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Müller Damian · Ständerat · 2022-11-29

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf Seite 3 der Fahne und beim neu eingeführten Absatz 5bis von Artikel 73, der vom Nationalrat so kreiert worden ist. Konkret geht es um den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren von der kurzfristigen Festhaltung.

Der Zweck einer kurzfristigen Festhaltung ist es oftmals, wie es Frau Bundesrätin Keller-Sutter bereits im Rahmen der Eintretensdebatte erwähnt hat, die Identität einer Person festzustellen. Die zuständige Behörde weiss demnach zum Zeitpunkt der Festhaltung oft gar nicht, wie alt die betreffende Person überhaupt ist. Zudem kommt eine Festhaltung von Kindern nur äusserst selten vor: Im Jahr 2021 gab es überhaupt keine Fälle, in denen Kinder unter 15 Jahren kurzfristig festgehalten worden sind; 2019 und 2020 war dies nur zweimal der Fall.

Da wir hier, wie erwähnt, über seltene Fälle sprechen und es sich auch nicht um eine Inhaftierung im Gefängnis handelt, war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, man sollte Familien nicht trennen. Die Kommission hat deshalb mit 7 zu 4 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Die Kommission verzichtete ausserdem auf eine Konsultation bezüglich der Verordnung.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser zu folgen und dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. [PAGE 1075]

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