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Giacometti Anna · Nationalrat · 2022-11-29

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Wir beraten heute und in den nächsten zwei Tagen als Erstrat den Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 sowie den Nachtrag II zum Voranschlag 2022.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 13. Oktober und nach den Vorberatungen in den Subkommissionen am 7., 8. und 9. November 2022. Mit Kollege Grin habe ich abgemacht, dass ich in der allgemeinen Aussprache die Erwägungen der Kommission zum Nachtrag II zum Voranschlag 2022 sowie zum Finanzplan 2024-2026 erläutern werde. Kollege Grin übernimmt dann den Voranschlag für das Jahr 2023.

Ich beginne mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2022: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2022 verabschiedet und unterbreitet dem Parlament 24 Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Franken, davon 4,9 Milliarden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf. Für das Jahr 2022 können die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden.

Den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken zur Liquiditätssicherung der Axpo Holding AG hat das Parlament bereits in der Herbstsession behandelt und mit einem ersten Bundesbeschluss genehmigt. Die restlichen 1,6 Milliarden betreffen vor allem den Krieg in der Ukraine und insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von bis zu 110[NB]000 Geflüchteten mit Status S sowie den Transport und die Einrichtung von Reservekraftwerken zur Linderung der Strommangellage ab dem Winter 2022/23. Ein weiterer grosser Nachtragskredit betrifft die Passivzinsen für die Schulden des Bundes. Mit den Zinsentscheiden der Schweizerischen Nationalbank vom Juni und September 2022 sind die langfristigen Zinsen in den positiven Bereich gestiegen. Der erwartete Mehrbedarf beträgt 135 Millionen Franken. Zwei andere wichtige Nachtragskredite umfassen die Abgeltungen für den touristischen Verkehr und den Ortsverkehr in Höhe von insgesamt 42 Millionen Franken, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern. Dazu werden weitere kleinere Nachtragskredite für insgesamt 79 Millionen Franken beantragt.

Die Finanzdelegation hat dringliche Nachtragskredite im Umfang von 4,3 Milliarden bewilligt.

Mit dem Nachtrag II werden auch zwei neue Verpflichtungskredite für die Beschaffung und den Betrieb von Reservekraftwerken sowie für den Kauf des Gebäudes des Swiss Tech Convention Centers beantragt. Zudem wird noch die Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredites "Covid: Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe" um 60 Millionen Franken beantragt. Diese Verpflichtungskredite sind der Ausgabenbremse unterstellt.

Mit einer ersten Nachmeldung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2022 beantragt der Bundesrat zusätzliche Mittel für ein Winterhilfe-Paket zugunsten der Ukraine. Es geht dabei um insgesamt 100 Millionen Franken für Projekte, mit denen die dringliche Instandstellung der Energieinfrastruktur gefördert und die prekäre humanitäre Lage der Menschen abgemildert werden soll. Mit einem Brief vom 1. November 2022 an die Finanzkommission hat die damalige Nationalratspräsidentin Irène Kälin den Aktionsplan Winterhilfe Ukraine unterstützt. Das Schreiben wurde von mehreren Ratsmitgliedern mitunterzeichnet.

Die Finanzkommission hat die vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite genehmigt und dem Bundesbeschluss II über den Nachtrag II zum Voranschlag 2022 mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. Der Aktionsplan Winterhilfe Ukraine war in der Kommission unbestritten.

Die Finanzdelegation hat bereits Vorschüsse von insgesamt 303 Millionen Franken für das Reservekraftwerk in Birr, die höheren Ausgaben für die Migration aufgrund der Ukraine-Krise, die höheren Passivzinsen sowie die Impfungen gegen die Affenpocken freigegeben.

