Feri Yvonne · Nationalrat · 2022-09-30
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-30
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, damit Kinder- und Ausbildungszulagen für im EU-Ausland lebende Kinder kaufkraftbereinigt entrichtet werden. Hierfür sollen die Zulagen um 100 Franken gekürzt werden, wobei gleichzeitig für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz ein Zuschlag von 100 Franken zum Ausgleich von Kaufkraftnachteilen eingeführt werden soll.
Wir stehen in der zweiten Phase der Beratung dieser parlamentarischen Initiative. Beide Räte haben dieser parlamentarischen Initiative vor einiger Zeit Folge gegeben. Ihre SGK-N hat am 18. August 2022 Anhörungen durchgeführt.
Für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative müsste technisch eine neue Leistungsart, beispielsweise ein "Zuschlag für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz", in die Systeme der IT-Pools implementiert werden. Das wäre gemäss den Anhörungsteilnehmenden bestimmt machbar. Schwieriger wäre die Abklärung des Domizils. Die Angaben beruhen auf der Selbstdeklaration der Zulagenbezügerinnen und -bezüger im Anmeldeformular. Wird mit der Einführung eines Zuschlags von 100 Franken der Wohnsitz für die Zulagenhöhe relevant, würde die aktuelle Praxis nicht mehr genügen. Um Missbräuchen vorzubeugen, müsste periodisch eine Überprüfung des Wohnsitzes erfolgen. Ein zentrales Einwohnerregister existiert bis heute noch nicht. Das periodische Einholen einer Wohnsitzbestätigung bei allen Zulagenbezügerinnen und -bezügern mit Wohnsitz in der Schweiz wäre daher ein unverhältnismässiger Aufwand, solange kein solches elektronisches Register vorhanden und somit kein Registerabgleich möglich ist.
Zu den Ausbildungszulagen: Bei diesen soll gemäss der parlamentarischen Initiative ein Anspruch auf den Zuschlag entstehen, wenn das betreffende Kind während mindestens fünf der letzten zehn Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Daten sind in den Registern ebenfalls nicht enthalten.
Die Familienzulagen der Arbeitnehmenden werden über die Arbeitgebenden abgewickelt; das heisst, es würde ein Mehraufwand für die Arbeitgebenden entstehen. Dort, wo Gesamtarbeitsverträge gelten, die höhere Leistungen als die gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen vorsehen, gibt es ebenfalls spezielle Herausforderungen. Es sind 20 von 26 Kantonen, die aktuell von der Bundeskompetenz Gebrauch machen, höhere Zulagen vorzusehen. Die parlamentarische Initiative äussert sich nicht dazu, wie in diesen Fällen vorgegangen werden soll.
Ich komme zur Frage der Vereinbarkeit der Initiative mit dem europäischen Koordinationsrecht. Die Klage, welche die EU-Kommission im Jahr 2019 gegen Österreich erhob, wurde vom Gerichtshof der EU entschieden. Das Urteil ist deutlich: Österreich muss das Gesetz ändern und wird verpflichtet, die fehlenden Gelder zurückzubezahlen. Das wäre bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative auch für die Schweiz zu erwarten. Wir haben uns mit den Bilateralen Abkommen darauf geeinigt, dass überall in Europa für alle Arbeitnehmenden inklusive ihre Kinder die gleichen Bestimmungen wie für die sogenannten Inländerinnen und Inländer gelten sollen.
Die Minderheit der SGK-N möchte keine Diskriminierung der Schweizer und Schweizerinnen. Sie will keinen ungerechtfertigten Export von Sozialleistungen. Es geht der Minderheit [PAGE 1866] einerseits darum, die Sozialkosten zu reduzieren, und andererseits, wie bereits erwähnt, um die Gleichbehandlung.
Die Minderheit sieht auch einen grossen Unterschied zwischen der Schweiz und Österreich. Bekanntlich sind wir nicht in der EU, und natürlich müssen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens beachtet werden. Gemäss der Minderheit gäbe es aber Möglichkeiten, eine Umsetzung reglementskonform zu gestalten. Die Minderheit erwähnt dabei die Schubert-Praxis, welche dann angewendet wird, wenn das Parlament von völkerrechtlichen Verpflichtungen abweichen will.
Wie erwähnt, sind wir in der zweiten Phase. Die SGK-N gab der Initiative am 16. November 2018 mit 15 zu 9 Stimmen Folge. Die SGK-S stimmte diesem Beschluss am 21. November 2019 mit 6 zu 5 Stimmen zu. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2022 die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage ohne Gegenantrag bis zur Frühjahrssession 2024 verlängert. Ihre Kommission hat am 18. August 2022 mit 17 Stimmen der Abschreibung zugestimmt, gegen die Abschreibung waren 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Bitte folgen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission.