfolge.

Die Kommissionsmehrheit hat sich aber vom Bewusstsein der Wechselwirkung von Forschung, Diagnostik und Verschreibungspraxis leiten lassen. Wenn Frauenkrankheiten gar nicht diagnostiziert werden, dann wird auch die Forschung dazu nicht priorisiert. Die Endometriose z. B. betrifft gegen 15 Prozent der Frauen, aber die durchschnittliche Dauer bis zur Diagnose beträgt zehn Jahre. Gerade bei der Endometriose senkt die unbehandelte Krankheit die Produktivität von Frauen unnötigerweise, was auch den Arbeitsmarkt volkswirtschaftlich belastet.

Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass diese mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Unterschieden in der medizinischen Versorgung von Männern und Frauen aus zwei Gründen problematisch ist: Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz sollte für beide Geschlechter in gleicher Qualität gewährleistet sein, und das ist heute nicht der Fall, und die medizinische Unterversorgung hat auch volkswirtschaftliche Auswirkungen, indem die Leistungsfähigkeit von Frauen aufgrund der medizinischen Unterversorgung unnötig reduziert ist, z. B. wenn es eine Dekade dauert, bis eine Frau die richtige Diagnose erhält.

In Anlehnung an zwei Petitionen aus der Frauensession hat die Kommission zwei Motionen eingereicht, die eine an die Seite der Praxis und Diagnostik adressiert und die andere an die Seite der Forschung. Die Motion zur Praxis und Diagnostik, vertreten von meiner Kollegin Ruth Humbel, haben Sie vorgestern bereits angenommen. Über die Motion zur Forschung befinden wir heute. Die beiden Motionen wurden nicht gemeinsam traktandiert, weil die erste eben die Praxis betrifft und folglich vom EDI behandelt wurde und die zweite, komplementäre Motion die Forschung betrifft und somit vom WBF behandelt wurde.

Meine Kollegin Ruth Humbel hat es bereits am Dienstag ausgeführt: Der Bundesrat macht es sich zu einfach, wenn er die Motionen einfach ablehnt und auf die bestehenden Instrumente verweist. Es fehlt aktuell nicht an den Fakten zu den bestehenden Unterschieden, sondern es ist jetzt der Zeitpunkt der politischen Gewichtung.

Die Kommission hat einzeln über die verschiedenen Buchstaben der Motion abgestimmt, und Sie werden nun auch entsprechende Minderheitsanträge hören. Buchstabe a wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, Buchstabe b mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Buchstabe c mit 19 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Der Petition 21.2036 aus der Frauensession gab die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.