Gestern, vor Beginn der Wintersession, hat die Finanzkommission noch die zweite Nachmeldung des Bundesrates beraten. Es geht dabei um den dringlichen Kredit "Versorgungssicherheit Strom", und zwar um eine Aufstockung von 31,5 Millionen Franken des bereits beantragten Nachtragskredits von 160 Millionen für die Reservekraftwerke. Dieser Nachtragskredit wurde am 2. September durch die Finanzdelegation genehmigt. Damit verbunden ist ein dringlicher Verpflichtungskredit in der Höhe von 46,5 Millionen Franken für die Notstromgruppen. Zudem wird eine Aufstockung um 15 Millionen zum bereits genehmigten Verpflichtungskredit für [PAGE 1964] das Reservekraftwerk Birr von 470 Millionen beantragt, der von der Finanzdelegation ebenfalls am 2. September bevorschusst wurde. Ein weiterer Nachtragskredit von 10 Millionen Franken wird für Mehrkosten aufgrund der Winter-Energiespar-Initiative beantragt.

Die Finanzdelegation hat am 22. November die dringlichen Ausgaben von 16,5 Millionen Franken für die Vorbereitungsarbeiten zum Einsatz von Notstromgruppen, 15 Millionen Franken vor allem für die Begrenzung der Lärmemissionen am Standort des Reservekraftwerkes in Birr sowie 10 Millionen Franken für die Winter-Energiespar-Initiative freigegeben und den dringlichen Verpflichtungskrediten für insgesamt 61,5 Millionen Franken zugestimmt.

Die Finanzkommission hat am 28. November die Nachtragskredite und den zusätzlichen Verpflichtungskredit sowie den Bundesbeschluss III mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen genehmigt.

Ich komme nun zum Finanzplan 2024-2026. Sie haben es in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gehört und gelesen: Ab 2024 sind die Vorgaben der Schuldenbremse aufgrund von nicht finanzierten Mehrausgaben nicht eingehalten. Es geht um Ausgaben für die Armee, den Klimaschutz, den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative, die Erhöhung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, die Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen Horizon und die Migration. Es besteht dringender Bereinigungsbedarf von 1,1 Milliarden Franken im Jahr 2024, 3[NB]Milliarden Franken im Jahr 2025 und 3,1 Milliarden Franken im Jahr 2026. Dazu werden in den Sachbereichskommissionen und im Parlament zusätzliche Vorlagen diskutiert, die in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt sind.

Bundesrat und Parlament müssen sofort handeln. Für den Voranschlag 2024 wird der Bundesrat Anfang 2023 ein Bereinigungskonzept erarbeiten und Massnahmen zur Beseitigung der strukturellen Defizite vorschlagen. Steuererhöhungen sind kurzfristig keine Option, denn für die Erhöhung der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer muss die Verfassung geändert werden.

Der Finanzplan für die Jahre 2024-2026 wird vom Parlament zur Kenntnis genommen. Das Parlament kann aber dem Bundesrat mit dem Bundesbeschluss II Änderungsaufträge für den Voranschlag 2024 und den Finanzplan 2025-2027 erteilen.

Die Finanzkommission hat in ihren Mitberichten an die Sachbereichskommissionen jeweils über die düsteren finanzpolitischen Aussichten informiert und moniert, dass der Finanzplan 2024-2026 die Vorgaben der Schuldenbremse massiv verletzt. Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse verlangt zwingend einen langfristigen Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen. Bundesrat und Bundesversammlung sind an das Finanzhaushaltgesetz gebunden. Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass die besorgniserregende Haushaltlage insbesondere auf Erlassentwürfe und Vorstösse zurückzuführen ist, welche von Sachbereichskommissionen ausgearbeitet und den Finanzkommissionen nicht in einem Mitberichtsverfahren vorgelegt wurden. Vor diesem Hintergrund hat Ihre Finanzkommission eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach die Rechtsgrundlagen so anzupassen sind, dass die Finanzkommissionen ihren gesetzlichen Auftrag besser wahrnehmen können. Die Finanzkommission des Ständerates hat dieser parlamentarischen Initiative bereits Folge gegeben.

Zum Schluss erwähne ich noch zuhanden des Amtlichen Bulletins, dass sich auf Seite D16 des Bundesbeschlusses II über den Finanzplan für die Jahre 2024-2026 ein kleiner Fehler eingeschlichen hat. Der Finanzplan betrifft selbstverständlich auch beim Bundesamt für Energie die Jahre 2024 bis 2026.

Ich bedanke mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Bundesrat Ueli Maurer als Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, bei der gesamten Bundesverwaltung und speziell beim Sekretariat der Finanzkommission für den grossen Einsatz und für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.