Atici Mustafa · Nationalrat · 2022-09-29
Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Was ich mit dieser Motion will, ist eine Teilrevision des Mietrechts, damit bei der Kündigungsfrist eine Differenzierung vorgenommen werden kann und die Kündigungsfrist für langjährige Mieterinnen und Mieter verlängert wird.
Über Massenkündigungen bei Wohnungen vor allem in den Städten lesen wir immer öfter. Mit einer gesetzlichen Mindestfrist von drei Monaten, in manchen Fällen ohne eine Vorinformation über geplante Sanierungen, wird immer öfter langjährigen Mietern gekündigt. Insbesondere ältere Mieterinnen und Mieter sind stark betroffen, wenn sie ihr langjähriges Zuhause verlieren und aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Da sie zudem in relativ kurzer Zeit eine neue Bleibe finden müssen, belastet sie dies zusätzlich. Einkommensschwache und gesundheitlich fragile Menschen haben es dabei besonders schwer. Dadurch entstehen auch der öffentlichen Hand erhebliche Zusatzkosten: Die Mieterinnen und Mieter sind bei dieser kurzen Frist gezwungen, die Kündigungen anzufechten, da es ihnen aufgrund der kurzen Kündigungsfrist kaum möglich ist, eine Ersatzwohnung zu finden; dies selbst dann, wenn keine Wohnungsknappheit herrscht.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass grundsätzlich jede Kündigung bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen angefochten werden könne, "wenn die Mieterin oder der Mieter Grund zur Annahme hat, dass sie nichtig bzw. missbräuchlich ist". Das kann nicht ernst gemeint sein! Wer Jahrzehnte in derselben Wohnung wohnt und seinen Pflichten als Mieterin oder Mieter immer nachgekommen ist, sollte mehr Zeit bekommen, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Eine solche verlängerte Kündigungsfrist für langjährige Mietverträge könnte manche Härtefälle, die in der letzten Zeit zunehmen, abfedern. Sogar beim Arbeitsrecht gibt es Schutzbestimmungen - wieso nicht auch beim Mietrecht?
Zudem haben Gesamtsanierungs- oder Neubauprojekte eine erhebliche organisatorische Vorlaufzeit, sodass eine zum Beispiel auf sechs Monate verlängerte Kündigungsfrist absolut zumutbar und fair wäre. Sie wäre für Eigentümer ausserdem ein Anreiz, mehr über Alternativpläne wie zum Beispiel stufenweise Sanierungen nachzudenken, die oft auch betriebswirtschaftlich sinnvoller sind, und Massenkündigungen zu vermeiden.
Bei der Kündigungsfrist gibt es heute im Obligationenrecht zur Wohnungsmiete keine Differenzierung in Bezug auf die Dauer des Mietverhältnisses. Es spielt also keine Rolle, ob jemand eine Wohnung seit einem Jahr oder seit dreissig Jahren bewohnt. Die Kündigungsfrist beträgt stets drei Monate. Vertraglich werden in der Regel keine längeren Fristen vereinbart bzw. akzeptiert.
Bitte unterstützen Sie diese Motion. Sie beenden damit das Elend vieler Menschen. Die kurze Kündigungsfrist, die immer öfter angefochten werden muss, bereitet vielen Menschen nicht nur Ärger und Frust, sondern kostet die öffentliche Hand auch unnötig viel Geld. Grazie per il vostro sostegno.