Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-11-29
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-11-29
Wortprotokoll
Sie haben es vom Kommissionssprecher und -präsidenten, Ständerat Zopfi, gehört: Es geht hier um das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Die verschiedenen EU-Informationssysteme sollen dazu dienen, irreguläre Migration aufzudecken und zu vermeiden. Es geht auch darum, Terrorismus zu bekämpfen und schwere Straftaten zu verhindern. Sie haben unter anderem die Übernahme und Umsetzung der Verordnung über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems sowie die Rechtsgrundlagen zur Schaffung der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen bereits gutgeheissen. Das Etias ist ein weitgehend automatisiertes System zur Ausstellung von Reisegenehmigungen und zur Ermittlung von Risiken. Nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige müssen in Zukunft vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum[NB]online[NB]eine[NB]gebührenpflichtige Reisegenehmigung beantragen.
Es ist aktuell vorgesehen, dass das Etias im November 2023 in Betrieb genommen wird. Drei Jahre nach der Verabschiedung der ursprünglichen Etias-Verordnungen durch die EU wurden im Jahr 2021 zwei Etias-Änderungsverordnungen verabschiedet. Diese enthalten Folgeänderungen, die sich aus der in der Zwischenzeit erfolgten Verabschiedung der neuen EU-Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) und aus den EU-Verordnungen zur Schaffung der Interoperabilität ergeben. Sie sind notwendig, damit das Etias mit den anderen EU-Systemen wie dem Einreise- und Ausreisesystem (EES), dem SIS und dem Visa-Informationssystem (VIS) interoperabel ist.
Zu Vorlage 2: Unabhängig von der Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung wird die Qualitätskontrolle bei biometrischen Treffern in den EU-Systemen verbessert. Dazu braucht es eine Anpassung des AIG und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Konkret soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Biometriespezialisten des Fedpol die Vergleichsresultate von Suchläufen genauer überprüfen können, wenn die Abfrage einen automatisch generierten Treffer in Schengen/Dublin-Informationssystemen oder in deren Komponenten ergeben hat. Dies betrifft die Frage, ob das dem Treffer zugrunde liegende biometrische Material tatsächlich von der gleichen Person stammt.
Diese Qualitätskontrolle wird heute bereits bei den Treffern im Eurodac und im SIS angewendet. Nun soll das Vorgehen auf die übrigen Systeme wie EES und VIS ausgeweitet werden. Damit wird vermieden, dass die betroffenen Personen im Rahmen der Inlandkontrolle unnötig festgehalten oder beschuldigt werden.
Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, dem Nationalrat und Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.