Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-11-29
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-29
Wortprotokoll
Wir haben hier eine Vorlage vor uns, die wir vom Nationalrat erhalten haben. Der Nationalrat war sich bewusst, dass er ein Problem nicht gelöst hatte, und beauftragte uns eigentlich, als Zweitrat dieses Problem zu lösen. Es ist das Problem der Tieflöhnerinnen und der Mehrfachbeschäftigten. Wir sprechen hier von etwa 500[NB]000 Menschen in diesem Land. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen: Wir haben den Auftrag des Nationalrates in der Kommission ernst genommen, aber ganz gelungen ist es uns auch nicht, das Problem zu lösen.
Es ist halt eine schwierige Frage. Heute ist es so, Kollege Kuprecht hat das richtig gesagt: Wir haben als [PAGE 1092] Altersgrundeinkommen die AHV-Rente zur Existenzsicherung. Das BVG basiert auf der Idee, dass man den bisherigen Lebenswandel fortführen können sollte, und das ist mehr als die Existenzsicherung durch die AHV. Deshalb gibt es die zweite Säule, und die spart man selber an, die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber machen das zusammen. AHV-Rente und BVG-Rente zusammen sollten es dann ermöglichen, den bisherigen Lebenswandel zu finanzieren.
Das stimmt alles noch gut, wenn Sie ein relativ hohes Einkommen und nur ein Einkommen haben; dann geht die Rechnung auf. Jetzt zeigt aber die Lebensrealität der letzten Jahre und Jahrzehnte, dass immer mehr Menschen mehrere Beschäftigungen haben, und zwar dauernd und wechselnd. Das gibt es bei höheren Einkommen, denken Sie an Lehrkräfte, die an mehreren Schulen beschäftigt sind, und das gibt es bei tiefen Einkommen, denken Sie an Reinigungskräfte, die vielleicht insgesamt 100 Prozent arbeiten, aber vielleicht bei sieben oder acht Arbeitgebern, für die sie regelmässig an verschiedenen Orten arbeiten.
Das bisherige BVG geht von der Fiktion aus, dass man nur ein Einkommen hat. Das führt dazu, dass Sie, wenn Sie jetzt an drei Orten je 20[NB]000 Franken verdienen, so behandelt werden, wie wenn Sie nur an einem Ort 20[NB]000 Franken verdienen würden. Die Idee, dass Sie mit dem BVG ein Zusatzeinkommen erzielen sollten, um Ihren Lebenswandel fortzusetzen, wird also völlig zerstört. Sie haben ein Einkommen von 60[NB]000 Franken, was auf jeden Fall für eine anständige BVG-Rente qualifizieren würde, aber Sie erhalten sie nicht, weil Sie dieses Einkommen von drei verschiedenen Arbeitgebern bekommen. Das ist falsch.
Was die Mehrheit jetzt macht, korrigiert diesen Fehler, ich würde es mal so sagen, zu einem grossen Teil. Wenigstens diejenigen Mehrfachverdiener und -verdienerinnen, die je ein Einkommen über der Eintrittsschwelle haben, werden gemäss der Grundidee von AHV und BVG korrekt behandelt. Es ist aber einzuräumen, dass bei allen Modellen, wenn man an der Eintrittsschwelle und an der Idee eines Koordinationsabzugs festhält, Arbeitnehmerinnen mit mehreren Tiefstlöhnen nach wie vor nicht versichert sind. Wer also an fünf Orten nur je 5000 oder 6000 Franken verdient, bleibt im BVG unversichert. Jetzt muss man hier fairerweise sagen: Das könnte man theoretisch machen. Der Nationalrat wollte eine Zusammenzählung erzielen. Eine Addition ist eigentlich von der Idee her nicht schlecht. Aber bei solch tiefen Einzeleinkommen wären die Kosten für die Versicherung unverhältnismässig hoch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten also unverhältnismässig hohe Kosten zahlen, damit die Arbeitnehmerin am Schluss eine ganz kleine, ich möchte fast sagen, eine verschwindend kleine BVG-Rente bekäme. Wir haben es in der Kommission durchgerechnet und gesehen: Wir hätten dann Situationen, wo die Kosten höher wären als die Rente, die sie erzielen. Das ist ja nicht im Sinne des Erfinders.
Nach all diesen Überlegungen und mit dem Eingeständnis, dass wir das Problem nicht vollständig gelöst haben, aber im Bewusstsein, dass unsere Lösung besser als die nationalrätliche und die bundesrätliche Lösung ist, bitte ich Sie hier im Interesse der vielen hunderttausend Tiefverdienerinnen und der Mehrfachverdienenden in diesem Lande, der Mehrheit zu folgen.