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Borer Roland · Nationalrat · 2003-03-06

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-06

Wortprotokoll

Wenn Sie die ersten paar Votanten und die Kommissionssprecher zu diesem Thema gehört haben, stellen Sie fest, wie einig man sich eigentlich ist bzw. - eher zynisch vermerkt - wie unsicher man ist. Herr Aeschbacher, der ja Erfahrungen mit Verkehrsbehinderungen in der Stadt Zürich hat, spricht von Verkehrssicherheit, die man fördern will. Herr Aeschbacher, unter dem gleichen Titel haben Sie mit Ihren Schwellen in der Stadt Zürich Verkehr gesichert. Wir haben in der Stadt Solothurn mit Ihren Schwellen, den Berliner Kissen und wie sie heissen, mehr verunfallte Fahrradfahrer, als wir das früher hatten; das nur als Feststellung. Auch hier wird mit dem Aspekt der Sicherheit ein Thema auf eine Ebene hochstilisiert, wo es eigentlich nicht hingehört.

Was will ich nicht? Ich will keine betrunkene Autofahrer, ich will nicht mehr Unfälle, nicht mehr Verkehrstote; ich will eigentlich etwas ganz anderes. Was ich möchte, wären seriöse Statistiken, auf die man Entscheide tatsächlich abstützen und mit denen man seine Beschlüsse begründen könnte. Was ich auch will, Herr Aeschbacher: als Bewohner eines Kantons, der sehr viel ländliche Anteile hat, auch Landgasthöfen noch das Überleben sichern. Sie in den Städten haben das Problem nicht; Sie haben Taxis und Strassenbahnen, die wir Landbewohner Ihnen zum Teil mitfinanzieren. Das haben wir Landbewohner nicht, und dort liegt genau das Problem.

Ich will den Landgasthöfen die gleichen Chancen bieten. Wie unsicher man in diesem Zusammenhang ist, zeigt eigentlich auch die Antragsflut, die jetzt gekommen ist. Dass ich 0,79 Promille gefordert habe, basiert auf der Grundlage der gesetzlich verlangten Zweistufigkeit. Auch hier haben Sie es gesehen: Herr Aeschbacher als Sprecher der Kommission hat vorhin erzählt, es gäbe dann keinen, der genau entscheiden könnte - hat der jetzt 0,79 oder 0,8 Gewichtspromille Alkohol im Blut? Dann kommt der Herr Polizeidirektor und Chemiker und behauptet sofort das Gegenteil. Genau auf dieser Basis bewegen wir uns doch, Herr Aeschbacher. Sie haben vorhin gesagt: "Man kann nachher noch ein Glas Wein trinken, aber nicht mehr zwei." Vertreter der BfU sagen Ihnen problemlos, dass jeder auch zwei, vielleicht sogar drei Gläser Wein trinken kann. Sagen Sie mir doch heute hier drin, was richtig ist und was auch stimmt.

Aber auf dieser dünnen Argumentationsbasis, auf diesen Widersprüchen, wie sie sich hier und heute präsentieren, können Sie - das tut mir Leid - nicht entscheiden, welche Grenze nun die richtige wäre. Es ist ein Teil von "Vision Zero", die hochgejubelt wird, eine "Vision Zero", die eigentlich nur zum Ziel hat, die Mobilität auf null zu reduzieren. Das ist das "Zero" - nichts anderes. Wenn der zuständige Bundesrat nachher dann erklärt, man wolle den Verkehr nicht beschränken, sondern nur sicherer machen - wissen Sie: Wenn Sie auf Autobahnen zuletzt Tempo 30 anordnen, dann hört der Verkehr selber auf, dann gehen alle auf die öffentlichen Verkehrsmittel; das ist eigentlich ein Ziel.

Wir haben keine seriösen Statistiken über die Unfälle im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, und wenn man sie hat, hat man uns diese Zahlen bewusst vorenthalten, weil eigentlich die Statistiken in unserem Land gegen eine tiefere Grenze sprechen würden.

Ich muss Herrn Triponez nur in einem widersprechen. Er hat die Promillegrenzen im Ausland aufgeführt; es ist ihm leider ein kleiner Fehler unterlaufen: In den USA ist die Promillegrenze in der Mehrheit der Staaten nicht bei 0,8, sondern bei 1,0 Promille und stellenweise noch höher. Das sind die Fakten, wie sie sind. Wir sollten also angesichts der Situation, dass bei uns in den letzten Jahren die Verkehrsunfälle laufend abgenommen haben, beim bisherigen Grenzwert bleiben und auch vermehrt wieder die Selbstverantwortung der einzelnen Automobilistinnen und Automobilisten ansprechen.