Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-11-29
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-11-29
Wortprotokoll
Aufgrund der Corona-Situation kam es im Frühjahr 2021 immer häufiger vor, dass sich ausreisepflichtige Personen weigerten, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, um damit den Vollzug ihrer Wegweisung zu verhindern. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, beschloss das Parlament in der Herbstsession 2021, im Ausländer- und Integrationsgesetz eine neue Regelung aufzunehmen. Diese sieht vor, dass ausreisepflichtige Personen im Rahmen des Wegweisungsvollzugs verpflichtet sind, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Wenn sich die betroffenen Personen nicht freiwillig einem solchen Test unterziehen, können die für den Vollzug zuständigen Behörden sie gegen ihren Willen einem Covid-19-Test zuführen, wenn, wie es im Gesetz steht, "der Vollzug nicht durch andere, mildere Mittel sichergestellt werden kann". Diese Regelung gilt seit dem 2. Oktober 2021 und ist, wie Sie wissen, bis Ende dieses Jahres befristet.
Wir alle wissen, dass sich die Covid-19-Situation in der Schweiz in der Zwischenzeit stabilisiert hat. Der Bundesrat hat im Frühjahr auch die besondere Lage aufgehoben. Aber es ist trotzdem noch so, dass einige wichtige Herkunfts- und Heimatstaaten von abgewiesenen Asylsuchenden einen Covid-19-Test verlangen. Auch bei der Dublin-Überstellung wird teilweise ein Covid-19-Test verlangt. Einzelne Fluggesellschaften verlangen auch weiterhin einen Covid-19-Test für die Beförderung von weggewiesenen Personen.
Bei fünf der zehn wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen ist für die Einreise also weiterhin ein negativer Covid-19-Test notwendig, wenn die betroffene Person nicht gegen Covid-19 geimpft ist. Zum heutigen Zeitpunkt ist aufgrund der weiterhin volatilen Covid-19-Situation nicht absehbar, ab wann diese Staaten sowie die Fluggesellschaften wieder von einem solchen Test absehen werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Staaten einen solchen Test verlangen werden, gerade jetzt dann im Winter, sollte sich die Covid-19-Situation verschlechtern.
Die Kantone sind für die Ausschaffung und Rückkehr zuständig. Sie müssen diese Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können. Deshalb hat der Bundesrat am 3. Juni dieses Jahres eine Botschaft zur Verlängerung der Geltungsdauer der Covid-19-Testpflicht bis zum 30. Juni 2024 verabschiedet. Das entspricht auch der beantragten Verlängerung gewisser Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Verlängerung in der Herbstsession bereits zugestimmt, Ihre Kommission - das haben wir vom Mehrheitssprecher gehört - ebenfalls. Bei einer Nichtverlängerung der Covid-19-Testpflicht besteht die Gefahr, dass sich ausreisepflichtige Personen ab Anfang nächsten Jahres wieder weigern, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, und damit den Vollzug ihrer Wegweisung verhindern.
Die bisher gesammelten Erfahrungen mit der seit Oktober 2021 geltenden Regelung sind durchwegs positiv. Die Mehrheit der Kantone hat die entsprechende Regelung bereits erfolgreich angewendet. Es gibt auch Kantone, die sie nicht anwenden müssen, weil es nicht zu einer Testverweigerung gekommen ist.
Die Anzahl der Fälle wird bei den Kantonen quartalsweise erhoben. Von der Einführung am 2. Oktober 2021 bis Ende September 2022 konnte der Wegweisungsvollzug in 215 Fällen auf dieser gesetzlichen Grundlage sichergestellt werden. In vielen Fällen wäre sonst eine sogenannte Verfristung des Dublin-Verfahrens eingetreten, das heisst, man hätte die Dublin-Rückweisung nicht innerhalb der geltenden Frist durchführen können. Dann wäre die Schweiz für den Fall zuständig gewesen. In der Mehrheit der Fälle, das muss man auch sagen, haben die betroffenen Personen nach der Zuführung zum Test kooperiert, sodass bei der Durchführung des Tests kein effektiver Zwang notwendig war. Es ist auch nicht so, dass ein Zwang ausgeübt worden wäre, der irgendwie gesundheitsschädigend gewesen wäre. Die Anzahl der Fälle hat seit dem vierten Quartal 2021 in jedem Quartal abgenommen. Die Bestimmung hat also eine präventive Wirkung, da bekannt ist, dass die Behörden sozusagen im Ernstfall auch zwangsweise eine Probe durchsetzen können.
Aufgrund der durchaus positiven Erfahrungen und um die Kantone bei ihrer wichtigen Vollzugsaufgabe weiterhin effizient unterstützen zu können, beantragt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Mazzone abzulehnen.